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Normale Version: Palästina
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Was soll ich denn schreiben? Ich habe bereits erklärt das die Rechtslage nicht so einfach ist wie sie in den Artikeln einseitig dargestellt wird. Das detailierter aufzudröseln bringt mir hier nichts. Dir geht es ja schließlich nicht um eine völkerrechtliche Diskussion sondern allein darum Israel irgendetwas anhängen zu können.
Führe doch mal eine rechtliche Argumentationskette vor nach der Israel hier nicht das Recht hat ein Manövergebiet im Westjordanland einzurichten. Dann könnte man ja mal gesittet darüber diskutieren.
:roll: Ich hab eigentlich nicht vor, mich von Dir zur Begründung der Ausführungen des Artikels missbrauchen zu lassen.
Er bringt die Begründung jedenfalls ausreichend und ausführlich.
Aber bitte - ich beuge mich selbstverständlich § 4 der Diskussionsregeln, und kann die Begründung leicht nachvollziehen:

1.
Einschlägig ist hier insbesondere das - auch von Israel akzeptierte - Genfer Abkommen IV("Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten"). Ich muss hier erneut z.B. auf Art. 47 und 49 verweisen (wie oft eigentlich noch :roll: ?), sowie auf Art. 53.

2.
Die Genfer Abkommen III und IV legen in den Artikeln 135 beziehungsweise 154 fest, dass die in ihnen enthaltenen Regeln die entsprechenden Abschnitte der Haager Landkriegsordnung ergänzen sollen. Die Landkriegsordnung ist daher über die Genfer Abkommen auch von Israel einzuhaltendes Recht geworden.

3.
Zur Haager Landkriegsordnung gehört die Beilage "Reglement betreffend,die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs" mit Art. 41 ff (Dritter Abschnitt: Militärische Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiete).
Art. 42 sagt:
Zitat:Art. 42

Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht.

Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.
das trifft auf die seit 1967 besetzten Gebiete der Westbank zu. Israel hat diese Gebiete 1967 erobert und seither besetzt, ohne dass der Staat, von dem Israel das Gebiet erobert hat - Jordanien - diese Gebiete an Israel abgetreten hätte. Seither ist Israel also Besatzungsmacht auf den Westbanks einschließlich Ostjerusalems.
Art. 46 sagt:
Zitat:Art. 46

Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger, das Privateigentum, die religiösen Überzeugungen und die gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.

Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
zum Privateigentum gehört z.B. das Land, das den Palästinensern für Siedlungen oder als Manövergelände entzogen wird. Auf Art. 53 darf ich nebenbei verweisen:
Zitat:Art. 53

Das Besetzungsheer kann nur mit Beschlag belegen: das Bargeld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles dem Staate gehörende bewegliche Eigentum, das geeignet erscheint, den Kriegsunternehmungen zu dienen.
, ebenso auf Art. 55:
Zitat:Art. 55

Der Staat, von dem die Besetzung ausgeht, betrachtet sich nur als Verwalter und Nutzniesser der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Anlagen, die dem feindlichen Staate gehören und in dem besetzten Gebiete liegen.
....

Art. 49 erlaubt sonstige Abgaben nur für die Bedürfnisse des Heeres dieses Gebietes
Zitat:Art. 49

Wenn der Besetzende ausser den im vorstehenden Artikel erwähnten Abgaben andere Auflagen in Geld in dem besetzten Gebiet erhebt, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.
Dies gilt gem. Art. 52 z.B. auch für Naturalleistungen
Zitat:Art. 52

Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden.
...
Ein Manövergelände auf den Westbanks, das etwa in Zusammenhang mit dem Libanonkrieg genannt wird, hat mit dem besetzten Gebiet der Westbanks nichts zu tun. Der Libanon ist ein eigener - anderer - Staat. Insofern wird zurecht die Frage gestellt, ob dieses Manövergelände für die Besatzungsarmee dieses Gebiets benötigt wird.
Das alles ist - in Kurzform, aber leicht nachzuvollziehen - in dem Artikel der FAZ ausreichend dargelegt.

Die Aussage
Nightwatch schrieb:Nö da jammern ja die Beduinen. Und die Beschaffenheit des Geländes kann auch sehr wichtig sein.
geht in keiner Weise auf die Ausführungen des Artikels ein. Wenn das die einzigen relevanten Punkte sind, dann zeigt dies wieder einmal Deine Ignoranz des Völkerrechts auf. Und leider auch die Ignoranz derjenigen, die Du vertrittst.

Die von Schneemann im Israel-Threat angemahnte "Foren-, Diskussions- und Threadkultur" lässt bei manchen wirklich zu wünschen übrig.
:roll: Ich hab eigentlich nicht vor, mich von Dir zur Begründung der Ausführungen des Artikels missbrauchen zu lassen.
Er bringt die Begründung jedenfalls ausreichend und ausführlich.
Aber bitte - ich beuge mich selbstverständlich § 4 der Diskussionsregeln, und kann die Begründung leicht nachvollziehen:

1.
Einschlägig ist hier insbesondere das - auch von Israel akzeptierte - Genfer Abkommen IV("Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten"). Ich muss hier erneut z.B. auf Art. 47 und 49 verweisen (wie oft eigentlich noch :roll: ?), sowie auf Art. 53.

2.
Die Genfer Abkommen III und IV legen in den Artikeln 135 beziehungsweise 154 fest, dass die in ihnen enthaltenen Regeln die entsprechenden Abschnitte der Haager Landkriegsordnung ergänzen sollen. Die Landkriegsordnung ist daher über die Genfer Abkommen auch von Israel einzuhaltendes Recht geworden.

3.
Zur Haager Landkriegsordnung gehört die Beilage "Reglement betreffend,die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs" mit Art. 41 ff (Dritter Abschnitt: Militärische Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiete).
Art. 42 sagt:
Zitat:Art. 42

Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht.

Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.
das trifft auf die seit 1967 besetzten Gebiete der Westbank zu. Israel hat diese Gebiete 1967 erobert und seither besetzt, ohne dass der Staat, von dem Israel das Gebiet erobert hat - Jordanien - diese Gebiete an Israel abgetreten hätte. Seither ist Israel also Besatzungsmacht auf den Westbanks einschließlich Ostjerusalems.
Art. 46 sagt:
Zitat:Art. 46

Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger, das Privateigentum, die religiösen Überzeugungen und die gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.

Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
zum Privateigentum gehört z.B. das Land, das den Palästinensern für Siedlungen oder als Manövergelände entzogen wird. Auf Art. 53 darf ich nebenbei verweisen:
Zitat:Art. 53

Das Besetzungsheer kann nur mit Beschlag belegen: das Bargeld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles dem Staate gehörende bewegliche Eigentum, das geeignet erscheint, den Kriegsunternehmungen zu dienen.
, ebenso auf Art. 55:
Zitat:Art. 55

Der Staat, von dem die Besetzung ausgeht, betrachtet sich nur als Verwalter und Nutzniesser der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Anlagen, die dem feindlichen Staate gehören und in dem besetzten Gebiete liegen.
....

Art. 49 erlaubt sonstige Abgaben nur für die Bedürfnisse des Heeres dieses Gebietes
Zitat:Art. 49

Wenn der Besetzende ausser den im vorstehenden Artikel erwähnten Abgaben andere Auflagen in Geld in dem besetzten Gebiet erhebt, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.
Dies gilt gem. Art. 52 z.B. auch für Naturalleistungen
Zitat:Art. 52

Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden.
...
Ein Manövergelände auf den Westbanks, das etwa in Zusammenhang mit dem Libanonkrieg genannt wird, hat mit dem besetzten Gebiet der Westbanks nichts zu tun. Der Libanon ist ein eigener - anderer - Staat. Insofern wird zurecht die Frage gestellt, ob dieses Manövergelände für die Besatzungsarmee dieses Gebiets benötigt wird.
Das alles ist - in Kurzform, aber leicht nachzuvollziehen - in dem Artikel der FAZ ausreichend dargelegt.

Die Aussage
Nightwatch schrieb:Nö da jammern ja die Beduinen. Und die Beschaffenheit des Geländes kann auch sehr wichtig sein.
geht in keiner Weise auf die Ausführungen des Artikels ein. Wenn das die einzigen relevanten Punkte sind, dann zeigt dies wieder einmal Deine Ignoranz des Völkerrechts auf. Und leider auch die Ignoranz derjenigen, die Du vertrittst.

Die von Schneemann im Israel-Threat angemahnte "Foren-, Diskussions- und Threadkultur" lässt bei manchen wirklich zu wünschen übrig.
Zu 1.)
Wie bereits geschrieben ist schon grundsätzlich umstritten ob das Westjordanland überhaupt ein besetztes Gebiet ist. Insofern ist fraglich, ob die Regelungen der Genfer Konventionen über besetzte Gebiete überhaupt Anwendung finden können.

Dessen ungeachtet können wir ruhig mal in die von dir bemühten Rechtsschriften einsteigen.

Artikel 47: Dieser Artikel besagt lediglich, dass man Personen in besetzten Gebieten nicht durch irgendwelche Handlungen oder Übereinkünfte Rechte und Pflichten basierend auf diesen Abkommen entziehen kann. Ein no brainer ohne direkte Relevanz auf die Diskussion hier.
Schließlich argumentiere ich, das eine Besatzungsmacht durchaus Gebiete requirieren darf.

Artikel 49: Dröseln wir den Artikel doch mal auf:
a) Zwangsweise - wäre wohl zweifellos der Fall
b) Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen - wäre wohl zweifellos der Fall
c) von geschützten Personen - Zivilisten wären geschütze Personen
d) aus besetztem Gebiet - diskutieren wir wie gesagt nicht, wir nehmen spaßeshalber an das es ein besetztes Gebiet ist
e) nach dem Gebiet der Besetzungsmacht - das wäre nach Israel, hier nicht einschlägig
f) oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates - hier nicht einschlägig

Rechtsfolge: sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten

Daraus folgt: Es ist grundsätzlich nicht verboten Personen innerhalb des besetzen Gebietes umzusiedeln.
Schauen wir also weiter:

a) wenn die Sicherheit der Bevölkerung - hier nicht einschlägig
b) oder zwingende militärische Gründe dies erfordern - hier die Streitfrage, ist das Abhalten von Manövern zur Aufrechterhaltung der Kampfkraft ein zwingender militärischer Grund? Ich meine ja, andere sagen nein. Wer kann das klären? Niemand, eine solche Instanz gibt es nicht.
c) nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes - hier nicht der Fall

Rechtsfolge: die Besetzungsmacht kann eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen

Zu 2.
Artikel 135 legt das sicher nicht fest. Artikel 154 schränkt die Anwendbarkeit der Haager Landkriegsordnung ein:

den Beziehungen zwischen Mächten (…) die gebunden sind (…) teilnehmen - es ist fraglich ob Israel und die Palästinenser hierunter fallen. Aber gehen wir mal spaßenshalber davon aus das dem so ist. Völkergewohnheitsrecht und so.

zu 3.
Art. 42
a) ein in Gebiet - das Problem ist, das die Haager Landkriegsordnung hier Itneraktionen zwischen Kriegsparteien, staatlichen Gebilden regeln soll. Das Problem ist, dass der Status des Westjordanlands unklar ist. Es ist entweder israelisch besetzes, jordanisches Territorium, exterritoriales besetztes Gebiet oder umstrittenes Gebiet. Nur im erstgenannten Fall wäre die Haager Landkriegsordung direkt und unmittelbar anwendbar. Ich favorisiere grundsätzlich die These das es sich um umstrittenes Gebiet handelt. Hier wäre die Haager Landkriegsordnung nur mittelbar über das Völkergewohnheitsrecht anwendbar.

b) wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres - feindlich gegenüber wem?
Es gibt kein völkerrechtliches Subjekt auf der Gegenseite außer Jordanien. Mittlerweile gibt es zwischen Israel und Jordanien aber einen Friedensvertrag und Jordanien hat alle Ansprüche auf die Westbank abgegeben. Was passiert mit besetzen Gebieten wenn der Verlierer seinen Anspruch aufgibt? Gewohnheitsmäßig fallen sie dem Gewinner zu und nicht der Bevölkerung des Verlierers die dort verblieben ist. Allerdings hat Israel die Westbank nie annektiert und die Palästinenser haben staatsbegründende Ansprüche formuliert. Das ist ein Zustand der im Völkerrecht so gar nicht vorgesehen ist und deswegen ist die Rechtslage schon ganz grundsätzlich sehr kompliziert.

Art 46:
Das Privateigentum soll geachtet werden - das schließt kein Verbot ein. Es ist lediglich eine Aufforderung mit den aufgezählten Rechtsgütern maßvoll umzugehen. Ich sehe hier zuallerst das Gebot der Verhältnismäßigkeit das hier zum Ausdruck kommt. Hilft uns aber nicht weiter.

Art 53:
Hier geht es um die Requirierung beweglicher Güter, überhaupt nicht einschlägig. Das Besatzer besetztes Gebiet zur Besatzung nutzen war in der Zeit als die Haager Landkriegsordnung verfasst wurde eine absolute Selbstverständlichkeit.

Art 55:
Die Krux ist: Seit 1988 hat Jordanien alle Ansprüche aufgegeben. Es gibt also keinen Feindlichen Staat mehr!
Davon ab: Nutzniesung beinhaltet selbstverständlich auch die Einrichtung von Trainingsgelände.

Art 49:
Hier geht es um Tributzahlungen. Nicht einschlägig.

Art 52:
Naturalleistungen und Dienstleistungen sind ebenfalls nicht einschlägig.


Hinsichtlich der Fiktion Besatzungsheer und Einheiten die im Norden stationiert sind zu trennne: Kompletter Unsinn. Die IDF ist eine Armee, Truppenteile die im Westjordanland stationiert sind und dort Besatzungsaufgaben wahrnehmen können im Notfall sofort in andere Teile des Landes verlegt werden um von dort aus zB gegen die Hisbollah zu marschieren. Um diese Fähigkeit aufrecht zu erhalten müssen die Truppenteile die im Westjordanland stationiert sind trainieren können. Und dazu brauchen sie vor Ort ein Manövergebiet. Und wenn das Gebiet schon mal da ist können es auch andere Truppenteile die nicht unmittelbar Gebiet besetzen dort trainieren. Schließlich ist es eine Armee und die ganze IDF ist Besatzungsheer, nicht nur Brigade soundso.
Es gibt keine Verpflichtung Manövergebiete zwingend auf eigenem Territorium anzulegen. Ganz besonders dann nicht wenn sich dort zB eben das Gelände gut eignet und dort sowieso aufgrund der Truppenstationierung eine Menge Infrastruktur vorhanden ist. Hier ist nicht gleich alles automatisch verboten was irgendwie anders auch ginge, hier hat der Besatzer Gestaltungsspielraum. Denn im Völkerrecht gilt: Alles was nicht verboten ist ist erlaubt.

Unabhängig davon wird die Entscheidung vom obersten Gerichtshof unabhängig des Völkerrechts sowieso kassiert.
Zu 1.)
Wie bereits geschrieben ist schon grundsätzlich umstritten ob das Westjordanland überhaupt ein besetztes Gebiet ist. Insofern ist fraglich, ob die Regelungen der Genfer Konventionen über besetzte Gebiete überhaupt Anwendung finden können.

Dessen ungeachtet können wir ruhig mal in die von dir bemühten Rechtsschriften einsteigen.

Artikel 47: Dieser Artikel besagt lediglich, dass man Personen in besetzten Gebieten nicht durch irgendwelche Handlungen oder Übereinkünfte Rechte und Pflichten basierend auf diesen Abkommen entziehen kann. Ein no brainer ohne direkte Relevanz auf die Diskussion hier.
Schließlich argumentiere ich, das eine Besatzungsmacht durchaus Gebiete requirieren darf.

Artikel 49: Dröseln wir den Artikel doch mal auf:
a) Zwangsweise - wäre wohl zweifellos der Fall
b) Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen - wäre wohl zweifellos der Fall
c) von geschützten Personen - Zivilisten wären geschütze Personen
d) aus besetztem Gebiet - diskutieren wir wie gesagt nicht, wir nehmen spaßeshalber an das es ein besetztes Gebiet ist
e) nach dem Gebiet der Besetzungsmacht - das wäre nach Israel, hier nicht einschlägig
f) oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates - hier nicht einschlägig

Rechtsfolge: sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten

Daraus folgt: Es ist grundsätzlich nicht verboten Personen innerhalb des besetzen Gebietes umzusiedeln.
Schauen wir also weiter:

a) wenn die Sicherheit der Bevölkerung - hier nicht einschlägig
b) oder zwingende militärische Gründe dies erfordern - hier die Streitfrage, ist das Abhalten von Manövern zur Aufrechterhaltung der Kampfkraft ein zwingender militärischer Grund? Ich meine ja, andere sagen nein. Wer kann das klären? Niemand, eine solche Instanz gibt es nicht.
c) nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes - hier nicht der Fall

Rechtsfolge: die Besetzungsmacht kann eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen

Zu 2.
Artikel 135 legt das sicher nicht fest. Artikel 154 schränkt die Anwendbarkeit der Haager Landkriegsordnung ein:

den Beziehungen zwischen Mächten (…) die gebunden sind (…) teilnehmen - es ist fraglich ob Israel und die Palästinenser hierunter fallen. Aber gehen wir mal spaßenshalber davon aus das dem so ist. Völkergewohnheitsrecht und so.

zu 3.
Art. 42
a) ein in Gebiet - das Problem ist, das die Haager Landkriegsordnung hier Itneraktionen zwischen Kriegsparteien, staatlichen Gebilden regeln soll. Das Problem ist, dass der Status des Westjordanlands unklar ist. Es ist entweder israelisch besetzes, jordanisches Territorium, exterritoriales besetztes Gebiet oder umstrittenes Gebiet. Nur im erstgenannten Fall wäre die Haager Landkriegsordung direkt und unmittelbar anwendbar. Ich favorisiere grundsätzlich die These das es sich um umstrittenes Gebiet handelt. Hier wäre die Haager Landkriegsordnung nur mittelbar über das Völkergewohnheitsrecht anwendbar.

b) wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres - feindlich gegenüber wem?
Es gibt kein völkerrechtliches Subjekt auf der Gegenseite außer Jordanien. Mittlerweile gibt es zwischen Israel und Jordanien aber einen Friedensvertrag und Jordanien hat alle Ansprüche auf die Westbank abgegeben. Was passiert mit besetzen Gebieten wenn der Verlierer seinen Anspruch aufgibt? Gewohnheitsmäßig fallen sie dem Gewinner zu und nicht der Bevölkerung des Verlierers die dort verblieben ist. Allerdings hat Israel die Westbank nie annektiert und die Palästinenser haben staatsbegründende Ansprüche formuliert. Das ist ein Zustand der im Völkerrecht so gar nicht vorgesehen ist und deswegen ist die Rechtslage schon ganz grundsätzlich sehr kompliziert.

Art 46:
Das Privateigentum soll geachtet werden - das schließt kein Verbot ein. Es ist lediglich eine Aufforderung mit den aufgezählten Rechtsgütern maßvoll umzugehen. Ich sehe hier zuallerst das Gebot der Verhältnismäßigkeit das hier zum Ausdruck kommt. Hilft uns aber nicht weiter.

