16.01.2009, 11:34
seleukos schrieb:
sag mal von verhältnissmässigkeit der mittel hast du aber schon mal was gehört oder?? nur weil mann sich und andere verteidigt, hat mann keine narrenfreiheit. ich finde das urteil gerecht. :lol:
du stellst die situation falsch da.
nicht nur das sven g. dem schläger körperlich weit überlegen war, er war auch nicht allein sondern mit mehreren alkoholisierten personen unterwegs. ich war schon in seiner situation, es ist absolut unverhältnissmäßig. was er getan hat.
er mag zwar in notwehr gehandelt haben, aber notwehr heist auch verhältnissmäßigkeit wahren. das heist wenn jemand mit feusten auf mich los geht, der mir körperlich unterlegen ist, habe ich nicht das recht, ihn niederzu stechen.
wenn sven g. wirklich allein gewesen währe und der schläger ihm körperlich überlegen. hätte der richter sicher anders entschieden.
von daher ist deine aussage einfach nur polemisch.
Zitat:http://www.tz-online.de/de/aktuelles/mue...55749.html@
Hier wird ein unbescholtener Bürger Jahrelang hinter Gitter geschickt, weil er es gewagt hat ein Messer in Notwehr einzusetzen, als er von 5 Leuten angegriffen wurde...
sag mal von verhältnissmässigkeit der mittel hast du aber schon mal was gehört oder?? nur weil mann sich und andere verteidigt, hat mann keine narrenfreiheit. ich finde das urteil gerecht. :lol:
du stellst die situation falsch da.
nicht nur das sven g. dem schläger körperlich weit überlegen war, er war auch nicht allein sondern mit mehreren alkoholisierten personen unterwegs. ich war schon in seiner situation, es ist absolut unverhältnissmäßig. was er getan hat.
er mag zwar in notwehr gehandelt haben, aber notwehr heist auch verhältnissmäßigkeit wahren. das heist wenn jemand mit feusten auf mich los geht, der mir körperlich unterlegen ist, habe ich nicht das recht, ihn niederzu stechen.
wenn sven g. wirklich allein gewesen währe und der schläger ihm körperlich überlegen. hätte der richter sicher anders entschieden.
von daher ist deine aussage einfach nur polemisch.