(Land) Ausschreibung Convoy Support Centers
#1
Die Bundeswehr hat die Betreibung sogenannter convoy Support Center für zivile Firmen ausgeschrieben

https://www.evergabe-online.de/tenderdet...&id=699848

Die Ausschreibung betrifft das Betreiben und sichern sogenannter convoy Support Center welche für die Versorgung von NATO Truppenteilen bei der Durchfahrt durch Deutschland sicherstellen sollen.

Die Ausschreibung hat eine Höhe von 260 Mio euro.
Das Thema wurde hier genauer ausgeführt

https://augengeradeaus.net/2024/07/planu...stleister/

Aufgaben die früher vorrangig durch ersatztruppenteilen sichergestellt wurden sollen jetzt durch zivile Firmen geleistet werden .
Wie diese das sichern eines solchen Ortes bewerkstelligen sollen ist nicht weiter beschrieben .

Auch ist nicht aufgeführt welche Anzahl solcher Punkte noch der Zeitraum oder der Zeitrahmen solcher Punkte erschwert doch die Abgabe eines seriösen angebotes .
Die meisten Forderungen sind problemlos von jedem Messebauaustatter in Friedenszeiten zu leisten aber bei dem personalkörper der bei solchen Firmen zumeist tätig ist sollte klar sein das in einem Kriegsfall diese nicht zur Verfügung stehen.
Bei Übungen in der Vergangenheit wurden für solche Aufgaben die heimatschutzkompanien eingesetzt oder solche Punkte in kasernen verlegt.
Eine Geheimhaltung ist bei Betreibung solcher Punkte durch zivile Firmen ebenfalls nicht gewahrt.

Wir müssen uns von der Denke aus Zeiten des kalten Krieges verabschieden als Deutschland noch frontstaat war und gewisse Ressourcen und auch Strukturen vorgehalten wurden.
Auch im UkraineKrieg ist die Armee nicht berechtigt zivile Fahrzeuge oder anderes Eigentum zu beschlagnahmen. Ob das vergeben solcher Aufgaben an zivile Firmen allerdings die Lösung ist bleibt abzuwarten.
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#2
(18.07.2024, 13:20)alphall31 schrieb: Aufgaben die früher vorrangig durch ersatztruppenteilen sichergestellt wurden sollen jetzt durch zivile Firmen geleistet werden
Diese Aufgaben wurden "früher" nicht durch Ersatztruppenteile, sondern durch die Bundeswehr gar nicht geleistet.

(18.07.2024, 13:20)alphall31 schrieb: Die meisten Forderungen sind problemlos von jedem Messebauaustatter in Friedenszeiten zu leisten aber bei dem personalkörper der bei solchen Firmen zumeist tätig ist sollte klar sein das in einem Kriegsfall diese nicht zur Verfügung stehen.
Im V-Fall werden entsprechende Firmen zur Dienstleistung bzw. dem Weiterbetrieb verpflichtet. Abgängiges Personal (also Ausländische Beschäftigte, auf die du dich vermutlich beziehst) wird durch Zwangsherangezogenes Zivilpersonal ersetzt, für dessen Beschaffung die Arbeitsämter zuständig sind. Firmen, die zu einem Weiterbetrieb im V-Fall verpflichtet werden (bspw. auch der ÖPNV, Wasserwerke, Energie und so was), werden berechtigt von den Arbeitsämtern entsprechendes Ersatzpersonal anzufordern. Und da ist dann auch nix mit Nein sagen.

Siehe hierzu die diversen, weitreichenden Sicherstellungsgesetze.

(18.07.2024, 13:20)alphall31 schrieb: Auch im UkraineKrieg ist die Armee nicht berechtigt zivile Fahrzeuge oder anderes Eigentum zu beschlagnahmen.
Da ist die Rechtslage in Deutschland halt deutlich anders und umfänglicher. Und das durchaus auch schon seit 50 Jahren.

Im Verteidigungsfall kann, wenn ein Bedarf nicht anders zu decken ist, jegliches sich in Deutschland befindliches bewegliches und unbewegliches Eigentum, Fahrzeug, Mitgebrauch, Arbeitskraft zur Leistung zum Zwecke der Verteidigung herangezogen werden.

Siehe Bundesleistungsgesetz.
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#3
Genau von dem Denken muss man sich verabschieden , weder haben die Behörden zentral Daten irgendwo gespeichert noch kann man sicherstellen das diese überhaupt in vollem Umfang arbeiten in einem solchen Fall.
Die arge hat somit nur Daten von Arbeitssuchenden Personen und auch nur im zuständigen arbeitsamtbezirk. Die auf Bundeswehrseite zuständigen Stellen für solche Sachen sind schon vor Jahren aufgelöst worden .
Die jeweiligen Ämter haben auch keine Möglichkeit die Maßnahmen selber durchzusetzen. Wie schnell werte auch ins Ausland verbracht sind hat man im Fall Ukraine gesehen.
Während des kalten Krieges war unter anderem das territorialheer für solche versorgungsaufgaben zuständig
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#4
(18.07.2024, 19:02)alphall31 schrieb: Die arge hat somit nur Daten von Arbeitssuchenden Personen und auch nur im zuständigen arbeitsamtbezirk.
Und ausschließlich Arbeitssuchende würden als Ersatzpersonal herangezogen.

Die Wehrerfassung der Bundeswehr hatte und hat damit nichts zu tun, und es gab da auch nie Datenabgleiche. Die war nur für die ggf. fachbezogene Einberufung zum Wehrdienst zuständig. Und stand da eher in einem Konkurrenzverhältnis.

(18.07.2024, 19:02)alphall31 schrieb: Wie schnell werte auch ins Ausland verbracht sind hat man im Fall Ukraine gesehen.
On im V-Fall mehr fünf Leute mehr die 100.000 Euro in der Unterhose in die Schweiz schmuggeln als jetzt ist für den Verteidigungsbezug eher wenig relevant.

Dazu würde ich auch mal allgemein auf den Korruptionsindex verweisen, auf dem Deutschland dann doch auf einem etwas anderen Niveau (nämlich am anderen Ende der Skala) wie die Ukraine platziert ist. Im kleinteiligen Bezug auf sowas wie "Fuffi, damit mein LKW nach Frankreich kommt. Und keiner reinschaut.".

(18.07.2024, 19:02)alphall31 schrieb: Während des kalten Krieges war unter anderem das territorialheer für solche versorgungsaufgaben zuständig
Convoy Support Center gab es im Kalten Krieg nicht. Das Territorialheer hatte keinerlei Versorgungsaufgaben dieser Art, die hatten genug zu tun.

Allenfalls in den Unterstützungskommandos WHNS wäre für die US Army entsprechendes in der damaligen Version (mit) angefallen, die waren aber bekanntermassen nie wirklich mehr als US Civilian Labour Groups mit neuem Titel aufm Papier. Oder - so übern Daumen gepeilt ein Drittel aus dem WHNS-Vertrag - existierten nicht.
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