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(13.01.2025, 08:33)DorJur schrieb: Was richtig Zeit kostet, das sind auf der davor angesiedelten Planungsebene ggf.erforderliche Planfeststellungs- oder Bauleitplanverfahren nebst Umweltverträglichkeitsprüfung, europaweite Ausschreibung selbst der Entwurfsplanung etc...
Das meine ich ja mit überflüssigen Gesetzen und Vorschriften:
Das ist in D grotesk.
So ein Teil muss in drei Jahren STEHEN, ab Start Finanzierung Bund.
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Frage an die Experten. Wie setzt man eine Drohne im Verbund mit Poseidon ein?
Fliegt man da gemeinsam Patrouille oder wirft man da zusammen Bojen ins Wasser?
Ich dachte eigentlich man braucht nur ein System von beiden.
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(13.01.2025, 14:19)Frank353 schrieb: Frage an die Experten. Wie setzt man eine Drohne im Verbund mit Poseidon ein?
Fliegt man da gemeinsam Patrouille oder wirft man da zusammen Bojen ins Wasser?
Ich dachte eigentlich man braucht nur ein System von beiden.
Dies iste ien denkbare eine zukünftige Verwendung.
Aktuell benutzt die US Navy die MQ-9 aber nur zur Seeraumüberwachung ÜBER WASSER (mit Radar bzw. IR Sensoren)
Bojen Abwurf und Weitergabe der Daten ist aktuell noch nicht eingeführt.
Wenn, dann bekommen beide LfZ einen Patrouillenraum zugewiesen und überwachen die Wasserobefläche
Sobald ein Ziel erfasst wird , tauschen die LfZ über gesicherte Verbindungen die Positionsparameter aus, um bei Raumüberschreitung des Objektes zum anderen LfZ Sektor nahtlos übernehmen zu können...
...bzw. die MQ9 fordert bei Sonar Erfassung in Ihrem Sektor die P-8 im Nachbarsektor zum Waffensensatz an ... oder umgekehrt.
(MQ-9 hat bislang auch keine dedizierten AShipM im Portfilio...aber kleinere Objekte können mit AGM bekämpft werden)
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(13.01.2025, 15:07)Milspec_1967 schrieb: Dies iste ien denkbare eine zukünftige Verwendung.
Aktuell benutzt die US Navy die MQ-9 aber nur zur Seeraumüberwachung ÜBER WASSER (mit Radar bzw. IR Sensoren)
Bojen Abwurf und Weitergabe der Daten ist aktuell noch nicht eingeführt.
Wenn, dann bekommen beide LfZ einen Patrouillenraum zugewiesen und überwachen die Wasserobefläche
Sobald ein Ziel erfasst wird , tauschen die LfZ über gesicherte Verbindungen die Positionsparameter aus, um bei Raumüberschreitung des Objektes zum anderen LfZ Sektor nahtlos übernehmen zu können...
...bzw. die MQ9 fordert bei Sonar Erfassung in Ihrem Sektor die P-8 im Nachbarsektor zum Waffensensatz an ... oder umgekehrt.
(MQ-9 hat bislang auch keine dedizierten AShipM im Portfilio...aber kleinere Objekte können mit AGM bekämpft werden)
Vielen Dank.
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(13.01.2025, 14:19)Frank353 schrieb: Ich dachte eigentlich man braucht nur ein System von beiden.
Sowohl das MPA wie auch die Drohnen lassen sich unabhängig voneinander einsetzen, die Zukunft wird aber verstärkt in der Kombination aus beiden liegen. Durch entsprechende Sensorträger lässt sich die Gebietsabdeckung erhöhen, im MPA nicht vorhandene Sensorik-Systeme können verwendet werden, letzteres ist auch relevant aufgrund der jeweiligen Flugleistungsbereiche. Bei RIMPAC wurde letztes Jahr erstmals ein MQ-9B in einer Großübung zum Aussetzen von Sonobojen eingesetzt, eine Fähigkeit die in Zukunft zum Standardrepertoire gehören wird. Darüber hinaus wurde in der gleichen Übung auch die Fähigkeit zur Zieldatenbereitstellung für von anderen Plattformen verschossene FK demonstriert. Der nächste Schritt wird daraus bestehen, auch mit entsprechenden Effektoren bspw. gegen Unterseeboote vorzugehen. Das MPA wird daher immer stärker zu einem Kommandoknoten.
Mit der Beschaffung von P-8A hätte die Beschaffung von MQ-9B für die Marine den Vorteil, dass hier an diesen Entwicklungen unmittelbar und mit der gleichen Technik teilgenommen werden könnte. Mittelfristig ist ein souveränerer Weg in meinen Augen sinnvoller.
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Man kann sich ja auch vorstellen, dass Drohnen in Zukunft nicht nur MPA begleiten, sondern auch Schiffe. Hierdurch könnte der Überwachungsbereich erweitert werden. Teure und knappe Hubschrauber-Stunden könnten zielgerichteter eingesetzt werden.
