15.06.2011, 20:43
Erich schrieb:Wenn man Demonstrationen nicht aus Ausdruck der Meinungsfreiheit sondern als gewalttätigen Aufstand (= Kampfhandlung) ansieht, dann wäre es also legitim, die Demonstranten nieder zu schießen? Genau das ist nämlich in Syrien passiert, und wird hier von manchen verteidigt ....Es ist legitim, die eigene aufständische Bevölkerung mit militärischen Mitteln zu bekämpfen sofern diese eben ebenfalls zu derartigen Mitteln greift. Was glaubst du warum wir Art. 87a Abs. 4 im GG stehen haben?
Das ist so abartig, damit befasse ich mich gar nicht erst ....
Ich will damit Syrien nicht verteidigen oder irgendetwas rechtfertigen. Aber man sollte schon wissen was Sache ist wenn man hier von Kriegsverbrechen schreibt.