27.02.2010, 22:22
auch wenn es Dir nicht in den Kopf geht:
das Gebiet ist von Israel besetztes Territorium,
das Gebiet ist von Israel besetztes Territorium,
Zitat:Nach der klassischen Definition des Artikels 42 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 gilt ein Gebiet als kriegerisch besetzt, „wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“und damit muss Israel als Besatzungsmacht z.B. für die Sicherheit und Versorgung der Zivilbevölkerung, also der Palästinenser sorgen - aber es hat noch lange nicht das Recht, die heimische Bevölkerung zu vertreiben oder sich Gebiete dort anzueignen.
Zitat:Artikel 43 HLKO überträgt der Besatzungsmacht die Aufgabe, „alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“ Diese Aufgaben umfassen nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit den lebensnotwendigen Nahrungsmitteln und medizinischen Gütern (Art. 55 ff. IV. Genfer Abkommen), sondern den Schutz der Menschenrechte, der religiösen und anderen Gebräuche (Art. 27 IV. Genfer Abkommen) sowie die Achtung der innerstaatlichen Rechtsordnung (Art. 64 IV. Genfer Abkommen). Ausdrücklich verboten sind der Besatzungsmacht die Annexion besetzten Territoriums (Art. 2.3 u. 2.4 UN-Charta), die Besiedlung mit eigenen Staatsangehörigen sowie die Verschleppung von Teilen der Bevölkerung (Art. 147 IV. Genfer Abkommen, Art. 85.4 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1976). Der Verstoß gegen diese Verbote ist als Kriegsverbrechen zu ahnden, wofür der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig ist (Art. 8.2 a, b Statut des Internationalen Strafgerichtshof – IStGH – von 1998).