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Zitat:Als ich bei der BW war, hat man mir erklärt das man bei Befehlsverweigerung immer noch sofort erschoßen werden kann.
Z.B.: Man bekommt einen Befehl wo man weiß das man zu 99% nicht wiederkommt. Wenn man dann sagt, mach ich nich, muss man damitt rechnen erschoßen zu werden.
Was wißt ihr darüber? Ich meine klingt schon logisch. In so einer Situation würden viele sagen: Da gehe ich doch lieber 5 Jahre wegen Befehlsverweigerung in den Bau.
Ich bin kein Experte für Wehrrecht, aber aus dem Bauch heraus, würde ich sagen, daß das mit dem Erschiessen ein feuchter Traum eines Vorgesetzten ist. Mir ist kein Rechtfertigungsgrund bekannt, der das Erschiessen befehlsverweigernder Soldaten erlaubt. Und da ich im Studium von ziemlich vielen Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründen gehört habe und der nie dabei war, bin ich mir ziemlich sicher, daß das nicht erlaubt ist. Kann mir das auch ganz und gar nicht vorstellen, daß es erlaubt ist einen befehlsverweigernden Soldaten zu erschiessen. Zumal das mit dem Prinzip der inneren Führung und dem Verbot der Todesstrafe im GG nicht vereinbar sein dürfte.
Jemanden auf eine Selbstmordmission zu schicken, kann aber ein legitimer Befehl sein.
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Zitat:bastian postete
Zitat:Als ich bei der BW war, hat man mir erklärt das man bei Befehlsverweigerung immer noch sofort erschoßen werden kann.
Z.B.: Man bekommt einen Befehl wo man weiß das man zu 99% nicht wiederkommt. Wenn man dann sagt, mach ich nich, muss man damitt rechnen erschoßen zu werden.
Was wißt ihr darüber? Ich meine klingt schon logisch. In so einer Situation würden viele sagen: Da gehe ich doch lieber 5 Jahre wegen Befehlsverweigerung in den Bau.
Ich bin kein Experte für Wehrrecht, aber aus dem Bauch heraus, würde ich sagen, daß das mit dem Erschiessen ein feuchter Traum eines Vorgesetzten ist. Mir ist kein Rechtfertigungsgrund bekannt, der das Erschiessen befehlsverweigernder Soldaten erlaubt. Und da ich im Studium von ziemlich vielen Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründen gehört habe und der nie dabei war, bin ich mir ziemlich sicher, daß das nicht erlaubt ist. Kann mir das auch ganz und gar nicht vorstellen, daß es erlaubt ist einen befehlsverweigernden Soldaten zu erschiessen. Zumal das mit dem Prinzip der inneren Führung und dem Verbot der Todesstrafe im GG nicht vereinbar sein dürfte.
Jemanden auf eine Selbstmordmission zu schicken, kann aber ein legitimer Befehl sein.
Ich kann mir auch nicht vorstellen daß dies in Friedenszeiten gilt... Wenn überhaupt, dann gibt es das allerhöchstens im Krieg...
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Natürlich gillt die Erschießung nur in Kriegszeiten, in Außnahmesituationen.
Hab ja ein Beispiel geschrieben.
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Also bei Befehlsverweigerung wird man bei der BW mit Sicherheit nicht erschossen. Schon garnicht im Friedensfall und ohne Verfahren. Man ist sogar verpflichtet einen Befehl der eine Straftat beinhaltet zu verweigern und bei einer Ordnungswidrigkeit , ist dieser Auszufuehren wenn der Vorgesetzte darauf besteht , aber spaeter zu melden.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/wstrg/BJNR002980957BJNE002500315.html">http://bundesrecht.juris.de/wstrg/BJNR0 ... 00315.html</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html">http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html</a><!-- m -->
Einfach mal einen der beiden Artikel lesen. Diese sollten die meisten Fragen klaeren.