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Sollte eine MQ-9 zukünftig Sonar Bojen und Torpedos einsetzen, wäre das eine potebte Plattform da schnell einsatzbereit.
Apropos:
Wir benötigen ein "Nahbereich sosus" Netz um unsere Infrastruktur.!
Schlägt das Alarm kann eine Drohne schnell und potebte antworten inkl. Waffeneinsatz.
Was fehlt sind potente, selbst lenkende Anti Taucher Sprengkörper.... Wird Zeit dafür als Drohung für jeden, der da unbefugt rum spukt.
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Gibt es Quellen, dass eine Torpedo Bewaffnung für das System Vorgesehen ist? Die Drohne kann 4 Pods mit insgesamt 40 bzw. 80 Bojen (je nach Größe) tragen. Auch wenn es technisch möglich wäre, ist die Frage ob zwei Leichtgewichtstorpedos für ein solches System sinnvoll ist, da sich die Bojen wohl halbieren würden. Ich würde davon ausgehen, dass die Aufklärung die größere Schwierigkeit darstellt und die Bekämpfung andere Systeme übernehmen müssten / sollten.
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Eurohawk hat damals keine Zulassung für den deutschen luftraum bekommen. Das war ein großer Reinfall.
Was stimmt euch zuversichtlich, dass Sea Guardian bis 2027 eine solche Zulassung erhält.
Ich frage für einen Freund
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(13.01.2025, 21:11)Frank353 schrieb: Eurohawk hat damals keine Zulassung für den deutschen luftraum bekommen. Das war ein großer Reinfall.
Was stimmt euch zuversichtlich, dass Sea Guardian bis 2027 eine solche Zulassung erhält.
Ich frage für einen Freund
"Am 20. März 2020 hatte die Weiterentwicklung MQ-9B ihren Erstflug. Sie soll in den Versionen „SkyGuardian“ und „SeaGuardian“ gebaut werden. Die B-Version stellt gegenüber der ursprünglichen Reaper eine komplette Neuentwicklung dar, um eine Zulassung für den internationalen Luftraum zu erlangen."
https://de.wikipedia.org/wiki/General_At...20erlangen.
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(13.01.2025, 08:33)DorJur schrieb: (13.01.2025, 03:19)Milspec_1967 schrieb: 10 Jahre Bauzeit für EINE EINZIGE INST HALLE Sea Tiger.... Chinesen benötigen dafür 10 Wochen!!
DIE BAU VORSCHRIFTEN MÜSSEN UM 50% RADIKAL ABGESCHAFFT WERDEN. Das hat mit Bauvorschriften und Baustandards nichts zu tun. Deutlich komplexere Gebäude werden auch in Deutschland inklusive Planung in drei Jahren gebaut.
Was richtig Zeit kostet, das sind auf der davor angesiedelten Planungsebene ggf.erforderliche Planfeststellungs- oder Bauleitplanverfahren nebst Umweltverträglichkeitsprüfung, europaweite Ausschreibung selbst der Entwurfsplanung etc.. Aber das ist hier nicht das Thema… Trotz offtopic: Die fett markierten Dinge sind nur dann erforderlich, wenn das Gebäude an einer Stelle entstehen soll, an der eigentlich nicht oder etwas anderes gebaut werden soll. Und da ist es gut, dass es die entsprechenden Regeln gibt, auch wenn die Verfahren viel zu lange dauern und es da sicher Optimierungsbedarf gibt.
Sollte das hier der Fall sein, dann ist eher die Planung zu kritisieren als die Vorschriften, denn eigentlich erfordert die Errichtung einer Flugzeugwartungshalle auf einem Fliegerhorst keins der vorgenannten Verfahren. Es würde mich aber auch nicht wundern, wenn die 6-8 Jahre, die der Bau zu lange dauert, gar nichts mit dem eigentlichen Bau und den Genehmigungsverfahren zu tun hat, sondern in BW/BMVg-internen Verfahren und insbesondere den Vergabeprozessen, den damit verbundenen Dokumentationspflichten u.ä. Aspekten begründet liegen.
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(13.01.2025, 22:30)Broensen schrieb: Trotz offtopic: Die fett markierten Dinge sind nur dann erforderlich, wenn das Gebäude an einer Stelle entstehen soll, an der eigentlich nicht oder etwas anderes gebaut werden soll. Und da ist es gut, dass es die entsprechenden Regeln gibt, auch wenn die Verfahren viel zu lange dauern und es da sicher Optimierungsbedarf gibt.