Art 53:
Hier geht es um die Requirierung beweglicher Güter, überhaupt nicht einschlägig. Das Besatzer besetztes Gebiet zur Besatzung nutzen war in der Zeit als die Haager Landkriegsordnung verfasst wurde eine absolute Selbstverständlichkeit.

Art 55:
Die Krux ist: Seit 1988 hat Jordanien alle Ansprüche aufgegeben. Es gibt also keinen Feindlichen Staat mehr!
Davon ab: Nutzniesung beinhaltet selbstverständlich auch die Einrichtung von Trainingsgelände.

Art 49:
Hier geht es um Tributzahlungen. Nicht einschlägig.

Art 52:
Naturalleistungen und Dienstleistungen sind ebenfalls nicht einschlägig.


Hinsichtlich der Fiktion Besatzungsheer und Einheiten die im Norden stationiert sind zu trennne: Kompletter Unsinn. Die IDF ist eine Armee, Truppenteile die im Westjordanland stationiert sind und dort Besatzungsaufgaben wahrnehmen können im Notfall sofort in andere Teile des Landes verlegt werden um von dort aus zB gegen die Hisbollah zu marschieren. Um diese Fähigkeit aufrecht zu erhalten müssen die Truppenteile die im Westjordanland stationiert sind trainieren können. Und dazu brauchen sie vor Ort ein Manövergebiet. Und wenn das Gebiet schon mal da ist können es auch andere Truppenteile die nicht unmittelbar Gebiet besetzen dort trainieren. Schließlich ist es eine Armee und die ganze IDF ist Besatzungsheer, nicht nur Brigade soundso.
Es gibt keine Verpflichtung Manövergebiete zwingend auf eigenem Territorium anzulegen. Ganz besonders dann nicht wenn sich dort zB eben das Gelände gut eignet und dort sowieso aufgrund der Truppenstationierung eine Menge Infrastruktur vorhanden ist. Hier ist nicht gleich alles automatisch verboten was irgendwie anders auch ginge, hier hat der Besatzer Gestaltungsspielraum. Denn im Völkerrecht gilt: Alles was nicht verboten ist ist erlaubt.

Unabhängig davon wird die Entscheidung vom obersten Gerichtshof unabhängig des Völkerrechts sowieso kassiert.
Nightwatch schrieb:... Unabhängig davon wird die Entscheidung vom obersten Gerichtshof unabhängig des Völkerrechts sowieso kassiert.
der Satz sagt eigentlich schon alles, internationale, völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen sind Israel schei..egal. Verträge mit Israel sind demnach nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind.
Ob eine solche Einstellung ein Mitglied der Völkergemeinschaft positiv erscheinen lässt, kann jeder selbst beurteilen. Und die Folgen auch ....
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/ausland/gaza1032.html">http://www.tagesschau.de/ausland/gaza1032.html</a><!-- m -->
Zitat:Konflikt am Gazastreifen
"Entweder Gespräche oder Krieg"

Der Konflikt am Gazastreifen nimmt kein Ende: Immer wieder schlagen Granaten aus von der Hamas kontrolliertem Gebiet in Israel ein. Die israelische Armee reagiert mit Luftangriffen. Die Menschen im Grenzgebiet leben in ständiger Angst vor der Gewalt.
...

Stand: 29.10.2012 20:16 Uhr
Nightwatch schrieb:... Unabhängig davon wird die Entscheidung vom obersten Gerichtshof unabhängig des Völkerrechts sowieso kassiert.
der Satz sagt eigentlich schon alles, internationale, völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen sind Israel schei..egal. Verträge mit Israel sind demnach nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind.
Ob eine solche Einstellung ein Mitglied der Völkergemeinschaft positiv erscheinen lässt, kann jeder selbst beurteilen. Und die Folgen auch ....
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/ausland/gaza1032.html">http://www.tagesschau.de/ausland/gaza1032.html</a><!-- m -->
Zitat:Konflikt am Gazastreifen
"Entweder Gespräche oder Krieg"

Der Konflikt am Gazastreifen nimmt kein Ende: Immer wieder schlagen Granaten aus von der Hamas kontrolliertem Gebiet in Israel ein. Die israelische Armee reagiert mit Luftangriffen. Die Menschen im Grenzgebiet leben in ständiger Angst vor der Gewalt.
...

