15.06.2011, 21:12
wie gesagt - für mich ist zwischen "Demonstrationen" und "aufständischer Bevölkerung" ein Unterschied,
für Dich mag das nicht der Fall sein, oder - um beim Beispiel des deutschen Grundgesetzes zu bleiben:
Art. 1 mit 5 GG sind nach meinem Dafürhalten etwas anderes als der von Dir zitierte Artikel, der für Dich möglicherweise der wesentlichere zu sein scheint :?:
Und ich wusste auch nicht, dass die Demontrationen in Syrien eine Gefahr für "den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung" des Landes waren. Die Demonstrationen sind erst eskaliert, als syrische Schergen in die Mengen geschossen haben. Was danach passierte könnte man seitens der (zunächst friedlichen) Demonstranten auch als Notwehr oder Nothilfe bezeichen.
für Dich mag das nicht der Fall sein, oder - um beim Beispiel des deutschen Grundgesetzes zu bleiben:
Art. 1 mit 5 GG sind nach meinem Dafürhalten etwas anderes als der von Dir zitierte Artikel, der für Dich möglicherweise der wesentlichere zu sein scheint :?:
Und ich wusste auch nicht, dass die Demontrationen in Syrien eine Gefahr für "den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung" des Landes waren. Die Demonstrationen sind erst eskaliert, als syrische Schergen in die Mengen geschossen haben. Was danach passierte könnte man seitens der (zunächst friedlichen) Demonstranten auch als Notwehr oder Nothilfe bezeichen.