13.06.2024, 15:22
(13.06.2024, 10:16)Broensen schrieb: [ -> ]Solange die Option der Wehrdienstverweigerung besteht, sollten Aspekte wie das Geschlecht völlig irrelevant sein.
Das kann man so sehen, die rechtliche Lage ist aber eindeutig. Hier muss Gleichberechtigung = Teilhabe der Frauen gelten. Ansonsten wäre es eine Diskriminierung der Männer aufgrund des Geschlechts.
Wenn sich in alten Gesetzen noch Paragraphen finden, die das anders handhaben dann müssen diese eben geändert werden.
Ich sehe nicht ein, warum sich die Frauen immer die Rosinen raus picken dürfen aber sich verstecken dürfen, wenn es unangenehm werden könnte.
In anderen Armeen ist der Dienst an und mit der Waffe für Frauen seit Jahrzehnten Realität.
Andersherum:
Kann ein junger Mann, der zum Wehrdienst verpflichtet wird sein Geschlecht frei wählen und sich als Frau eintragen lassen? Ja das kann er und damit kann er dem Wehrdienst dann entgehen. Was für ein Sauhaufen!
Hier das entscheidende Zitat aus einem Kommentar des Gesetzgebers, genauer des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum neuen "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)"
Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können. Hierzu muss die betreffende Person erklären, dass ihr Geschlechtseintrag geändert werden soll. Sie hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Außerdem muss sie versichern, dass ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden. Mit der Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/glei...gg--199332
Damit ist ja dann abschließend alles gesagt. JEDER Mann kann, wenn ihm danach ist, dieses Schlupfloch wählen, wenn er keinen Wehrdienst ableisten will.