(See) Fregatte F126 (ex MKS 180)
(25.05.2025, 13:00)HeiligerHai schrieb: NVL hat ja von Anfang an gemeinsam mit DSNS geboten?
Die hätte auch gar nichts alleine anbieten können.
Von halbherzig kann hier keine Rede sein.
Nicht ganz, als der Tender 2015 war es noch B+V, die wurden erst ein Jahr später von Lürssen aufgekauft. Damen hätte das ganze durchaus alleine anbieten können (immerhin ist die F126 keine beauftrage Maßanfertigung in dem Sinne), durften sie nur nicht weil Flintenuschi damals kein vollständig ausländisches Produkt haben wollte. Das hätte man 2020 zwar getrost ignorieren können, hat man aber nicht getan da NVL sonst wahrscheinlich wieder geklagt hätte. Stattdessen wurden sogar noch TKMS ins Boot dazu geholt weil sie ordentlich gemeckert haben. Man hat sich, wieder mal, von der Industrie auf der Nase herumtanzen lassen. Dieser Vergabeprozess war vollkommen lächerlich.
Zitieren
(25.05.2025, 13:52)DopePopeUrban schrieb: Dieser Vergabeprozess war vollkommen lächerlich.

Diese Einschätzung teile ich.

Um 2018 standen soweit ich mich erinnere noch Damen, tkMS (mit Lürssen) und GNYK im Wettbewerb.

Dann wurden tkMS (und Lürssen) aussortiert und übrig blieben Damen und GNYK.

GNYK hat bis 2017 noch mit BAE im Team agiert, dann ist BAE aus eigenem Wunsch ausgestiegen und GNYK hat sich mit tkMS zusammen getan.

Am Ende hat Damen den Zuschlag erhalten und baut nun zusammen mit Blohm+Voss (NVL Group) die F126.

Kann man sich nicht ausdenken, dieses Theaterstück Big Grin

Mich würde wirklich mal interessieren, warum tkMS mit NVL damals aussortiert wurde und ob einer der Gründe dafür jetzt die Verzögerungen in der Zusammenarbeit zwischen Damen und NVL verursacht.
Zitieren
(25.05.2025, 13:52)DopePopeUrban schrieb: Nicht ganz, als der Tender 2015 war es noch B+V, die wurden erst ein Jahr später von Lürssen aufgekauft. Damen hätte das ganze durchaus alleine anbieten können (immerhin ist die F126 keine beauftrage Maßanfertigung in dem Sinne), durften sie nur nicht weil Flintenuschi damals kein vollständig ausländisches Produkt haben wollte. Das hätte man 2020 zwar getrost ignorieren können, hat man aber nicht getan da NVL sonst wahrscheinlich wieder geklagt hätte. Stattdessen wurden sogar noch TKMS ins Boot dazu geholt weil sie ordentlich gemeckert haben. Man hat sich, wieder mal, von der Industrie auf der Nase herumtanzen lassen. Dieser Vergabeprozess war vollkommen lächerlich.
Hast recht - da habe ich unsauber formuliert.
Ich bezog mich letztendlich auf die zwei finalen Angebote:
DSNS & NVL - tkMS & GNYK

(25.05.2025, 14:31)DeltaR95 schrieb: Mich würde wirklich mal interessieren, warum tkMS mit NVL damals aussortiert wurde und ob einer der Gründe dafür jetzt die Verzögerungen in der Zusammenarbeit zwischen Damen und NVL verursacht.
Na das war doch die 'für F125 bestrafen' Idee?
Deswegen wollte man nicht die ARGE F126 mit den gleichen Werften dahinter.
Was zu den heutigen Problemen führt, wissen wir nicht.
Aber es wird weder tkMS noch Lürssens Liebe zu tkMS sein.
Zitieren
(25.05.2025, 14:51)HeiligerHai schrieb: Na das war doch die 'für F125 bestrafen' Idee?

MKS 180 wurde regulär ausgeschrieben, d.h. es muss objektive Gründe gegeben haben, das Angebot von tkMS auszuschließen - ein einfaches "Wollen wir halt nicht!" hätte tkMS einfach rechtlich anfechten können und hätte da auch mit Fug und Recht eben dieses erhalten vor Gericht. Dieses "Bestrafung für F125" wäre ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers gewesen und zudem ein rein subjektives Bewertungskriterium.

Sprich entweder hat das Angebot von tkMS zwingende Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt oder tkMS hat vertragliche Regelungen nicht akzeptieren wollen.

Anders ist ein Angebotsauschluss in Deutschland nicht zu rechtfertigen.

