Hilfsflotte/Hilfsschiffe - Hintergrund und formeller Zweck
#1
Ich blicke noch nicht durch, warum es Hilfsschiffe bzw. Hilfsflotten gibt. Dass es neben kämpfenden auch unterstützende Einheiten gibt, ist klar, aber warum die formelle Einstufung? Teils sogar konsequent als eigene Organisation wie die Royal Fleet Auxiliary im Vereinigten Königreich oder das Maritime Sealift Command in den USA.

Ist es der Status als Nichtkombattant, verbunden mit der Hoffnung auf Berücksichtigung im Konfliktfall, z. B. während der Versorgung einer Einsatzgruppe? Sind Vergütung und Versorgungsanspruch der Besatzung geringer? Ist das Potenzial an Bewerbern größer?

Viele (oder sogar alle?) solche Schiffe tragen in westlichen bzw. westlich orientierten Marinen den Buchstaben "A", aber (am Beispiel der Deutschen Marine) nicht jedes "A" ist auch ein Hilfsschiff.

Wenn ich das richtig gelesen habe, gilt der Einsatzgruppenversorger Klasse 702 (www.bundeswehr.de/de/ausruestung-technik-bundeswehr/seesysteme-bundeswehr/berlin-klasse-egv-702) als Kriegsschiff, während beim Betriebsstofftransporter Klasse 704 (www.bundeswehr.de/de/ausruestung-technik-bundeswehr/seesysteme-bundeswehr/rhoen-klasse-704) auf die zivile Besatzung hingewiesen wird. Gleichzeitig wird ein 14-köpfiges Zusatzpersonal z. B. für militärische Sicherung erwähnt. Ändert dies dann den Schiffsstatus, wenn an Bord präsent?

Ein offiziell registriertes Kriegsschiff muss von einem Offizier und einer militärischen Besatzung geführt werden. Gehisst wird bei uns die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr, also die Bundesdienstflagge mit "Einschnitt". Hilfsschiffe gelten als Staatsschiff und führen nur die Bundesdienstflagge.

Gibt es noch andere Erkennungsmerkmale oder für die Deutsche Marine etwa auch ein Verzeichnis dieser Schiffe?

Und gibt es neben der Unterscheidung Kriegsschiff/Hilfsschiff noch weitere Gruppen, z. B. für Flottendienst- und Messboote? Oder für die "farbig" angestrichene "Planet" (www.bundeswehr.de/de/ausruestung-technik-bundeswehr/seesysteme-bundeswehr/forschungsschiff-planet), welche soweit zu sehen ist auch keine Buchstaben/Ziffern-Kombination trägt?
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#2
(18.11.2023, 15:19)emjay schrieb: Sind Vergütung und Versorgungsanspruch der Besatzung geringer? Ist das Potenzial an Bewerbern größer?
Im Regelfall - national natürlich unterschiedlich - sind diese "Hilfsflotten" zivil bemannt, also die Besatzungen keine Soldaten. Das ist der wesentliche Unterschied.

Die Schiffe und ihre Besatzungen sind ausdrücklich Teil der jeweiligen Marine und im Kriegsfall durchaus auch selbstverständlich Kombattanten und Kriegsschiffe. Da wird die vorhandene zivile Besatzung und das Schiff schlicht dienstverpflichtet.

(18.11.2023, 15:19)emjay schrieb: Viele (oder sogar alle?) solche Schiffe tragen in westlichen bzw. westlich orientierten Marinen den Buchstaben "A", aber (am Beispiel der Deutschen Marine) nicht jedes "A" ist auch ein Hilfsschiff.
A ist der NATO-Pennant für ein Hilfsschiff (Auxiliary) einer Marine. Durch wen dieses betrieben wird und auch was dieses leistet ist dabei erst mal egal. Unterschieden wird nur zwischen Hochsee-tauglichen Schiffen (A) und Küstenschiffen (Y).

In Deutschland sind mit dem "A" (derzeit) nur die beiden Tanker der Rhön-Klasse, der künftige Schlepper Rügen und das Wehrforschungsschiff Planet in obiger Art mit ziviler Besatzung genutzt.

Dazu haben so ziemlich alle mit NATO-Pennant "Y" deklarierten Boote der Standortkommandos und der WTD71 Zivilbesatzungen, die im V-Fall dienstverpflichtet werden.

