(Allgemein) Bundeswehr – quo vadis?
(Heute, 03:03)Milspec_1967 schrieb: Die Aufarbeitung wäre ja genau und konsequent seine Aufgabe gewesen... Inkl. Disziplin Massnahmen gegen diejenigen BW Angehörigen
die dieses Event weiter ungehindert durchgeführt haben.

Nach Abspielen des "verfsssungsfeindlichen" Teil der hymne hätte der " höchste anwesende Offizier" ...
... Sofort die Polizei rufen MÜSSEN (ggf. Straftat VERDACHT gegen den DJ mindestens)
... Die Veranstaltung sofort beenden MÜSSEN (Verfassung feindliche bzw BW Eid feindliche Handlungen auf einer BW Veranstaltung)
... Für alle Militär Angehörigen der Veranstaltung ggf. Bis zum Polizei Eintreffen Ausgangssperre erlassen müssen (zum Zwecke der Beweise Sicherung)
... Asap den Kommandant informieren müssen... Sofern er nicht selbst der o. g. Kommandant war.
All das ist offenbar nicht geschehen und der Vorfall unterm Tisch geschoben worden.
Der Rücktritt ist somit berechtigt.... Vermutlich wird es weitere Konsequenzen geben.

Dachte erst das wäre Satire aber nein das ist Deutschland 2025 Big Grin

Da haben die Beteiligten ja noch einmal Glück gehabt ...

Zitat:Bis 1991 war unklar, ob das ganze Deutschlandlied oder nur seine dritte Strophe als Nationalhymne zu gelten habe. Im März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass nur die dritte Strophe nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland) strafrechtlich geschützt ist.[24]

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne

Allein schon dass die 3. Strophe die offizielle Nationalhymne ist aber man bei der 1. Strophe des selben Liedes allen Ernstes die Polizei rufen will spricht Bände.
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Hier ist die Geschichte per Gesetz festgeschrieben.
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Gibt es überhaupt irgendeine Bundeswehr-Vorschrift die BW-intern das Singen der ersten Strophe explizit verbieten würde? Woraus ergibt sich so ein Verbot konkret vom Recht her in der BW?

Denn die erste Stophe ist (wie ja auch einige Vorredner völlig korrekt anmerkten) völlig legal. Sie stellt für sich allein keine Straftat dar und darf gesungen werden. Sie ist lediglich nicht die Nationalhymne.
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Würd ich auch so sehen . Der Kommandeur wollte halt aber die Nationalhymne und das ist sie nun mal nicht die erste Strophe.

Zitat:Der Autor hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative zu
Blüh’ im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!
auch den Trinkspruch
Stoßet an und ruft einstimmig: Hoch das deutsche Vaterland!
vorgesehen.
War mir bis jetzt auch unbekannt .


Was mir auch neu war das man als Berufssoldat seinen Posten anbieten kann. Entlassen werden kann man ja wegen sowas sowieso nicht .
Da wird jetzt wohl „Führerreserve" angesagt sein oder wird schnell Posten geschaffen .
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