24.11.2024, 09:49
@Kongo Erich
Aber abgesehen davon: Der Hauptschuldige an der Fluchtbewegung aus dem Südlibanon ist sogar (in letzter Konsequenz) die UN, denn diese waren nicht in der Lage oder nicht willens - egal ob aus Unfähigkeit, fehlenden Mitteln oder Desinteresse -, eine Resolution durchzusetzen, die die Befriedung des Südlibanon zum Ziel gehabt hätte.
@Quintus
Einen Haftbefehl stelle ich aber nur dann aus, wenn ein dringender Tatverdacht in Kombination mit belegbaren Gesetzesverstößen gegen die zur Arretierung ausgewiesenen Person vorliegt. Und bei einem Haftbefehl kann diese Person dann vom Fleck weg verhaftet und in eine Haftanstalt überstellt werden. Nur weil also noch kein Schuldspruch vorliegt, heißt das also nicht, dass man die Unschuldsvermutung gegenüber Netanjahu im Vordergrund stehen sieht, sondern man müsste - aus Sicht des IStGH - deutliche Hinweise auf Gesetzesverstöße im Sinne von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Führen eines Aggressionskrieges sowie Kriegsverbrechen haben. Aber genau das ist eben nicht der Fall.
Und insofern muss man generell den Haftbefehl und die Intention gerade des Chefanklägers, aber auch mancher Staaten hinterfragen.
Schneemann
Zitat:@Schneemann, ich bevorzuge seriösere Medien wie etwa die ZEIT, die zur Humanitäre Lage in Gaza schreibt: [...]Das ist mir schon klar, dass ein gezieltes Aushungern ein Kriegsverbrechen darstellen würde, aber man sieht hier auch selbst, dass die ZEIT hinter der eigenen Vermutung, wonach es ein "Aushungern" geben soll/könnte, bewusst ein Fragezeichen setzt. D. h. die Zeitung ist sich nicht ganz sicher, hinterfragt also ihre eigene Intention und ihre eigenen Aussagen. Bedeutet: Die ZEIT stellt also eine Frage, ob es denn ein gezieltes Aushungern gibt. Und dies selbst beantwortet sie nicht. Zwar macht es das nicht besser - denn es hinterlässt einen leeren Raum, der Spekulationen Tür und Tore öffnet, wie denn nun die eigentliche Lage ist -, aber ein Beleg dafür, dass wir es nun mit einem gezielten Aushungern zu tun haben, ist dieser Link keinesfalls.
Gezieltes Aushungern? Das wäre ein Kriegsverbrechen
Zitat:...und ähnliches ergibt sich wohl auch im Südlibanon - dort scheint inzwischen eine langfristige - um nicht zu sagen dauerhafte - Vertreibung im Gange:Reden wir dabei nun von Vertreibung oder Flucht? In den betreffenden Tagesschau-Artikel steht korrekterweise, dass die Zivilbevölkerung vor den Kämpfen zwischen IDF und Hisbollah geflohen ist. Eine Flucht vor Kriegshandlungen kann man den Menschen kaum verübeln, aber eine Vertreibung ist es eben deswegen noch lange nicht. Hinzu kommt, dass die Kämpfe dort nicht ausgebrochen sind, weil die Israelis nun einfach Lust und Laune dahingehend gehabt hätten, sondern weil die Hisbollah tagtäglich nach Israel hineingeschossen und somit die Eskalation heraufbeschworen hat.
Aber abgesehen davon: Der Hauptschuldige an der Fluchtbewegung aus dem Südlibanon ist sogar (in letzter Konsequenz) die UN, denn diese waren nicht in der Lage oder nicht willens - egal ob aus Unfähigkeit, fehlenden Mitteln oder Desinteresse -, eine Resolution durchzusetzen, die die Befriedung des Südlibanon zum Ziel gehabt hätte.
Zitat:berichtete die Frankfurter Rundschau zum Stand vom 21.10.2024, 05:31 Uhr und die FAZ berichtet im aktuellen im Liveticker von weiteren massiven Angriffen Israels auf die Dörfer dort.Richtig, weil dort eben Krieg herrscht.
Zitat:Es ist also eine langfristig angelegte Operation im Gange, die zu einer dauerhaften Unbewohnbarkeit des Gebietes führt.Solche Gerüchte gab es auch nach dem Libanonkrieg 2006 zuhauf. Tatsächlich ging das Leben dort nach grob 2-3 Jahren aber wieder den normalen Weg und die Menschen kamen zurück. Leider auch die Hisbollah.
@Quintus
Zitat:Der wesentlichste Punkt wird hier meiner Ansicht nach von Schneemann etc. weiterhin ignoriert: nämlich dass die bloße Anklage noch kein Schuldspruch ist. [...]Das sehe ich anders. Wir reden von einem Haftbefehl. Und ein solcher wird nicht erlassen, weil eine Unschuldsvermutung im Raum steht. Hätte man nur Verdachtsmomente, dann würde man eben ermitteln und die Ermittlungen entweder irgendwann erden oder diese weiterführen bis zum Haftbefehl.
Denn auch für Netanjahu gilt weiterhin - und auch vor diesem Gericht - die Unschuldsvermutung.
Einen Haftbefehl stelle ich aber nur dann aus, wenn ein dringender Tatverdacht in Kombination mit belegbaren Gesetzesverstößen gegen die zur Arretierung ausgewiesenen Person vorliegt. Und bei einem Haftbefehl kann diese Person dann vom Fleck weg verhaftet und in eine Haftanstalt überstellt werden. Nur weil also noch kein Schuldspruch vorliegt, heißt das also nicht, dass man die Unschuldsvermutung gegenüber Netanjahu im Vordergrund stehen sieht, sondern man müsste - aus Sicht des IStGH - deutliche Hinweise auf Gesetzesverstöße im Sinne von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Führen eines Aggressionskrieges sowie Kriegsverbrechen haben. Aber genau das ist eben nicht der Fall.
Und insofern muss man generell den Haftbefehl und die Intention gerade des Chefanklägers, aber auch mancher Staaten hinterfragen.
Schneemann