06.11.2023, 01:15
Ich tippe mal auf 4 Stk. - und anscheinend nur 3-stellig neue LFKs.
(Land) Flugabwehrraketensystem Patriot
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06.11.2023, 01:15
Ich tippe mal auf 4 Stk. - und anscheinend nur 3-stellig neue LFKs.
03.01.2024, 22:09
https://www.zeit.de/news/2024-01/03/nato...ot-raketen
Mitgliedsstaaten der NATO bestellen bis zu 1000 neue Patriot-Raketen. Produktion soll in Deutschland aufgebaut werden.
09.01.2024, 10:47
Ergänzend zur letzten Meldung von Kopernikus:
Zitat:800 Patriot-Flugkörper zur Raketenabwehr für Deutschland und drei andere NATO-Staaten bestellt [...]https://esut.de/2024/01/meldungen/46657/...-bestellt/ Schneemann
10.01.2024, 11:02
(03.01.2024, 22:09)Kopernikus schrieb: Mitgliedsstaaten der NATO bestellen bis zu 1000 neue Patriot-Raketen. (09.01.2024, 10:47)Schneemann schrieb: Ergänzend zur letzten Meldung von Kopernikus: Also 500/800 = 0,625 = 62,5% der erhofften Menge sollen an Deutschland gehen und sage und schreibe 12,5% (100) sind sogar schon bestellt. Die Gewinnmarge pro Rakete muss 75% betragen das da überhaupt einer über das Bestellen der Rohstoffe nachdenkt. Wie war das eigentlich noch mal mit diesem Verfassungsgerichtsurteil zu Sondervermögen, die 100 Stück müssen eigentlich aus Annalena´s Schminkbudget (EPL 60) bezahlt werden. Oder gilt das Urteil nur für Corona-Sondervermögen, wäre mir neu? Mit Ansage und Vorwarnung gleich der nächste Eilantrag + Urteil für Karlsruhe, dem normal Bürger besser bekannt unter "Vorsatz".
10.01.2024, 11:20
(10.01.2024, 11:02)Schaddedanz schrieb: Wie war das eigentlich noch mal mit diesem Verfassungsgerichtsurteil zu Sondervermögen, die 100 Stück müssen eigentlich aus Annalena´s Schminkbudget (EPL 60) bezahlt werden. Oder gilt das Urteil nur für Corona-Sondervermögen, wäre mir neu? Mit Ansage und Vorwarnung gleich der nächste Eilantrag + Urteil für Karlsruhe, dem normal Bürger besser bekannt unter "Vorsatz". Das Sondervermögen Bundeswehr ist nach Art. 87a Abs. 1a GG von den Schuldenbremse ausgenommen.
10.01.2024, 12:09
(10.01.2024, 11:20)Nightwatch schrieb: Das Sondervermögen Bundeswehr ist nach Art. 87a Abs. 1a GG von den Schuldenbremse ausgenommen. Hat aber eine Zweckbindung "(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit .." = Erhöhung = Mehr. Damit ist Nachbeschaffung = Aufrechterhaltung = Halten, die gleiche Zweckentfremdung wie beim Corona-Sondervermögen, welches ja auch so oder so als Wirtschaftshilfe eingesetzt worden wäre. Würde man es über EPL 14 laufen lassen, wäre es ein elende Sauerei wo das Außenministerium überall seine Verschwendungssucht hin abwälzt, ansonsten aber OK. So ist es vorsätzlicher Gesetzesbruch und on top auch noch vorsätzlich verfassungsfeindliches Verhalten. Läuft bei der NPD
10.01.2024, 12:25
Nö, Stärkung ist schon die Nachbeschaffung wegen der Schwächung durch die Abgaben. "Schminkbudget": Man kann mit frauenfeindlichen Äußerungen umsichwerfen, muß es aber nicht.
10.01.2024, 12:41
10.01.2024, 13:02
Bitte sachlich bleiben, abwertende Kommentare sind zu unterlassen und sind nicht hilfreich bzgl. der Diskussion.
