23.07.2010, 09:14
Nasenbaer schrieb:Unsinn. Es läßt sich feststellen, ob es Sex gab, was aber unbestritten ist.Ähm, nein, nicht immer und nicht ohne weiteres.
Das ist eine Zeitliche Frage, nach 48 Stunden wars das in der Regel.
Nasenbaer schrieb:Desweiteren lässt sich vielleicht feststellen, ob direkte körperliche Gewalt ausgeübt wurde. Gewaltandrohungen kann kein Gerichtsmediziner feststellen. Genausowenig kann er feststellen, ob es Konsens war, daß es beim Sex etwas heftiger zur Sache ging.Und dann steht Aussage gegen Aussage.
Nasenbaer schrieb:- weggefallen.Tippfehler - ich wollte damit nur aufzeigen das eine Vergewaltigung nicht nötigerweise unter Anwendung von Gewalt erfolgen muss.
In §177 StGB geht es nicht nur um Vergewaltigung sondern auch um sexuelle Nötigung.
Nasenbaer schrieb:Das hier überhaupt von Vergewaltigung die Rede ist, liegt wahrscheinlich an einer unpräzisen Übersetzung der israelischen Gesetze. Als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann man die Tat durchaus bezeichnen.Durchaus möglich.