22.03.2010, 22:00
Es ist immer einer subjektive Entscheidung die der verantwortliche Offizier nach Maßgabe der RoEs und der Situation vor Ort zu fällen hat - und das ist nicht notwendigerweise Deckungsgleich mit der bundesdeutschen Auffassung vom Großen Vaterländischen in der vielbemühten Lüneburger Heide.
Natürlich muss der Vorteil konkret zu definieren sein.
Und wie geschrieben hat der Vorteil nicht außer Verhältnis zum entstehenden Kollateralschaden zu stehen.
Natürlich muss der Vorteil konkret zu definieren sein.
Und wie geschrieben hat der Vorteil nicht außer Verhältnis zum entstehenden Kollateralschaden zu stehen.