Fakt ist, das Problem muss endlich mal gelöst werden. Die Gerüchte gab es ja schon letztes Jahr in den Medien, dass die Konstruktion klemmt und der ein oder andere Mitforist hier hat mit Stolz geschwellter Brust verkündet, dass wäre alles Mumpitz und die Probleme nach wenigen Wochen gelöst.

Scheinbar handelt es sich hier jedoch um ein gravierendes Problem und eine massive Projektstörung. Nicht ohne Grund füllen die Bauwerften ja gerade ihre Docks mit anderen Aufträgen.
Zitieren
(25.05.2025, 15:37)DeltaR95 schrieb: MKS 180 wurde regulär ausgeschrieben, d.h. es muss objektive Gründe gegeben haben, das Angebot von tkMS auszuschließen - ein einfaches "Wollen wir halt nicht!" hätte tkMS einfach rechtlich anfechten können und hätte da auch mit Fug und Recht eben dieses erhalten vor Gericht. Dieses "Bestrafung für F125" wäre ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers gewesen und zudem ein rein subjektives Bewertungskriterium.
Ist das so?

Soweit ich weiß gibts gesetzlich keinerlei „Anspruch“ der Werften, dass dieses oder jenes Angebot angenommen oder ausgeschlagen wird. Wenn du einen bereits geschlossenen Vertrag kündigen willst wär das relevant aber da hier noch gar kein Vertrag stand, muss auch die Vergabeentscheidung nicht begründet werden. Nur das Vergabeverfahren selber muss allgemein zugänglich sein, siehe die Typ 707 Thematik.

Oder anders gesagt, du musst jedes Angebot erstmal ins Auswahlverfahren aufnehmen. Sobald alle Angebote eingeholt sind kannst du aber trotzdem nach Belieben rausschmeißen wen du willst, da kann dich niemand von abhalten.

Auf die F126 gemünzt hätte das bedeutet, dass man zwar offiziell Angebote von TKMS und co einholt, inoffiziell aber von Anfang an deutsche Angebote hätte ausschließen können.
Zitieren
(25.05.2025, 17:37)DopePopeUrban schrieb: Oder anders gesagt, du musst jedes Angebot erstmal ins Auswahlverfahren aufnehmen. Sobald alle Angebote eingeholt sind kannst du aber trotzdem nach Belieben rausschmeißen wen du willst, da kann dich niemand von abhalten.

Genau das Gegenteil ist der Fall:

Der öffentliche Auftraggeber muss nicht jedes Angebot in das Auswahlverfahren aufnehmen, dafür ist der Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet (sofern kein gänzlich offenes Verfahren, wo jeder direkt ein Angebot abgeben darf).

In diesem dürfen objektive Kritieren herangezogen werden, um potentielle Bieter, die man hinterher zur Angebotsabgabe auffordern möchte, zu identifizieren und ungeeignete "auszusortieren".

Der GWB § 123 schreibt vor, wann Teilnehmer zwingend abzulehnen sind, der GWB § 124 gibt fakultative Gründe zur Ablehnung von Bietern vor. Greift jedoch weder GWB § 123 noch § 124 und erfüllt der Bieter alle objektiven Anforderungen aus dem Teilnahmewettbewerb ist er als Bieter auch zuzulassen.

In der Angebotsphase gilt genau das gleiche. Es gibt eine Leistungsbeschreibung mit Kritieren, die Bieter zu erfüllen haben und vertragliche Regelungen, die der Auftraggeber vorgibt (und ggf. mit allen Bieter nachverhandelt). Da somit regulär der Preis allein das ausschlaggebende Zuschlagskritierum wäre (was aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht sein darf), werden regelmäßig "optionale" Forderungen (Soll-Anforderungen) mit in die Leistungsbeschreibung aufgenommen und entsprechend gewichtet. Diese Soll-Anforderungen werden hinterher z.B. mit dem Preis "verrechnet" und bilden das Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebotes.

Die Regelungen der EU und des GWB sind genau dafür gedacht, dass eben nicht "in alter Väter Sitte" aus rein subjektiven Gründen Bieter abgelehnt werden. Damit werden inbesondere die KMU geschützt gegen die großen Konzerne.

Das, was du beschreibst, ist de facto "Willkür" und wird durch das GWB rigoros sanktioniert.

Das gute an der Sache ist: Fliegt ein Bieter raus und das Verfahren war sauber, stellt sich die Schuldfrage normalerweise nicht, dann war der Bieter einfach "zu dumm".

Im Übrigen ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens rein zu Zwecken der Markterkundung oder rein der Einholung von Angeboten ohne konkrete Vergabeabsicht ebenso strafbewehrt.

Vergaberecht ist eigentlich ganz einfach Wink
Zitieren


Gehe zu: