11.06.2021, 16:41
Die Antwort: Die Streitkräfte müssten zur Regierung werden um endlich ordentlich Kriege führen zu können. Da das aber nicht der Sinn des Staates ist…
Zitat:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.
(11.06.2021, 17:33)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Das heißt, die Regierung hat einen Auftrag durch das Grundgesetz. Sie muss Streitkräfte aufstellen welche zur Verteidigung geeignet, also befähigt sind.Der Satz gibt keine Befähigung vor, sondern eine Zweckbindung. Ob diese für den Zweck zweckmäßig sind ist dabei irrelevant.
(11.06.2021, 18:30)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Und was an dem dann folgenden Text ändert etwas an dem Fakt, dass diese Regierung "Streitkräfte" aufgestellt hat, welche den Bund eben nicht verteidigen können ?! Der Bund also keine Streitkräfte aufgestellt hat, welche ihn verteidigen?
Das ganze reicht ja noch weiter: genau genommen sollen sich laut Artikel 87a die Grundzüge aus dem Haushaltsplan ergeben. Grundzüge, nicht mehr. Inzwischen wird weit mehr als nur die Grundzüge im Haushaltsplan abgebildet, da wird feingesteuert und zwar in einer Art und Weise welche die Verteidigungsfähigkeit des Bundes negiert.
Zitat:Wer Verfassungswidrigkeit entdeckt, dem steht letztlich der Gang nach Karlsruhe offen
Zitat:Genau, der Haushalt bestimmt was geht und was sein soll, das ist der Punkt. Nicht der Gegner.
Zitat:Für den aktuellen LoA Deutschlands (3 Divisionen, IKM und LV/BV gleichwertig parallel, Berufsarmee, high tech) und die Selbstverpflichtungen der NATO gegenüber reichen die Mittel des EP 14 derzeit klar nicht aus. Verteidigung kann aber auch anders organisiert werden, da lässt das Grundgesetz riesigen Spielraum.
Zitat:Ob diese für den Zweck zweckmäßig sind ist dabei irrelevant.
(11.06.2021, 15:14)kato schrieb: [ -> ]d'accord - solange man hierbei natürlich als Grundsatz davon ausgeht dass es die Regierung ist die das "Nötige" - im Auftrag des Parlaments als Vertreter des Souveräns - definiert.
(11.06.2021, 15:14)kato schrieb: [ -> ]Genau dieses "Nötige", das sie definiert, hat die Regierung dann auch finanziell zu hinterlegen. Reichen die zugeteilten Finanzen nicht, dann muss eben das "Nötige" redefiniert werden. Und zwar ausschließlich durch die Regierung, der das Militär hierbei allenfalls beratend zuarbeiten kann, und die ausschließlich im Auftrag des Parlaments handelt, das den Souverän vertritt.
(11.06.2021, 15:14)kato schrieb: [ -> ]Dass dabei in der "Realpolitik" Rüstung und Fähigkeitsanforderung des Militärs primär ein fremdbestimmter Selbstbedienungsladen der Lobbyisten (aller Couleur) und Kompensationsinstrument der Nationalkonservativen zu Lasten der Gesellschaft ist, ist natürlich schon klar.
(12.06.2021, 08:18)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Kennt eigentlich einer von euch einen frei zugänglichen kostenlosen Grundgesetz-Kommentar im Netz ?