Stand: 29.10.2012 20:16 Uhr
Ok, wie zu erwarten war fällt dir nichts mehr ein. Ich nehme das zu Kenntnis und wir halten fest - nach einschlägigen Völkerrecht darf das Manövergebiet eingerichtet werden.
Ok, wie zu erwarten war fällt dir nichts mehr ein. Ich nehme das zu Kenntnis und wir halten fest - nach einschlägigen Völkerrecht darf das Manövergebiet eingerichtet werden.
Nightwatch, so viel Fanatismus ist ja witzig aber alle die mit dieser "Beweisführung" nicht einverstanden sind zu Antisemiten zu erklären ist weniger witzig, aber ja ein schönes Beispiel wie leichtfertig israelische Lobby mit der Sache umgeht und was es ihr tatsächlich wert ist Sad
Nightwatch, so viel Fanatismus ist ja witzig aber alle die mit dieser "Beweisführung" nicht einverstanden sind zu Antisemiten zu erklären ist weniger witzig, aber ja ein schönes Beispiel wie leichtfertig israelische Lobby mit der Sache umgeht und was es ihr tatsächlich wert ist Sad
Wo habe ich alle zu Antisemiten erklärt?
Wo habe ich alle zu Antisemiten erklärt?
Nightwatch schrieb:Ich bin sehr wohl auf die relevanten Punkte eingegangen. Wenn du andere Facetten beleuchtet haben willst musst du dich schon dazu äußern - und nicht nur irgendwelche Artikel reinstellen und gegen die bösen Israelis wettern.

zu Norbert Blüm: Ich finds ja lustig, kaum habe ich bei Google "Norbert Blüm anti" reingeschrieben schlägt mir das Teil doch prompt als einzige Verfolgständigung "Norbert Blüm antisemit" vor. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

zu dieser unsäglichen Plasberg Sendung: Was soll dabei herauskommen wenn sich das Who is Who der Deutschen Antizionisten an einen Tisch mit Friedman setzt? Bezeichnend das du dies noch lobend verlinkst.

In diesem Sinne, in der Tat nichts Neues unter der Sonne. Judenhass gabs schon immer und wirds immer geben - in deutschen Landen kommt er in aktueller Fashion halt als israelkritisch oder antizionistisch daher. Andernorts ist man da wenigstens ehrlicher.
Ich habe die Sendung angesehen, in solchen Aussagen den Judenhass zu entdecken funktioniert nur wenn man das entdecken will
Nightwatch schrieb:Ich bin sehr wohl auf die relevanten Punkte eingegangen. Wenn du andere Facetten beleuchtet haben willst musst du dich schon dazu äußern - und nicht nur irgendwelche Artikel reinstellen und gegen die bösen Israelis wettern.

zu Norbert Blüm: Ich finds ja lustig, kaum habe ich bei Google "Norbert Blüm anti" reingeschrieben schlägt mir das Teil doch prompt als einzige Verfolgständigung "Norbert Blüm antisemit" vor. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

zu dieser unsäglichen Plasberg Sendung: Was soll dabei herauskommen wenn sich das Who is Who der Deutschen Antizionisten an einen Tisch mit Friedman setzt? Bezeichnend das du dies noch lobend verlinkst.

In diesem Sinne, in der Tat nichts Neues unter der Sonne. Judenhass gabs schon immer und wirds immer geben - in deutschen Landen kommt er in aktueller Fashion halt als israelkritisch oder antizionistisch daher. Andernorts ist man da wenigstens ehrlicher.
Ich habe die Sendung angesehen, in solchen Aussagen den Judenhass zu entdecken funktioniert nur wenn man das entdecken will
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