(06.03.2025, 06:39)Schneemann schrieb: [ -> ]Nur am Rande:
https://esut.de/2025/03/fachbeitraege/fe...undeswehr/
Schneemann
Clever gelöst, so zeigt man, dass man etwas getan hat ohne wirklich etwas zu tun. Im Gegensatz zum ersten Sondervermögen unterliegt diese Lösung der Jährlichkeit des Haushaltes, sprich, allen geltenden Regularien.
Damit unterliegt die Bundeswehr der gleichen Hängepartie am Ende des Jahres, wie schon die Jahrzehnte davor, denn man muss warten, was wirklich im Bundeshaushalt des Folgejahres über die 1 % BIP hinaus eingeplant wird - und wenn die Eckwerte-Beschlüsse für die 5 Jahre darüber hinaus nicht auskömmlich sind, werden keine überjährigen Projekte finanziert. Diese Lösung hätte nur mit dem Zusatz Sinn ergeben, dass der Bundeswehr auch mindestens 2 % BIP pro Jahr gesichert zur Verfügung stehen, sofern sie das zum Abfluss bringen kann.
Und wenn mal eine Regierung kommt, die Verteidigung keine hohe Bedeutung schenkt, muss man nicht mal das Grundgesetz ändern, wie beim ersten Sondervermögen, man kann einfach keine Mittel bereitstellen.
Das sehe ich anders. Gerade durch die 1% Schwelle wird es leichter 2 oder 3% über Schulden zu finanzieren ohne Budgetverhandlungen.
Zudem werden durch den Deal die Zinsen nicht in die Mittel eingerechnet, wie beim richtigen Sondervermögen.
Hätte man die Grenze auf 2% gesetzt, wäre eben nicht gewährleistet wirdrn, dass 2% erreicht werden, da 50% Finanzierungslücke, also 1% jedesmal zu verhandeln wäre.
Und 1% ist sicher das Minimum über das immer Einigkeit besteht.
(08.03.2025, 14:15)Frank353 schrieb: [ -> ]Das sehe ich anders. Gerade durch die 1% Schwelle wird es leichter 2 oder 3% über Schulden zu finanzieren ohne Budgetverhandlungen.
Du setzt voraus, dass jede weitere Regierung dieses auch umsetzt. Daran habe ich meine Zweifel.
Das erste Sondervermögen der Bundeswehr unterliegt keiner jährlichen Bestätigung mehr, es ist in voller Summe (abzgl. Steuer und Zinslast) verfügbar.
Diese Regelung jetzt ist eine reine "KANN"-Regelung, sprich die Regierung KANN über das 1 % BIP hinaus Schulden für den EP 14 ohne Beachtung der Schuldenbremse des Grundgesetzes aufnehmen, muss es aber nicht.
Mein Vorschlag wäre gewesen, die Regelung zu erweitern, dass die Bundeswehr (dann gemäß Grundgesetz) jedes Jahr den Anspruch hat, mit mindestens 2 % BIP finanziert zu werden, von denen alles über 1 % BIP der Schuldenbremse nicht unterworfen ist. Damit hätte man über alle Regierungen hinweg sichergestellt, dass die Bundeswehr bis zu 2 % BIP pro Jahr abrufen KANN, wenn sie es durch Verträge abfließen lassen kann. Die parlamentarische Kontrolle wäre immer noch vorhanden gewesen, da alles über 25 Mio. EUR wieder als Vorlage gelaufen wäre.
Das problem bei dem Ganze ist das Kredite aufgenommen werden wen Man sie noch garnicht braucht.
Man sollte auf keinen Fall anfangen deswegen alles im voraus zu bezahlen. Und was passiert dann am Ende eines Kalenderjahres ? Offiziell sind die Kredite ja Teil des EP14 . Also würden sie am Ende des Jahres zurückfließen .
(08.03.2025, 14:20)DeltaR95 schrieb: [ -> ]Mein Vorschlag wäre gewesen, die Regelung zu erweitern, dass die Bundeswehr (dann gemäß Grundgesetz) jedes Jahr den Anspruch hat, mit mindestens 2 % BIP finanziert zu werden
Man brauchte jetzt eine Regelung, die man in kürzester Zeit zwischen den Beteiligten vermitteln kann. Da kann man solche bindenden Vereinbarungen politisch nicht hinbekommen. Man hat sich ja jetzt nur einen Rahmen geschaffen, den man dann zukünftig noch ausgestalten muss.
(08.03.2025, 15:33)alphall31 schrieb: [ -> ]Das problem bei dem Ganze ist das Kredite aufgenommen werden wen Man sie noch garnicht braucht.
Warum sollte man bei der neuen Regel Kredite früher aufnehmen müssen als nötig? Das war ein Problem beim SV. Für die jetzige Regelung ist das nicht zwingend der Fall. Zumal diese Kredite dann ja jetzt nicht gezielt aufgenommen werden müssen, sondern eben erst dann, wenn sie benötigt werden, weil der Haushalt es nicht mehr hergibt.
Es hängt halt sehr von der genauen Ausgestaltung der Regelungen zum Ep14 in der neuen Regierung ab. Die 1%-BIP, für die keine Kredite aufgenommen werden dürfen, bekommen wir auch ohne 25-Mio.-Vorlagen ausgegeben. Also könnte man bspw. einfach sämtliche Beschaffungen des Ep14 grundsätzlich über Kredite finanzieren und die politische Kreditfreigabe mit der 25-Mio.-Vorlage verknüpfen. So kann der Kredit parallel zur Auftragsvergabe vorbereitet werden und direkt passend zum Zahlungstermin aufgenommen werden. Man kann auch bei der Gelegenheit die Grenze hoch setzen auf z.B. 100 Mio. und für alles darunter einen Pott im Haushalt vorsehen, den man dann bei Überschreitung der geplanten Ausgaben durch Kreditaufnahme auffüllt. Da ließe sich sicher einiges sinnvoll umgestalten, so dass die Finanzierungsmodalitäten kein Hindernis bei der Beschaffung mehr sein müssten.
Unbestreitbar wird bei Rüstungsgeschäften falsch priorisiert, und nicht selten werden Geschenke an Firmen im Wahlkreis verteilt, aber ganz im Ernst? Der Bundesrechungshof ist in Verteidigungsfragen keine glaubwürdige Instanz mehr. Was die alles schon für Quatsch erzählt haben …