Sollte das hier der Fall sein, dann ist eher die Planung zu kritisieren als die Vorschriften, denn eigentlich erfordert die Errichtung einer Flugzeugwartungshalle auf einem Fliegerhorst keins der vorgenannten Verfahren. Es würde mich aber auch nicht wundern, wenn die 6-8 Jahre, die der Bau zu lange dauert, gar nichts mit dem eigentlichen Bau und den Genehmigungsverfahren zu tun hat, sondern in BW/BMVg-internen Verfahren und insbesondere den Vergabeprozessen, den damit verbundenen Dokumentationspflichten u.ä. Aspekten begründet liegen.
In welchem Umfang Fach- und Bauleitplanung auf militärischen Flächen erfolgt, habe ich nicht mehr drauf. Auf zivilen und gemischt zivil-militärischen Flughäfen kann die Planfeststellung, häufig durch den mit dem Ausbau der Kapazitäten entstehenden Fluglärm, gerne mal fünf Jahre + x dauern. Ich meine, dass das auch bei rein militärischer Nutzung eine Rolle spielt. Ich gucke mal, ob ich was dazu finde.
Den Part mit der Vergabe kann ich so unterschreiben…
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(13.01.2025, 22:54)DorJur schrieb: ..., häufig durch den mit dem Ausbau der Kapazitäten entstehenden Fluglärm, ... Das ist der Punkt. Da würde ich sofort zustimmen. Aber nicht bei einer Instandhaltungshalle. Die fällt unter das ganz gewöhnliche Bauplanungsrecht und in dem liegt der Fliegerhorst Nordholz im Außenbereich nach §35 BauGB und kann dementsprechend auch erweitert werden, insbesondere im direkten Zusammenhang mit den ohnehin bebauten Flächen. Interessant wird es nur, wenn man auf angrenzende Flächen ausweichen muss, die ggf. noch unter Landschaftsschutz stehen. Das sollte aber dort nicht erforderlich sein und wäre eben genau so ein Planungsfehler, den ich meine.
Aber gehört hier halt wirklich nicht hin, ich wollte das nur nicht so stehen lassen, dass man einfach nur Gesetze streichen müsste und alles ginge schneller.
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(13.01.2025, 23:53)Broensen schrieb: Das ist der Punkt. Da würde ich sofort zustimmen. Aber nicht bei einer Instandhaltungshalle. Die fällt unter das ganz gewöhnliche Bauplanungsrecht und in dem liegt der Fliegerhorst Nordholz im Außenbereich nach §35 BauGB und kann dementsprechend auch erweitert werden, insbesondere im direkten Zusammenhang mit den ohnehin bebauten Flächen. Interessant wird es nur, wenn man auf angrenzende Flächen ausweichen muss, die ggf. noch unter Landschaftsschutz stehen. Das sollte aber dort nicht erforderlich sein und wäre eben genau so ein Planungsfehler, den ich meine.
Aber gehört hier halt wirklich nicht hin, ich wollte das nur nicht so stehen lassen, dass man einfach nur Gesetze streichen müsste und alles ginge schneller.
Schau mal hier…:
https://uvp.niedersachsen.de/documents-i...%BCste.pdf
und hier:
https://www.geestland.eu/Nachhaltigkeit/...dholz.html?
Genehmigung auf der Grundlage wohl noch ausreichender Planfeststellung mit UVG nach Luftverkehrsgesetz. Das mit dem „Gesetze nicht einfach Streichen“ stimmt, aber der Aus- und Umbau auch essentieller Infrastruktur in Deutschland ist nicht vergnügungssteuerpflichtig, um es nett auszudrücken. Da muss unbedingt was passieren.. Stichwort Drehscheibe Deutschland, Energieversorgung etc..
In den Links kann man auch schön erkennen, was die auf dem Fliegerhorst machen. Und jede Wette: Wenn die MQ-9 oder was in die Richtung kommen, dann geht das von vorne los. Mehr Platzbedarf, mehr Starts und Landungen…
Ich habe auf die Schnelle nicht rausgefunden, wie man diesen Part der Diskussion in ein anderes Thema verschiebt. „Kriegstüchtigkeit der Streitkräfte“ könnte passen.
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(14.01.2025, 08:46)DorJur schrieb: Genehmigung auf der Grundlage wohl noch ausreichender Planfeststellung mit UVG nach Luftverkehrsgesetz. Ah, das ist die Krux an der Sache! Bauplanungsrechtlich ist da nämlich nichts erforderlich. Allerdings würde mich dann auch interessieren, wie da der Umfang ist. Oft hat man ja auch Gutachten, in den über viele Seiten immer wieder nur steht, dass die Änderungen keine negativen Auswirkungen haben. Dann ist das auch nicht der große Zeitfaktor. Problematisch wird es immer nur dann, wenn politische Gremien oder die Öffentlichkeit direkt beteiligt werden müssen.
Das ist hier zwar der Fall, aber offenbar bereits vor dem genannten 10-Jahreszeitraum erfolgt. Daran kann es also nicht liegen.
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