10.01.2004, 14:58
Gilt das Genfer Abkommen auch für die Guantanamo-Häftlinge?
Zitat:Artikel 4 definiert welche Kampfbeteiligten als Kriegsgefangene anzusehen sind. Dazu zählen zunächst die in "Feindeshand" gefallenen "Mitglieder einer am Konflikt beteiligten Partei", aber auch Angehörige von "anderen Milizen und Freiwilligenkorps, die in diese Streitkräfte eingegliedert sind". Unter bestimmten Bedingungen fallen auch Mitglieder von "organisierten Widerstandsbewegungen" und sogar Kriegsberichterstatter und "Heereslieferanten" bei Gefangennahme unter den Schutz der Konvention.