25.05.2011, 16:13
Es gibt keine vertraglichen Grenzen von 67 an die sich irgendwer halten müsste.
Nach den einschlägigen Sicherheitsratresolutionen wird der Grenzverlauf im Rahmen eines umfassenden Friedensabkommens nach Lust und Laune ausgehandelt.
Nach den einschlägigen Sicherheitsratresolutionen wird der Grenzverlauf im Rahmen eines umfassenden Friedensabkommens nach Lust und Laune ausgehandelt.