01.07.2009, 21:34
Erich schrieb:- rechtlich ist es noch einfacher:Nö.
In Israel ist die Rechtsauffassung vorherrschend (das heißt es gibt dementsprechende Urteile des höchsten Gerichts) das Israel kein Besatzer im Sinne der Hager Landkriegsorndung und der Genfer Konventionen ist.
Und die Argumente für diese Rechtsauffassung sind durchaus stichhaltig.
Auch wenn dieser Rechtstreit ziemlich überflüssig ist.
Erich schrieb:Israel hat 1967 diverse Gebiete erobert und ist nach UN-Resolutionen zum Rückzug auf die Grenzen von 1967 verpflichtet.Wieder falsch.
Resolution 242 verpflichtet die Israelis lediglich zum Rückzug aus besetzten Gebieten, nicht zum Rückzug aus allen besetzten Gebieten.
Und auch nicht mal eben einfach so nach Lust und Laune sondern im Rahmen eines Friedensabkommens mit allen damaligen Konfliktparteien.
Bis dahin darf Israel darf sich Israel in den Gebieten eben so aufführen wie das ein Besatzer nach dem Kriegsvölkerrecht darf.
Erich schrieb:Solange Israel das nicht macht ist Israel eine Besatzungsmacht.Nö. Israel ist nach allgemeinen Verständnis solange Besatzungsmacht bis es ein finales Abkommen mit den Palis gibt. Mit allen Konsequenzen, Rechten und Pflichteb,
Und das ist nicht irgendwie pöse und völkerrechtswidrig sondern nur die Anwendung von Resolution 242.
Erich schrieb:Das wäre Israel rechtlich auch, wenn es sich (wie völkerrechtlich vorgeschrieben) in vorbildlicher Form und das Wohlergehen der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten kümmern würde"In vorbildlicher Form" ist gar nirgendwo vorgeschrieben.
Basta
Lass mal dein Privatvölkerrecht aus dem Spiel.
Israel muss gewisse Mindeststandards erfüllen und hat dabei das Recht für die Sicherheit der eigenen Bürger zu sorgen.
Erich schrieb:nirgendwo ist es völkerrechtlich gedeckt, der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten den Zugang zu Krankenversorgung, Wasserversorgung usw. zu erschweren oder gar zu verweigern oder deren Erwerbsgrundlage zum Bau von Siedlungen zu zerstören.Du hast keine Ahnung von (Völker)recht, oder?
Wie das so funktioniert?
Es gilt hier der Ansatz: Wenn etwas nicht verboten ist ist es erlaubt.
Lege doch mal im Detail da warum und inwieweit og verboten ist. Mit Rechtsquellen unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen bitte.
Dein Bauchgefühl interessiert hierzu herzlich wenig.
Erich schrieb:Das sind keine "Antiterrormaßnahmen" sondern "Terrorismus-Zucht-Programm"Du kannst so oft wütend auf den Boden stampfen wie du möchtest, das Völkerrecht ändert sich dadurch auch nicht.
nochmal Basta