04.03.2014, 03:26
Mal zur völkerrechtlichen Beurteilung des Verhaltens der "vermutlich"-russischen Einheiten auf der Krim:
Ich kann Quintus Position nur sehr bedingt nachvollziehen, stimme daher Schneemann und Nightwatch zu. Es gibt im Völkerrecht, wie überhaupt in jeder Beziehung im Rahmen eines halbwegs komplexen Rechtssystems, allein schon aus rein logischer Notwendigkeit, keine absoluten Rechte. So gibt es auch für das Souveränitätsrecht von Staat in bestimmten Fällen und bei bestimmten Bedingungen Grenzen, mal ganz davon abgesehen, dass die Souveränität eines Landes da endet, wo die eines anderen beginnt.
Die rede von absoluter Bewegungsfreiheit halte ich daher für unzutreffend. Niemand hat absolute Bewegungsfreiheit, schon gar nicht fremde Truppen in einem anderen Land. Stationierungsverträge sind gerade dazu da, grobe Vorgaben für die Bewegungsfreiheit zu schaffen, eben beispielsweise für Nachschub und ähnliches. Dass nun plötzlich wie aus dem Nichts russische oder "anonym-russische" Marineinfanteristen vor ukrainischen Kasernen auftauchen und diese blockieren stellt als konkrete Aktion weder eine Nachschubsicherung, noch eine reine, strikte Defensivhandlung im Falle eines Angriffs da, was jeweils allein gerechtfertigt wäre. Selbst dieses ewige Referieren auf ein vermeintliches Chaos ist reine Rhetorik. Sofern man mir Massenunruhen VOR dem russischen Einmarsch und Kontrollübernahme auf der Krim zeigen kann, hätte man tatsächlich so etwas wie ein konkretes Indiz und damit die faktisch-casuistische Erfüllung der Bedingung "jetzt stürzt die Ordnung zusammen". Dummerweise ist damit aber Essig in der Krim. Ergo: Einfach irgendetwas behaupten und irgendwelche Bedingungen in ihrer faktischen Bedeutung vor Ort bis ins absurde zu strecken und zu erweitern, ist keine valide juridische Argumentation.
Ich würde nicht so weit gehen, dass ich das russ. Vorgehen de facto zu einem casus belli hochstilisieren würde. De jure kann man so argumentieren, aber auch hier wäre die Evidenz im konkreten Fall relativ dünn, da im Prinzip die russischen Truppen mehr oder minder einfach nur im öffentlichen Raum der Krim rumstehen, auch wenn die Errichtung von Checkpoints und ähnliches auch wiederum eine unerlaubte Begrenzung der inneren Souveränitätsrechte und des staatlichen Gewaltmonopols seitens des ukrainischen Staates innerhalb der Ukraine darstellt. Letzteres spricht aber wieder gegen die Legalität des russischen Vorgehens.
Ich kann Quintus Position nur sehr bedingt nachvollziehen, stimme daher Schneemann und Nightwatch zu. Es gibt im Völkerrecht, wie überhaupt in jeder Beziehung im Rahmen eines halbwegs komplexen Rechtssystems, allein schon aus rein logischer Notwendigkeit, keine absoluten Rechte. So gibt es auch für das Souveränitätsrecht von Staat in bestimmten Fällen und bei bestimmten Bedingungen Grenzen, mal ganz davon abgesehen, dass die Souveränität eines Landes da endet, wo die eines anderen beginnt.
Die rede von absoluter Bewegungsfreiheit halte ich daher für unzutreffend. Niemand hat absolute Bewegungsfreiheit, schon gar nicht fremde Truppen in einem anderen Land. Stationierungsverträge sind gerade dazu da, grobe Vorgaben für die Bewegungsfreiheit zu schaffen, eben beispielsweise für Nachschub und ähnliches. Dass nun plötzlich wie aus dem Nichts russische oder "anonym-russische" Marineinfanteristen vor ukrainischen Kasernen auftauchen und diese blockieren stellt als konkrete Aktion weder eine Nachschubsicherung, noch eine reine, strikte Defensivhandlung im Falle eines Angriffs da, was jeweils allein gerechtfertigt wäre. Selbst dieses ewige Referieren auf ein vermeintliches Chaos ist reine Rhetorik. Sofern man mir Massenunruhen VOR dem russischen Einmarsch und Kontrollübernahme auf der Krim zeigen kann, hätte man tatsächlich so etwas wie ein konkretes Indiz und damit die faktisch-casuistische Erfüllung der Bedingung "jetzt stürzt die Ordnung zusammen". Dummerweise ist damit aber Essig in der Krim. Ergo: Einfach irgendetwas behaupten und irgendwelche Bedingungen in ihrer faktischen Bedeutung vor Ort bis ins absurde zu strecken und zu erweitern, ist keine valide juridische Argumentation.
Ich würde nicht so weit gehen, dass ich das russ. Vorgehen de facto zu einem casus belli hochstilisieren würde. De jure kann man so argumentieren, aber auch hier wäre die Evidenz im konkreten Fall relativ dünn, da im Prinzip die russischen Truppen mehr oder minder einfach nur im öffentlichen Raum der Krim rumstehen, auch wenn die Errichtung von Checkpoints und ähnliches auch wiederum eine unerlaubte Begrenzung der inneren Souveränitätsrechte und des staatlichen Gewaltmonopols seitens des ukrainischen Staates innerhalb der Ukraine darstellt. Letzteres spricht aber wieder gegen die Legalität des russischen Vorgehens.