10.01.2004, 16:32
@ Erich
Und weiter ??
Zitat:Angehörige anderer Milizen und Freiwilligenkorps, einschliesslich solcher von organisierten Widerstandsbewegungen, die zu einer am Konflikt beteiligten Partei gehören und ausserhalb oder innerhalb ihres eigenen Gebietes, auch wenn dasselbe besetzt ist, tätig sind, sofern diese Milizen oder Freiwilligenkorps, einschliesslich der organisierten Widerstandsbewegungen:genau dies hab ich zitiert
an ihrer Spitze eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person haben;
ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen tragen;
die Waffen offen tragen;
bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges einhalten;
Und weiter ??