11.08.2024, 03:10
@kato
Deswegen meine Wortwahl "orientieren". Das BVerfG-Urteil zur Feuerwehrabgabe kann hier Anhalte liefern. Diese wurde für verfassungswidrig, weil sie nur Männer belaste (Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot) und außerdem Einzelne für das Gemeininteresse der Brandbekämpfung zusätzlich belaste. Die Wehrpflicht jedoch, und die damit verbundene Pflicht, im Falle der Kriegsdienstverweigerung einen Ersatzdienst zu leisten, hat Verfassungsrang. Die Belastung einer Dienst- und Arbeitspflicht (Ersatzdienst) in eine Geldabgabe umzuwandeln, sollte problemlos möglich sein, die Frage wäre nur, wie hoch die Abgabe anzusetzen ist. Hier dürfte insbesondere in die Berechnung einfließen, dass der Kriegsdienstverweigerer in meinem Szenar gegenüber dem Wehrdienstleistenden einen geldwerten Vorteil dadurch gewinnt, dass er früher mit dem Geldverdienen anfängt.
Letztlich ist es eine Frage der Begründung, aber für begründbar halte ich eine solche Abgabe.
Deswegen meine Wortwahl "orientieren". Das BVerfG-Urteil zur Feuerwehrabgabe kann hier Anhalte liefern. Diese wurde für verfassungswidrig, weil sie nur Männer belaste (Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot) und außerdem Einzelne für das Gemeininteresse der Brandbekämpfung zusätzlich belaste. Die Wehrpflicht jedoch, und die damit verbundene Pflicht, im Falle der Kriegsdienstverweigerung einen Ersatzdienst zu leisten, hat Verfassungsrang. Die Belastung einer Dienst- und Arbeitspflicht (Ersatzdienst) in eine Geldabgabe umzuwandeln, sollte problemlos möglich sein, die Frage wäre nur, wie hoch die Abgabe anzusetzen ist. Hier dürfte insbesondere in die Berechnung einfließen, dass der Kriegsdienstverweigerer in meinem Szenar gegenüber dem Wehrdienstleistenden einen geldwerten Vorteil dadurch gewinnt, dass er früher mit dem Geldverdienen anfängt.
Letztlich ist es eine Frage der Begründung, aber für begründbar halte ich eine solche Abgabe.