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Zitat:DrTemp postete
Zitat:pseunym postete
Wieso?
Da mach ich es mir jetzt mal einfach:
§ 80
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Nun gucken wir mal, was in Art 26 steht:
Artikel 26
[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Selbst wenn die DDR kein eigener Staat ist- ein Angriff auf "sowjetisch besetztes Gebiet" wäre definitiv geeignet und in der Absicht vorgenommen" worden, um "das friedliche Zusammeleben zwischen den Völkern zu stören".
Naja, eine ANgriffskrieg ist völkerechtlich definiert, als ein Krieg, in dem ein Land ein anderes auf dessem Territorium angreift.
Das andere, das friedliche Zusammenleben, stimmt. Zudem wäre ein solcher Angriff (wie ich schon geschrieben hatte) gegen das Besatzungsstatut gewesen.
Aber so interessant diese Diskussion auch ist, ich glaube, sie ist in diesem therad
:ot:, wenn wir sie also weiterführen wollen, sollte wir einen neuen dazu aufmachen.
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Würde das nicht als :ot:werten. Immerhin muß erst einmal die Frage beantwortet werden, ob eine der beiden Kriegsparteien einen solchen Konflikt überhaupt hätte anfangen dürfen. Und egal wie man es dreht und wendet, ich kann mir keine Situation vorstellen, die eine Angriff der BRD auf die DDR erlaubt hätte.
Unter der Sicht, dass beides ein Staat ist hätte die Bundeswehr nicht agieren dürfen, es sei denn man hätte den Ausnahmezustand verhängt, was schwer zu begründen wäre.
Geht man davon aus, dass die BRD die DDR anerkannt hätte, wäre es ein Angriffskrieg gewesen, was ausdrücklich untersagt ist.
Somit kähme als möglicher Agressor nur noch die DDR in Betracht, wobei ich gestehen muß, dass ich deren Gesetze diesbezüglich nicht kenne. Wäre aber mal interessant zu erfahren ob sie Gesetze hatten, die einen Angriff untersagt hätten.
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@DrTemp erklaer mal den Paragraphen einem Serben bezueglich der deutschen Teilnahme am Kosovokrieg ...
Zitat:Selbst wenn die DDR kein eigener Staat ist- ein Angriff auf "sowjetisch besetztes Gebiet" wäre definitiv geeignet und in der Absicht vorgenommen" worden, um "das friedliche Zusammeleben zwischen den Völkern zu stören".
Man koennt auch behaupten Plaene aufgedeckt zu haben das die DDR einmarschieren will und man nur reagiert - bzw praeventiv vorgeht....
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Wie soll ein Angriff von Deutschen auf Deutsche das Zusammenleben der Völker stören?
Zitiere mal die Kommentierung von Lackner/ Kühl zu §80 StGB Rn2:
Zitat:Angriffskrieg ist die völkerrechtswidrige bewaffnete Aggression. Die Begriffsbestimmung ist im Völkerrecht umstritten; die im Hinblick auf Art.103 II GG problematische Vorschrift bedarf daher der Einschränkung auf völkerrechtlich eindeutige Fälle.
Ist es eindeutig völkerrechtswidrig, wenn die BRD die DDR zum Zweck der Wiedervereinigung angreift? Wie ist dann die alte Präambel und der alte Artikel 23 GG zu verstehen? Ist das Vorhandensein der DDR nicht ein permanenter Angriff auf die Integrität der BRD, dem man präventiv entgegentreten muss?
Der Feindstatus Deutschlands nach der UNO?
Wir könnten ja mal jemanden darauf ansetzen über das Thema eine Seminararbeit zu schreiben...
P.S. Es gibt in D keinen Ausnahmezustand, es gibt den "Verteidigungsfall", der die sog. Notstandsverfassung in Kraft setzt und den "Spannungsfall", gedacht als Vorstufe zum Verteidigungsfall, den wir nach der Erklärung des Bündnisfalls durch die NATO nach dem 11.09.01 haben. Dadurch werden auch einige Vorschriften entsperrt, die Grundrechte beschränken können.
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Zitat:@DrTemp:
Die BRD hat die DDR nie als eigenständigen Staat angesehen/anerkannt, sondern immer als Teil eines Gesamtdeutschen Staates. (So ähnlich, wie es im Moment bei China und Taiwan ist.)
Sich aber selbst nicht als dieser gesamtdeutsche Staat betrachtet, sondern nur als Provisorium. Ein Angriff der BRD auf die DDR wäre daher, nichtsdestotrotz der von Dir beschriebene politische Haltung, ein Verstoss gegen das Strafrecht gewesen. Und jeder Bundeswehr-Soldat hätte die Ausführung eines solchen Befehgls ablehnen müssen.[/quote]nun ...... eure juristischen Spitzfindigkeiten sind doch im Moment der ersten Schüsse belanglos - oder ?
Egal ob nun die DDR von der BRD bis dahin anerkannt war oder nich , völkerechtlich war sie es , hatte gar einen Sitz in der UN usw .
Wären die lieben Brüder oder Schwestern aus dem Westen gekommen um zum Geburtstag zu gratulieren , wären sie wollkommen geheißn worden ........ nicht so wenn sie statt in Reischbahnzügen in Panzern gesessen hätten !
Gruß ! und ein angenehmes Wochenende ! Robert
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Mal was anderes: Wie groß wäre die Möglichkeit gewesen, das die DDR dem Warschauer Pakt vorneweg Richtung Westen marschiert wäre?
Immerhin war für den "Westfeldzug" schon ein Blücher-Orden geprägt und die Umbenennung eroberter BRD-Städte geplant worden. Weiß irgendwer, welche Namen vorgesehen waren?
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ich denke, das passt am ehesten noch hier herein:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.ftd.de/politik/deutschland/:deutsche-wiedervereinigung-ludwig-erhard-wollte-moskau-die-einheit-abkaufen/60110984.html">http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 10984.html</a><!-- m -->
Zitat:01.10.2011, 13:33
Deutsche Wiedervereinigung: Ludwig Erhard wollte Moskau die Einheit abkaufen
Milliardenzahlungen sollten der Sowjetunion in den 60er-Jahren eine Wiedervereinigung Deutschlands schmackhaft machen. Das geht laut einem Magazinbericht aus bislang geheimen Akten hervor.
....
und das kurz nach der Kuba-Krise?
Die Politik war innerhalb der CDU damals anscheinend sehr wandlungsfähig. Adenauer (der dem Vernehmen nach als Kölner Bürgermeister im Zug die Vorhänge zuziehen ließ, wenn er mit dem Zug östlich der Elbe unterwegs war) hat angeblich das sowjetische Angebot der Wiedervereinigung eines neutralen Deutschlands abgelehnt und die Einbindung der Westrepublik in die NATO vorgezogen.
Erhard wollte Milliarden für die Wiedervereineinigung ausgeben (und die Sowjets hätten sicher ein neutrales Deutschland gefordert) und Kohl ist dank der "Wir sind das Volk - Bewegung" die Vereinigung dann praktisch in den Schoß gefallen.