Israel-Palästina
@ Erich

Ich stimme dir zu, daß letztenendes nur Verhandlungen mit den Palästinensern zu einem dauerhaften und tragfähigen Frieden für Israel führen wird. Dies setzt aber unabdingbar voraus, daß alle Palästinenser auch das Existenzrecht Israels anerkennen.
Ich sehe aber leider auch, daß viele - insbesondere orthodoxe - Juden einer wirklichen Verständigung mit den Palästinensern im Wege stehen.


Nun zu den diversen Darstellungen hinsichtlich des Einsatzes der Israelischen Armee im Gaza-Streifen.

Es behaupten einige, die Schließung der Grenze mit dem Gaza-Streifen stelle eine illegale "Kollektivstrafe" dar. Im internationalen Recht findet sich jedoch nichts was von Israel verlangt, es müsse seine Grenzen zu einem feindseligen Gebiet offenhalten. Warum klagt ihr dann nicht auch mit gleicher vehemenz Ägypten an, die in diesem Konflikt formal sogar völlig unbeteiltigt sind?


Hier wurde des öfteren gepostet, die militärischen Maßnahmen Israels entbehren jeglicher Verhältnismäßigkeit. Die Charta der Vereinten Nationen soll die Anwendung militärischer Gewalt gegen einen anderen Staat verhindern. Artikel 51 schließt jedoch Selbstverteidigung von diesem Verbot der Gewaltausübung aus. Zudem wird die Anwendung von Gewalt im Rahmen nicht-staatlicher Konflikte ebenfalls nicht eingeschränkt. Somit ist es Israels Recht, Gewalt zu Verteidigung gegen palästinensische Angriffe aus Gaza einzusetzen völlig unbestreitbar, unabhängig vom ungewissen Status des Gaza-Streifens.

Sobald es zu militärischen Aktionen gekommen ist, regelt das Völkerrecht auch die Anwendung der Gewalt. Die beiden grundlegendsten Prinzipien des internationalen humanitären Völkerrechts sind dabei die Gesetze von 'Unterscheidung' und 'Verhältnismäßigkeit'.

Das Gesetz der Unterscheidung beinhaltet u.a. Elemente der Absicht und des erwarteten Resultats. Das Gesetz der Unterscheidung gestattet deshalb nur Angriffe auf legitime, d.h. militärische oder kriegsunterstützende, Ziele. Solange legitime Ziele anvisiert werden, gestattet das Völkerrecht einen Angriff, selbst wenn es dabei zu zivilen Kollateralschäden kommt, und auch wenn sich rückblickend der Angriff als Fehler, basierend auf falschen Informationen herausstellt.
Israel hat seine Schläge auf Stellungen gerichtet, von welchen aus Raketen abgeschossen worden waren, wo sich palästinensische Kämpfer Waffen tragend oder transportierend aufhielten oder Führer palästinensischer Terrorgruppen, Hilfs-, Kommando- oder Kontrollzentren befanden.
Orte wie das Innenministerium, von welchem aus Hamas u.a. militärische Aktivitäten leitet, sind Objekte, die ihren Beitrag zu Militäraktionen der Hamas leisten. Sie sind somit legitime Ziele auch dann, wenn sie ebenfalls zivile Funktionen erfüllen.

Das Gesetz der Verhältnismäßigkeit soll Kollateralschäden begrenzen. Während Kollateralschäden an Zivilisten und anderen geschützten Zielen grundsätzlich gestattet sind, gilt dies nicht für solche Kollateralschäden, wenn sie im Vergleich zur militärischen Notwendigkeit als exzessiv erwartet werden.
Plant Israel einen Luftangriff oder sonstigen Militäreinsatz ohne die Erwartung übermäßiger Kollateralschäden, ist er vom Gesetz der Verhältnismäßigkeit gestattet. Dies gilt selbst dann, wenn sich im Nachgang herausstellt, daß Israel in seiner Schadenserwartung irrte.


Zudem wird hier behauptet, die Auferlegung von wirtschaftlichen Sanktionen, wie z.B. die Zurückhaltung von Treibstofflieferungen und Elektrizität, wären eine Art "Sippenhaft" an der unbeteiligten Zivilbevölkerung des Gaza-Streifens. Zum einen handelt es sich dabei um keine militärischen Gewalt und ist zum anderen ein völlig legales Mittel als Antwort auf palästinensische Angriffe, trotz der Folgen für palästinensische Bürger.

Die Anwendung wirtschaftlicher und anderer nicht-militärischer Sanktionen als Form der Bestrafung des Fehlverhaltens internationaler Akteure wird als 'Retorsion' bezeichnet. Es ist allgemein anerkannt, daß jedes Land Retorsion anwenden darf, so lange das zugrunde liegende Handeln selbst legal ist. Es ist sogar anerkannt, daß Staaten, bei nicht-militärischen Gegenmaßnahmen über Retorsion hinausgehen und zu nicht-kriegerischer Vergeltung greifen können, die ansonsten illegal wäre (z.B. Aussetzung von Überflugsvereinbarung).
Da Israel durch keine rechtliche Verpflichtung gebunden ist, den Handel mit Treibstoff u.a. mit Gaza oder offene Grenzen offenzuhalten, kann es nach eigenem Ermessen Handelsprodukte zurückhalten und Grenzen schließen, selbst wenn es als Bestrafung palästinensischen Terrorismus angesehen wird.
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Israel-Palästina - von Helios - 23.05.2004, 14:06
RE: Israel-Palästina - von Quintus Fabius - 11.05.2021, 23:01
RE: Israel-Palästina - von Quintus Fabius - 12.05.2021, 10:55
RE: Israel-Palästina - von Quintus Fabius - 13.05.2021, 19:45
RE: Israel-Palästina - von Quintus Fabius - 15.05.2021, 15:36
RE: Israel-Palästina - von Schneemann - 07.08.2022, 08:44

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