(18.11.2023, 15:19)emjay schrieb: Oder für die "farbig" angestrichene "Planet" (www.bundeswehr.de/de/ausruestung-technik-bundeswehr/seesysteme-bundeswehr/forschungsschiff-planet), welche soweit zu sehen ist auch keine Buchstaben/Ziffern-Kombination trägt?
Die Planet ist bezüglich Anstrich und Kennzeichnung der Flotte der "Forschungsschiffe des Bundes" des BMBF angeglichen, die in der aktuellen Generation so ziemlich alle mit blauem Rumpf und weißen Aufbauten fahren. Siehe z.B. die Polarstern, die Meteor oder die Maria S. Merian.
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#3
Die zivilen Besatzungen sind öffentlicher Dienst und können dann auch streiken?

Wie macht man das mit der 35 oder 40-Stunden-Woche auf See?
Geht das über Arbeitszeit-Konten?
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#4
(18.11.2023, 21:56)Kopernikus schrieb: Die zivilen Besatzungen sind öffentlicher Dienst und können dann auch streiken?
Prinzipiell ja, so wie alle rund 80.000 zivile Beschäftigte der Bundeswehr.

(18.11.2023, 21:56)Kopernikus schrieb: Wie macht man das mit der 35 oder 40-Stunden-Woche auf See?
Geht das über Arbeitszeit-Konten?
Ja, es gibt Arbeitszeitkonten. War durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vor rund 10-15 Jahren größeres Thema.
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#5
Ergänzend:

...ein großes Thema. Und ist seitdem ein endloses Ärgernis und Hindernis für die militärische Ausbildung wie Verwendung.
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#6
OK, also im Verteidigungsfall per Dienstverpflichtung alles Kriegsschiff.

Im Friedenszustand nach meinem Kenntnisstand:

Tanker führt Bundesdienstflagge = Ziviles Hilfsschiff
https://photos.marinetraffic.com/ais/sho...id=4771992

Tender führt Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr = Kriegsschiff mit (teilweisen) Aufgaben eines Hilfsschiffs (daneben z. B. auch Flagg-/Führungsschiff)
https://photos.marinetraffic.com/ais/sho...id=3887180

EGV führt Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr = Kriegsschiff mit (teilweisen) Aufgaben eines Hilfsschiffs (daneben z. B. auch Flagg-/Führungsschiff)
https://photos.marinetraffic.com/ais/sho...id=3506185
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#7
Ich kann auch als Privatperson jemanden dienstverpflichten . Man schließt mit der Person ja nur einen Dienstvertrag , einen Arbeitsvertrag mit dem Staat haben die Personen doch schon als Angestellte im öffentlichen Dienst ? Wie ändert das was an ihrem kombattantenstatus?

Zitat: Was ist ein Dienstverpflichteter?
Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Partei (der Dienstverpflichtete oder Schuldner) sich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die andere Vertragspartei (der Dienstberechtigte oder Gläubiger) zur Zahlung eines Entgelts für den erbrachten Dienst.
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#8
(04.01.2024, 09:07)alphall31 schrieb: Ich kann auch als Privatperson jemanden dienstverpflichten.
Nein, kannst du nicht. Das Arbeitsrecht sieht keine Dienstverpflichtung von Angestellten vor, auch wenn Arbeitgeber das gerne anders hätten. §611 BGB nutzt die Definition eines "Dienstvertrags" lediglich zur Abgrenzung vom "Werkvertrag", da der Vertrag Dienste/Dienstleistungen anstelle von Werken betrifft.

Im rechtlichen Sinne ist ein Angestellter im Öffentlichen Dienst - Notstände ausgenommen - nicht über die in seinem Arbeitsvertrag bzw. der als Teil von diesem erstellten Tätigkeits-/Stellenbeschreibung definierten Dienste hinaus dienstverpflichtet.
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#9
Als Privatperson meinte ich einzelunternehmer z B . . Das ganze ist eine reine vertragliche Sache , wie soll das bitte Einfluss auf den kombattantenstatus haben . Man bindet ja nur die Arbeitskraft an jemand bestimmtes.
Gibts dann eine armbinde wie beim volkssturm
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#10
Es gibt einen Unterschied zwischen der privatrechtlichen (Vertrag) Verpflichtung eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber und einer staatlich angeordneten (öffentlich-rechtlichen) Dienstverpflichtung.
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#11
Hab es gefunden , danke
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