(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
Das wird ja immer besser:

Zitat:Guttenberg gibt den Anti-Jung

[...]

Keine zivilen Opfer habe es gegeben, versicherte Jung anfangs. Der britische "Guardian" schrieb da bereits von der "tödlichsten Militäroperation Deutschlands seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs". Nun heißt es in einem als geheim eingestuften Nato-Bericht: Der Angriff soll zwischen 17 und 142 Opfer gefordert haben.

Offenbar handelte es sich dabei nicht allein um Taliban.

Das macht Guttenberg an diesem Freitag im Berliner Bendlerblock klar. In bisher nicht gekannter Offenheit spricht er über unschuldige Opfer: "Ich persönlich gehe davon aus, dass es zivile Opfer gab." Dies bedauere er "von Herzen und zutiefst". Zum Vergleich: Als Vorgänger Jung nicht mehr umhinkam, zumindest die Möglichkeit toter Zivilisten anzuerkennen, formulierte er verschwurbelt: Sollte es zivile Opfer gegeben haben, fordere dies "unser Mitgefühl und Anteilnahme heraus".

Der Minister nimmt Oberst Klein in Schutz

Guttenberg nun macht zweierlei: Im Stil grenzt er sich von Jungs Erbe ab, doch auch er stellt sich vor die Truppe.

So erläutert er am Mittag den Fraktionsspitzen von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken eine gute Stunde den geheimen Nato-Bericht, der den Angriff auf die beiden Tanklaster minutiös ausleuchtet: Wie Oberst Georg Klein, der deutsche Kommandeur des Wiederaufbauteams im nordafghanischen Kunduz, zwei US-amerikanische F-15-Jagdbomber anwies, die beiden von Taliban gekaperten und in einem Flussbett nahe des Bundeswehrfeldlagers steckengebliebenen Tanklastwagen zu bombardieren. Guttenberg gibt sich erkennbar Mühe, die Abgeordneten gänzlich anders zu behandeln, als dies sein Vorgänger und dessen Staatssekretäre über Jahre hin betrieben hatten. Diese waren bei Unterrichtungen oft wolkig geblieben und hatten auf Detailfragen keine Antwort gegeben. Dagegen hat sich der neue Minister sehr genau in die Materie eingelesen.

Guttenberg räumt Verfahrensfehler ein - verteidigt aber zugleich rigoros den Luftangriff. Vor dem Hintergrund der "Gesamtbedrohung" seien die "militärischen Schläge als angemessen zu betrachten". Oder expliziter: "Selbst wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum Luftschlag kommen müssen."

Damit stellt sich Guttenberg nicht nur vor Oberst Klein, sondern auch vor Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, der vor wenigen Tagen betont hatte, die Bundeswehr sehe sich durch die Nato-Untersuchung entlastet. Einerseits. Andererseits setzt sich Guttenberg vom lamentierenden Schneiderhan ab, wenn er von "Verfahrensmängeln" spricht. Der Generalinspekteur hatte gesagt, der Bericht bestätige nicht, "dass durch den Luftschlag unbeteiligte Personen getötet wurden".

[...]

Ein disziplinarisches Vorgehen gegen Oberst Klein beabsichtige er nicht, versichert Guttenberg. "Gespannt" warte er allerdings auf die Prüfung der Karlsruher Bundesanwaltschaft. Denn am Freitagmorgen hatte die für Klein zuständige Dresdner Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungsakten an die Bundesanwälte übergeben. Die müssen nun prüfen, ob der Fall Klein statt unters allgemeine Strafrecht unters Völkerstrafrecht fällt - und damit ein Thema für Karlsruhe wäre.

Das hätte weitreichende Konsequenzen. Stellt Karlsruhe fest, dass es sich um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs handelt, müssten sich Bundeswehrsoldaten in ähnlichen Fällen wohl nicht mehr wegen fahrlässiger Tötung vor deutschen Gerichten verantworten - sondern es würde eine Art Kriegsrecht gelten. Konsequenz: Die Tötung von Zivilisten wäre nur in Extremfällen strafbar - etwa, wenn ein Kommandeur "als sicher erwartet", dass es Tote unter der Zivilbevölkerung gibt, und diese Toten "außer Verhältnis" zum militärischen Vorteil stehen. Damit würde sich die strafrechtliche Situation für Oberst Klein wesentlich günstiger darstellen.

Guttenberg scheint nicht unglücklich über die anstehende Prüfung durch Karlsruhe, er erhoffe sich "Rechtssicherheit für unsere Soldaten". Und auch unter einem anderen Gesichtspunkt könnten dem Verteidigungsminister die Bundesanwälte helfen: Wenden sie das Völkerstrafrecht an, betrachten sie Afghanistan demnach als "nicht-internationalen bewaffneten Konflikt" - und das bedeutet Bürgerkrieg. Die Kriegsvokabel aber ist jene, die deutsche Politiker bisher mieden, lieber sprachen sie vom "robusten Mandat".

Nur Guttenberg nicht.

Mancherorts in Afghanistan würden "kriegsähnliche Zustände" herrschen, stellte er jüngst fest. An diesem Freitag betont er in diesem Sinne noch einmal seine "persönliche Einschätzung". Im "juristischen Sinne" gehe er davon aus, dass es sich in Teilen Afghanistans um einen "nicht-internationalen bewaffneten Konflikt" handele.

Das heißt: Krieg.
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Ich habe nicht unbedingt erwarter das sich zu Guttenberg derart vor Oberst Klein stellt. Wenn jetzt auch noch Karlsruhe endlich mal Nägel mit Köpfen macht und auf das Kriegsvölkerrecht als einschlägige Rechtsgrundlage verweist wäre das ein doppelter Segen für die Truppe.
Weiter so!
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