31.12.2009, 19:18
Erich schrieb:Tiger schrieb:Ich denke, das Hauptproblem ist das die Bundesregierung nicht kämpfen lassen will....ich denke, hier stellt sich die Frage nach der Art des Einsatzes.
In Deutschland ist der Einsatz als Hilfs- und Sicherungseinsatz deklariert und "politisch verkauft" worden. Noch unter dem letzten Verteidigungsminister Jung wurde das Wort "Krieg" panisch vermieden.
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Nightwatch schrieb:.....dazu hat die Stiftung Wissenschaft und Politik eine interessante Studie veröffentlicht:
Weiterhin hat das Bundesministerium der Verteidigung mittlerweile sehr deutlich gemacht was für die deutschen Soldaten in Afghanistan gilt: Das Kriegsvölkerrecht und nicht etwa das StGB.
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Wie man sieht hängst du mit deinen Informationsstand gewaltig hinterher.
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<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.swp-berlin.org/produkte/swp_aktuell_detail.php?id=11686">http://www.swp-berlin.org/produkte/swp_ ... p?id=11686</a><!-- m -->
Zitat: Rechtssicherheit im Auslandseinsatz
Zum völkerrechtlichen Charakter des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan
SWP-Aktuell 2009/A 67, Dezember 2009, 8 Seiten
von Christian Schaller
Die Situation in Afghanistan sei nicht als Krieg einzustufen, die Bundeswehr befinde sich dort in einem Stabilisierungs-, nicht in einem Kampfeinsatz - so die lange Zeit vorherrschende offizielle Sprachregelung. Der Bundesminister der Verteidigung, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, spricht jetzt von »kriegsähnlichen Zuständen« und davon, dass in Teilen Afghanistans ein »nichtinternationaler bewaffneter Konflikt« ausgetragen werde. Das Bemühen um klare Worte und trennscharfe Begrifflichkeiten ist keinesfalls nur ein Gebot eindeutiger Kommunikation. Es geht vor allem darum, ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz zu schaffen. Dies erfordert zuallererst eine präzise völkerrechtliche Einordnung der Konfliktlage.
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