15.06.2011, 06:37
Erich schrieb:Die Tötung von Zivilisten ist ein KriegsverbrechenNein, nur unter besonderen Umständen. Insbesondere ist die Bekämpfung von Aufständischen per se kein Kriegsverbrechen.
Erich schrieb:Im Übrigen gibt es noch den Straftatbestand des "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" als Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung (Art. 7 I lit. g IStGH-Statut), im Rahmen eines bewaffnenten Konflikts auch als Kriegsverbrechen anerkannt (Art. 8 II (b) (xxii), (e) (vi) IStGH-Statut)Nur wenn die Zivilbevölkerung nicht selbst in Kampfhandlungen verwickelt ist. Es ist nach dem Völkerrecht durchaus legitim das der Staat mit militärischer Gewalt gegen Aufständische vorgeht.