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(14.10.2024, 05:16)alphall31 schrieb: Bewältigung besonderer Gefahrenlagen Ist doch eine der hauptaufgaben der Bundespolizei , für was noch eine Behörde schaffen...?
Du kannst die Bundespolizei nicht auf die Dimension vergrößern, die für ein Szenario, wie wir es im Blick haben, notwendig wäre. Das kann man schon rein finanziell nicht mit hauptamtlichen Kräften im Beamtenverhältnis gewährleisten.
(14.10.2024, 12:37)Quintus Fabius schrieb: Zudem schrieb ich doch explizit, dass ich die Bundespolizei in diese neue Struktur integrieren würde. Sie wäre also der polizeiliche Bestandteil derselben und könnte dann entsprechende BGS Einheiten im Zuge der Amtshilfe anfordern.
Das sehe ich durchaus kritisch. Wenn überhaupt, dann müsste es anders herum angelegt sein, also der BGS der BP unterstehen. Aber grundsätzlich würde ich den BGS eigentlich komplett unabhängig betrachten, ohne eigenen Kompetenzbereich, nur zur Verfügung von Polizeien, Streitkräften und Katastrophenschutz, um diese mit Fähigkeiten zu versehen, die sie selbst nicht oder nicht im erforderlichen Umfang haben.
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Das heranziehen von Wehrpflichtigen im bgs wurde schon 1973 gekippt . Diese war von jeher nur zulässig wenn nicht die erforderliche Anzahl von Bewerbern für Polizeidienst verfügbar war. Man hat damals schon gewusst das das heranziehen von Wehrpflichtigen rechtlich kein Bestand hat deshalb nicht mehr vollzogen wurde. Man hat es bloß nie aus dem BGSG gestrichen.
Der Dienst beschränkte sich auf reinen Grenzdienst damals noch.
Dazu kam noch das Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis besonderer Art standen , sie waren weder Beamte im bgs noch wehrpflichtige. Ob der
Kompattantenstatus für nichtbeamte galt ist fraglich .
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(14.10.2024, 14:42)alphall31 schrieb: Das heranziehen von Wehrpflichtigen im bgs wurde schon 1973 gekippt . Diese war von jeher nur zulässig wenn nicht die erforderliche Anzahl von Bewerbern für Polizeidienst verfügbar war. Man hat damals schon gewusst das das heranziehen von Wehrpflichtigen rechtlich kein Bestand hat deshalb nicht mehr vollzogen wurde.
Hättest du dazu die Begründung zur Hand?
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Schriftliche Bericht des Innenausschusses von 1968 .
Hier stellte man klar das es sich nur um eine vorläufige Regelung handelte um den bgs auf ein bestimmtes soll zu bringen und das von einer Einziehung abzusehen war wenn sich genug Personal fand .
https://dserver.bundestag.de/btd/05/035/0503568.pdf
Der darin geforderte umfassende Entwurf eines grenzschutzdienstgesetzes ist nie zustande gekommen obwohl 1973 ein neues BGSG in Kraft trat . Anscheinend fand man ab den siebziger Jahren genug Personal das man keine Wehrpflichtigen mehr benötigte .
Wenn ich das richtig verstanden habe konnten diese Grenzschutzdienstpflichtigen auch nicht den Status von Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz haben . Damit sollten auch alle Rechte die damit verbunden sind wegfallen.
Da sich im laufe der Jahre die Auftragslage des BGS immer weiter ins Landesinnere verschob , es aber andererseits keine dienstpflichtigen mehr gab bedurfte es auch keine Überprüfung oder Anpassung der gesetze.
Da sich aber die Ausbildung der Beamten sehr stark veränderte in richtung der neuen Aufgabe kann man davon ausgehen das es nicht dazu gekommen wäre das ein Wehrpflichtiger mit Schlagstock gegen atomkraftgegner vorgeht .
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Danke.
Macht natürlich Sinn, dass man anhand der Entwicklung, die der BGS genommen hat, auf Wehrpflichtige dort verzichtet hat. Das hängt aber in meinen Augen eben damit zusammen, dass der BGS zunehmend eine reguläre Polizeitruppe wurde, was ja auf einen "neuen BGS" nicht zwingend wieder so zutreffen muss, bzw. auch eben gar nicht sollte. Hier geht es ja nicht um reguläre bundespolizeiliche Aufgaben, sondern um die Unterstützung von Polizei u.a. bei besonderen Lagen bis hin zum V-Fall.
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Bleibt die Frage unter was sowas unterzuordnen ist . Auch muss ich zum Erfüllen bestimmter Aufgaben gewisse Ausbildungen vorsehen. Das ist bei einem Einsatz im inneren noch zwingender notwendig. Die Befugnisse der feldjäger ist da so ein Fall .
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In Zusammenhang mit Quintus Vorschlag des paramilitärischen BGS folgender Artikel zur Kenntnisnahme:
„Heiße Grenzkrise“
Zitat:„HEISSE GRENZKRISE“
Belarus plant laut Polen „gewaltsamen Angriff mit Migranten“
Stand: 16.10.2024
Polen hatte am Samstag angekündigt, das Recht auf Asyl vorübergehend auszusetzen. Die Gründe dafür nannte die Regierung nun in einem TV-Sender. Der Nachbar Belarus plane eine „heiße Grenz- und Migrationskrise“ – und wolle damit die Situation in Polen destabilisieren.
Polens Regierung hat ihr Vorhaben zur Aussetzung des Rechts auf Asyl damit begründet, der Nachbarstaat Belarus plane eine gewaltsame Provokation mit Migranten an der EU-Ostgrenze. „Die Informationen, die wir über verschiedene in Belarus und Russland entwickelte Szenarien haben, rechtfertigen ein solches Sicherheitsventil“, sagte VizeInnenminister Maciej Duszczyk dem Sender TVN24.
Belarus arbeitet demnach an einer „heißen Grenz- und Migrationskrise“. Es gehe dabei um einen gewaltsamen Angriff auf die Grenze mit mehreren Hundert Menschen, um die Situation in Polen zu destabilisieren.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte am Samstag angekündigt, sein Land wolle das Recht auf Asyl vorübergehend aussetzen. Details sollen am Dienstag nach einer Regierungssitzung bekannt gegeben werden.
Polen und die EU beschuldigen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und seinen Verbündeten, den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko, in organisierter Form Migranten aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze zu bringen, um Druck auf den Westen auszuüben.
Trotz des Baus eines 5,5 Meter hohen Zauns und eines elektronischen Überwachungssystems
versuchen Migranten täglich, irregulär die Grenze zu überqueren. Seit Beginn des Jahres hat
der polnische Grenzschutz bereits knapp 28.000 solcher Versuche registriert.
Dies entspricht in etwa dem Szenario was einen alten BGS rechtfertigt.