Schneemann
10.01.2024, 13:48
Die "Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" ist ein weit gefasster Begriff, über das BwFinSVermG wird dieser weiter definiert, darin sind auch explizit Munitionsausgaben für "bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen" aufgeführt. Die ESSI dürfte auch ohne Ausreizung des Interpretationsspielraums als eine solche bezeichnet werden, und Patriot ist dabei ein entscheidender Faktor.
@Schaddedanz: Für deine hier geäußerte Ansicht (vorsätzlicher Gesetzesbruch, Vorbereitung eines Hochverrats, etc.) hätte ich daher gern eine fachlich versierte Rechtsinterpretation.
10.01.2024, 15:01
(10.01.2024, 13:48)Helios schrieb: ... , darin sind auch explizit Munitionsausgaben für "bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen" aufgeführt. ... Nicht die Beschaffung von Munition, egal ob 155mm Granaten oder Patriot-Raketen, ist das Problem. Sondern der Gesetzestext explizit "Stärkung" vorsieht und das auch nicht von irgend einem willkürlichen Zeitpunkt aus sondern, weil nicht extra genannt, vom Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (06.Jun.22) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...4889857872 , alle Ausgaben um den Ausrüstungsstand der BW zu diesem Zeitpunkt wiederzuerlangen fallen unter "Instandsetzung" und sind kein "Invest" (Stärkung). Das ist 0815 BWL-Wissen, welches man sich auch gerne zwecks Steuer noch mal vom Finanzamt erklären lassen kann. Da die Zweckbindung sogar noch vor dem Begünstigten und der Begünstigungssumme genannt wird braucht auch keiner behaupten den Satz nicht zu Ende gelesen zu haben = vorsatz Und die Zweckbindung nicht zu erfüllen = Gesetzesbruch Gemäß Art 87a GG (1) müssen die Streitkräfte gemäß Haushaltsplan die Verteidigung gewährleisten. Folgerichtig muss die "Instandsetzung"/Wiederbeschaffung des MunBestandes durch den Haushalt erfolgen und nicht durch das Sondervermögen (das gilt auch für MunBestände die durch das Sondervermögen vergrößert werden/wurden). Aber viel entscheidender durch öffentliche Aussage des Verteidigungsministers https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blic...ungsfaehig ist die Bundeswehr, ab dem 01.03.2023, nicht mehr Verteidigungsfähig. Jede auch nur geplante Waffen-/Munitionsabgabe der BW, nach diesem Zeitpunkt, an nicht NATO/EU Militär (ist die Ukraine in der NATO oder EU?) fällt damit unter § 83 (1) StGB weil es direkt die Verhinderung der Erfüllung des Art 87a (1) GG durch die BRD zum Ziel hat. Die erfolgte Lieferung von BW-Beständen an die Ukraine nach dem Aussagedatum des Verteidigungsministers muss damit folgerichtig sogar als vollzogener Hochverrat gemäß § 81 (1) 2. StGB betrachtet werden. Jeder Mitwirkende (vom obersten Unterschreiber bis zum kleinsten LKW-Fahrer) ist der Rechtsprechung vorzuführen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
10.01.2024, 15:08
Langer Rede kurzer Sinn, eine bestätigende qualifizierte Interpretation kannst du nicht vorlegen.
10.01.2024, 16:13
10.01.2024, 16:20
Wie schon so oft betont, hier im Forum drehen wir nicht die Beweislast um. Wenn du eine These aufstellst, dann hast du den Nachweis zu führen. Wenn da nichts mehr kommt, bitte ich darum, mit dem eigentlichen Thema fortzufahren.
10.01.2024, 16:45
(10.01.2024, 16:20)Helios schrieb: ... Wenn du eine These aufstellst, dann hast du den Nachweis zu führen. ... Also möchtest du mir sagen die von mir geführte Darlegung des Gesetzestextes ist fehlerhaft verlinkt, nicht korrekt abgelesen oder nicht durch eine simples "hat der nie gesagt" zu widerlegen und deswegen Falsch? Oder fehlen schlicht die Gegenargumente (was ja auch nur das ausführen und in Situationsbezug bringen der gegenteiligen Gesetzestexte wäre)? Ach ich vergaß die situationsbezogene Auslegung von Gesetzestexten ist Inhabern des 2. Staatsexamen vorbehalten (bitteeeee erklär das so dem Finanzamt). |