16.06.2011, 06:43
Erich schrieb:wie gesagt - für mich ist zwischen "Demonstrationen" und "aufständischer Bevölkerung" ein Unterschied,Sicher. Nur mag ich nicht beurteilen wo die Grenze im Sinne des Völkerrechts zu ziehen ist.
Erich schrieb:für Dich mag das nicht der Fall sein, oder - um beim Beispiel des deutschen Grundgesetzes zu bleiben:Das deutsche Grundgesetz ist belanglos wenn es um völkerrechtliche Wertungen geht. Ich habe es lediglich angeführt um dir aufzuzeigen, das die rechtliche Situation nicht so einfach ist.
Art. 1 mit 5 GG sind nach meinem Dafürhalten etwas anderes als der von Dir zitierte Artikel, der für Dich möglicherweise der wesentlichere zu sein scheint :?:
Und ich wusste auch nicht, dass die Demontrationen in Syrien eine Gefahr für "den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung" des Landes waren.
Erich schrieb:Die Demonstrationen sind erst eskaliert, als syrische Schergen in die Mengen geschossen haben. Was danach passierte könnte man seitens der (zunächst friedlichen) Demonstranten auch als Notwehr oder Nothilfe bezeichen.Das wäre dann aber nationales Recht. Auf der Schiene des internationalen Rechts hätten wir eher einen Bürgerkrieg, der es auch Regierungstruppen erlaubt militärische Gewalt anzuwenden.