23.01.2011, 22:33
Zitat:Israel ist Mitglied der Uno und damit den Menschenrechten, dem Völkerrecht und dem Humanitären Völkerrecht verpflichtet. Es hat sich wie jedes andere Land an das Recht zu halten, und jeglicher Verstoss dagegen müss¬te geahndet werdenWenn sie jedes Land der Welt so sehr wie Israel um den ganzen Kram bemühen würde wäre die Welt ein wesentlich besserer Ort.
Das Problem das du un deinesgleichen haben ist, das ihr in eurem Hass vollkommen die Perspektive verloren habt.
Zitat:Die Annexion Ost-Jerusalems ist völkerrechtlich illegal und von den Vereinten Nationen scharf verurteilt (Verurteilung durch die Resolution 478 (1980) des Un-Sicherheitsrates vom 20. August 1980 als eine Verletzung des Internationalen Rechts und hinzugefügt, „that all legislative and administrative measures and actions taken by Israel, the occupying Power, which have altered or purport to alter the character and status of the Holy City of Jerusalem ... are null and void.” Er forderte die anderen Staaten auf, “not to recognize the ‘basic law’ and such other actions by Israel that, as a result of this law, seek to alter the character and status of Jerusalem.”).Resolution 478 ist non binding und damit für den Papierkorb.
Derweilen ist es naiv zu glauben man könne den Status Quo zementieren. Das funktioniert nur wenn man Stacheldraht aufzieht und Mauern baut.
Aha halt, klar, das passt euch natürlich auch nicht wenn es die Israelis tatsächlich machen. Weils ja die armen Palis hindert Israelis zu massakrieren. Was selbstverständlich völkerrechtswidrig ist.
Wie krank muss man sein um so denken zu können.
Aber hey, get ja nur um ein paar Juden. Da ist es selbstverständlich wichtiger das ein paar Palis auf ihre Felder kommen.
Krank, einfach nur krank.
Zitat:In einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag zur von Israel errichteten Sperranlagen im Westjordanland wird weiter klar von der Grundlage ausgegangen, dass es sich beim Land, das vor 1967 jordanisch verwaltet wurde, um von Israel okkupiertes und zum Teil (Ostjerusalem) um völkerrechtlich nicht gültig annektiertes Land handelt.Mal davon abgesehen das Rechtsgutachten keinerlei juristische Relevanz haben – Territorium das ein Staat in einem Verteidigungskrieg erobert hat darf selbstverständlich auch annektiert werden. Es ist ein historischer Irrsinn das dieses Recht mal so eben jeden Staat den Welt zugestanden wird aber nicht Israel.
Zitat: Ob es Dir und deinesgleichen passt oder nicht: Juden sind Angehörige einer sehr achtbaren Religionsgemeinschaft, die in der ganzen Welt besteht und der Angehörige unterschiedlichster Ethnien und Völker angehören.Spars dir, das nimmt dir keiner ab. Es geht nicht um Israelis und Palis. Es geht um Juden und Araber. Kein Mensch würde sich darüber empören wenn auschließlich Israelische Araber im Westjordanland siedeln würden.
Was Juden in den von Israel besetzten Gebiete dürfen oder nicht richtet sich nach international gültigen Völkerrecht, das nicht zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Glaubensbekenntnisse differenziert.
Es geht ausschließlich um israelische oder palästinensiche Bürger. Was Palästinensern erlaubt ist - unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit - ist den Angehörigen der Besatzungsmacht - ebenso unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit - noch lange nicht erlaubt.
Das Problem ist nicht das die Menschen dort israelische Pässe haben. Das Problem ist das sie Juden sind. Ganz einfach.
Und wie schon wiederholt hier erklärt: Der Israelische Staat hat nach dem internationalen Völkerrecht NICHT das Recht seinen Bürgern den zutritt in besetzte Gebiete zu verwehren.
Er darf sie lediglich nicht dazu zwingen dorthin zu ziehen.
Zitat:Ausdrücklich verboten sind der Besatzungsmacht die Annexion besetzten Territoriums – also Ost‐Jerusalems und der Golan‐Höhen – (Art. 2.3 u. 2.4 UN‐Charta), die Besiedlung mit eigenen Staatsangehörigen sowie die Verschleppung von Teilen der Bevölkerung (Art. 147 IV. Genfer Abkommen, Art. 85.4 des 1.Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1976).Das GRUNDSÄTZLICHE Anketierungsverbot erwächst aus Art. 2 Nr. 4 der UN Charta.
Art. 51 billig Staaten im Falle eines feindlichen Aktes jedoch ein allumfassendes und naturgegebenes Recht zu Selbstverteidigung das sehr wohl Annektierungen einschließt.
Kein Gremium der Welt kann einem Staat das Recht zur Selbstverteidigung absprechen.