10.10.2009, 21:32
Mondgesicht schrieb:falsch:Erich schrieb:Das Verteilen russischer Pässe an ethnische Russen in ehemaligen Sowjetstaaten ist genauso aggressiv wie das Verteilen deutscher Pässe an die Nachkommen deutscher Siedler, die im 18. oder 19. Jahrhundert nach Kasachstan, Rumänien, Russland oder in die Ukraine ausgewandert sind.Deutschland vergibt den Pass aber an im Inland lebende Bürger, oder "Wieder-Staatsbürger".
Deutschland würde kaum den Pass an im Ausland lebende Menschen vergeben, um anschließend sagen zu können, daß man die Interessen der eigenen Bürger im Ausland wahrt. hock:
....
Pässe bzw. "Einreisevisa zur Wohnsitznahme in Deutschland" werden von der Deutschen Botschaft an die im Ausland lebenden Personen ausgestellt und sind dann Voraussetzung für die Migration nach Deutschland.
Damit ist die wichtigste Hürde genommen, der Rest ist nur noch bürokratische Routine. Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sind. Art. 116 I GG ist i.V. mit dem "(Reichs- und) Staatsangehörigkeitsgesetz" zu sehen, und danach ist jede[r) "Deutsche®", der (Sarkasmus an) "einen deutschen Schäferhund als Vorfahren nachweisen kann" (Sarkasmus aus).
Die Deutscheneigenschaft wird insbesondere mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt. Diese Bescheinigung ist in Deutschland "von Amts wegen" auszustellen.
Aber jetzt bewegen wir uns endgültig OT - und deshalb: Schluss !