02.06.2010, 20:25
Zitat:... und das Aufbringen der Schiffe in internationalen Gewässern war illegalJein. Ich sehe es zwar auch kritisch, aber man darf nicht vergessen, dass es auch sowas wie eine Prisenordnung oder ein Prisenrecht gibt, das zwischen Kriegsparteien gelten KANN. Und diese Ordnung liegt wiederum explizit außerhalb von Hoheitsgewässern.
Auszug/Prisenrecht/Blockaderecht bei Wiki:
Zitat:Eine kriegführende Partei kann die Blockade vom Feind gehaltener Häfen und Küsten erklären. Dadurch werden neutrale Schiffe, die diese Häfen oder Küsten zu erreichen versuchen, zu so genannten Blockadebrechern, die ebenfalls der Aufbringung und Einziehung unterliegen. Die Beteiligten müssen vor Beginn der Blockade benachrichtigt werden, außerdem muss die Blockade tatsächlich wirksam durchgeführt werden, was für die Praxis eine erhebliche Einschränkung ist.Link: <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Prisenrecht#Blockaderecht">http://de.wikipedia.org/wiki/Prisenrecht#Blockaderecht</a><!-- m -->
Wobei es, wie gesagt, auch Nuancen geben kann.
Schneemann.