22.09.2024, 08:01
Werter Nightwatch:
wie Grolanner es so treffend formuliert hat - der Diskussion halber:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/...9/de#art_3
usw. usw.
Protokoll III aber bezieht sich nicht auf Sprengfallen und andere Vorrichtungen - sondern auf Brandwaffen.
Grolanner:
Wieviele Länder sind dies den? Die Mehrheit?! Sicher nicht, eine Mehrheit der Länder weltweit stuft sie keineswegs so ein. Und entsprechend wird die Frage, wer eine Terrororganisation ist und wer nicht praktisch beliebig.
Alle diese Regeln gelten also nur für Nationen und Geheimdienste dürfen ohnehin machen was immer sie wollen ? Also kann ich die Staatsangehörigen jedweder Nation nach Belieben foltern, mit chemischen Waffen umbringen oder verstümmeln, solange man sie einfach zu Terroristen erklärt und der Geheimdienst die Handlung vornimmt. Das ist genau diese Logik, welche zur völligen Aufhebung jedweden Rechtes führt und sich damit der Chancen beraubt welche dieses bietet und welche langfristig betrachtet selbst für deutlich überlegene Parteien nur nachteilhaft ist.
wie Grolanner es so treffend formuliert hat - der Diskussion halber:
Zitat:Die Pager wären Sprengfallen gewesen wenn man sie so präperiert hätte, dass sie durch eine gewöhnliche Interaktion des Benutzers explodiert werden. Das ist nicht der Fall, die Pager wurde durch ein Funksignal gesprengt.
Zitat:Was die Pager angeht würde jedes Argument hinsichtlich Sprengfalle schon an dem Umstand scheitern, dass Israel der einschlägigen "The Convention on Certain Conventional Weapons" von 1983 nie beigetreten ist. Genausowenig wie übriges der Libanon, der Iran, die USA, Russland, China...
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/...9/de#art_3
Zitat:bedeutet «Sprengfalle» eine Vorrichtung oder einen Stoff, die dazu bestimmt, gebaut oder eingerichtet ist, zu töten oder zu verletzen, und die unerwartet in Tätigkeit tritt, wenn eine Person einen scheinbar harmlosen Gegenstand aus ihrer Lage bringt oder sich ihr nähert oder eine scheinbar ungefährliche Handlung vornimmt;
bedeutet «andere Vorrichtungen» handverlegte Kampfmittel und Vorrichtungen, einschliesslich behelfsmässiger Sprengvorrichtungen, die dazu bestimmt sind, zu töten, zu verletzen oder zu beschädigen, und die von Hand, durch Fembedienung oder nach einer bestimmten Zeitspanne selbsttätig ausgelöst werden;
Zitat:Jede Hohe Vertragspartei oder jede an einem Konflikt beteiligte Partei ist in Übereinstimmung mit diesem Protokoll für alle von ihr verwendeten Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen verantwortlich und verpflichtet sich, diese entsprechend den Ausführungen in Artikel 10 zu räumen, zu beseitigen, zu zerstören oder zu unterhalten.
Es ist unter allen Umständen verboten, Minen, Sprengfallen oder andere Vorrichtungen einzusetzen
Zitat:Mehrere klar voneinander getrennte und deutlich unterscheidbare militärische Ziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich konzentriert sind, dürfen nicht als ein einziges militärisches Ziel behandelt werden.
Zitat:Es ist verboten, Sprengfallen und andere Vorrichtungen in Form von scheinbar harmlosen beweglichen Gegenständen einzusetzen, die eigens dafür bestimmt und gebaut sind, Sprengstoff zu enthalten.
Zitat:Unbeschadet des Artikels 3 ist es verboten, Waffen, auf die der vorliegende Artikel Anwendung findet, in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen ähnlich konzentriert sind, einzusetzen, in denen eine Kampfhandlung zwischen Landstreitkräften nicht stattfindet oder nicht unmittelbar bevorzustehen scheint
usw. usw.
Zitat:Israel* c - 22. März 1995 / 22. September 1995
c Dieser Vertragsstaat hat seine Zustimmung, durch Protokoll III gebunden zu sein, nicht gegeben.
Protokoll III aber bezieht sich nicht auf Sprengfallen und andere Vorrichtungen - sondern auf Brandwaffen.
Grolanner:
Zitat:ändert dies doch nichts daran, dass sie von vielen anderen Ländern eben nicht als "Staatsmacht" sondern eben als Terrororganisation eingestuft wird.
Wieviele Länder sind dies den? Die Mehrheit?! Sicher nicht, eine Mehrheit der Länder weltweit stuft sie keineswegs so ein. Und entsprechend wird die Frage, wer eine Terrororganisation ist und wer nicht praktisch beliebig.
Zitat:Somit wäre es ein Schlag gegen den Terror gewesen und eben keine Kriegsaktion. Umkehrschluß: Geheimdienstaktion gegen eine terroristoische Vereinigung fällt nicht unter das Völkerrecht und ist somit zulässig.
Alle diese Regeln gelten also nur für Nationen und Geheimdienste dürfen ohnehin machen was immer sie wollen ? Also kann ich die Staatsangehörigen jedweder Nation nach Belieben foltern, mit chemischen Waffen umbringen oder verstümmeln, solange man sie einfach zu Terroristen erklärt und der Geheimdienst die Handlung vornimmt. Das ist genau diese Logik, welche zur völligen Aufhebung jedweden Rechtes führt und sich damit der Chancen beraubt welche dieses bietet und welche langfristig betrachtet selbst für deutlich überlegene Parteien nur nachteilhaft ist.