:roll: Ich hab eigentlich nicht vor, mich von Dir zur Begründung der Ausführungen des Artikels missbrauchen zu lassen.
Er bringt die Begründung jedenfalls ausreichend und ausführlich.
Aber bitte - ich beuge mich selbstverständlich
§ 4 der Diskussionsregeln, und kann die Begründung leicht nachvollziehen:
1.
Einschlägig ist hier insbesondere das - auch von Israel akzeptierte -
Genfer Abkommen IV("
Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten"). Ich muss hier erneut z.B. auf Art. 47 und 49 verweisen
(wie oft eigentlich noch :roll: ?), sowie auf Art. 53.
2.
Die Genfer Abkommen III und IV legen in den Artikeln 135 beziehungsweise 154 fest, dass die in ihnen enthaltenen Regeln die entsprechenden Abschnitte der
Haager Landkriegsordnung ergänzen sollen. Die Landkriegsordnung ist daher über die Genfer Abkommen auch von Israel einzuhaltendes Recht geworden.
3.
Zur Haager Landkriegsordnung gehört die Beilage "Reglement betreffend,die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs" mit Art. 41 ff (Dritter Abschnitt: Militärische Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiete).
Art. 42 sagt:
Zitat:Art. 42
Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht.
Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.
das trifft auf die seit 1967 besetzten Gebiete der Westbank zu. Israel hat diese Gebiete 1967 erobert und seither besetzt, ohne dass der Staat, von dem Israel das Gebiet erobert hat - Jordanien - diese Gebiete an Israel abgetreten hätte. Seither ist Israel also Besatzungsmacht auf den Westbanks einschließlich Ostjerusalems.
Art. 46 sagt:
Zitat:Art. 46
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger, das Privateigentum, die religiösen Überzeugungen und die gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
zum Privateigentum gehört z.B. das Land, das den Palästinensern für Siedlungen oder als Manövergelände entzogen wird. Auf
Art. 53 darf ich nebenbei verweisen:
Zitat:Art. 53
Das Besetzungsheer kann nur mit Beschlag belegen: das Bargeld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles dem Staate gehörende bewegliche Eigentum, das geeignet erscheint, den Kriegsunternehmungen zu dienen.
, ebenso auf
Art. 55:
Zitat:Art. 55
Der Staat, von dem die Besetzung ausgeht, betrachtet sich nur als Verwalter und Nutzniesser der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Anlagen, die dem feindlichen Staate gehören und in dem besetzten Gebiete liegen.
....
Art. 49 erlaubt sonstige Abgaben nur für die Bedürfnisse des Heeres
dieses Gebietes
Zitat:Art. 49
Wenn der Besetzende ausser den im vorstehenden Artikel erwähnten Abgaben andere Auflagen in Geld in dem besetzten Gebiet erhebt, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.
Dies gilt
gem. Art. 52 z.B. auch für Naturalleistungen
Zitat:Art. 52
Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden.
...
Ein Manövergelände auf den Westbanks, das etwa in Zusammenhang mit dem Libanonkrieg genannt wird, hat mit dem besetzten Gebiet der Westbanks nichts zu tun. Der Libanon ist ein eigener - anderer - Staat. Insofern wird zurecht die Frage gestellt, ob dieses Manövergelände für die Besatzungsarmee
dieses Gebiets benötigt wird.
Das alles ist - in Kurzform, aber leicht nachzuvollziehen - in dem Artikel der FAZ ausreichend dargelegt.
Die Aussage
Nightwatch schrieb:Nö da jammern ja die Beduinen. Und die Beschaffenheit des Geländes kann auch sehr wichtig sein.
geht
in keiner Weise auf die Ausführungen des Artikels ein. Wenn das die einzigen relevanten Punkte sind, dann zeigt dies wieder einmal Deine Ignoranz des Völkerrechts auf. Und leider auch die Ignoranz derjenigen, die Du vertrittst.
Die von Schneemann im Israel-Threat angemahnte
"Foren-, Diskussions- und Threadkultur" lässt bei manchen wirklich zu wünschen übrig.