Zitat:Nach EU-Recht kann eine Grenze doch gar nicht geschlossen werden, denn wenn jemand an der EU-Grenze steht und Asyl beantragt muss er zwingend ins Land gelassen und sein Asylverfahren bearbeitet werden.
Zitat:In Wahrheit müssen sie jeden aufgegriffenen Illegalen in die EU lassen
Das ist ein allgemein verbreiteter Irrglaube, der aber dennoch nicht wahr ist, gleichgültig wie oft man ihn wiederholt. Das ist nur eine mögliche Interpretation des EU Rechts. Genau genommen ist es ein Selbsteintritt, so wie in Deutschland auch, dass ganz genau so keine Flüchtlinge aufnehmen müsste, dies aber nach eigenem Ermessen durchaus kann, und diese bloße Kann-Bestimmung halt wahrnimmt, sich also für zuständig erklärt, obwohl es dies nicht müsste.
In Kürze wird es übrigens als geltendes EU Rechte eine sogenannte Instrumentalisierungsverordnung geben, durch welche im Endeffekt das Asylrecht nach Belieben aushebelbar ist. Dazu muss nur erklärt werden, dass die Asylbewerber politisch instrumentalisiert würden, und dann entfällt deren Recht auf Asylantragsstellung in jedem Fall komplett. Ein Ausfluss der Situation an der Weißrussischen und Russischen Grenze. Illegale Einwanderer welche es trotzdem über die Grenze schaffen, können nach dieser neuen Verordnung in jedem Fall einfach so bis zu fünf Monate in Haft genommen werden.
Und auch sonst gäbe es jede Menge Möglichkeiten die ganzen Pull-Faktoren heraus zu nehmen, so dass sich die ganze sogenannte Flüchtlingsproblematik von selbst erledigen würde.
Beispiel Seegrenzen im Mittelmeer:
Die Seenot endet, sobald die "Schiffbrüchigen" an einem sicheren Ort sind, was per definitionem jedes Kriegsschiff ist. Danach sind sie keine Schiffbrüchigen mehr, so ist das Gesetz. Sie haben in internationalen Gewässern auch kein Anrecht darauf auf einem Kriegsschiff einen Asylantrag zu stellen. Entsprechend kann man sie dann mit diesem Schiff hinfahren wohin man möchte. Wäre ja mal eine Aufgabe für die F-125 Klasse, entsprechende Lösungen für die sichere Verwahrung / Ingewahrsahmnahme der dann Ex-Schiffsbrüchigen an Bord vorausgesetzt. Im übrigen könnten so auch die sogenannten Flüchtlingshelfer einpacken, denn sie wären verpflichtet die Flüchtlinge welche sie aufgenommen haben - die ja dann gemäß ihrer eigenen Definition noch Schiffsbrüchige sind - dem Kriegsschiff zu übergeben, weil sie per Gesetz zum nächsten sicheren Ort gebracht werden müssen, was dann das Kriegsschiff wäre.
Nur mal so ein Beispiel von vielen, wie man die Sache angehen und lösen könnte.
Der einzige Grund warum dies nicht stattfindet ist, dass dies politisch nicht gewollt ist, weil eine Mehrheit der Menschen hierzulande dies nicht will und vor allem nicht sehen und mitkriegen will.
Beispiel Landgrenzen:
Die Wahnidee, dass jeder Mensch ein Recht auf einen Antrag auf internationalen Schutz aufgrund der Verfolgung in seinem Heimatland hat, ergibt sich vor allem aus dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951. Wer die in diesem Abkommen genannten Kriterien erfüllt hat dieses Recht und darf daher an der EU Außengrenze einen Antrag stellen. Nur ist es ganz einfach so, dass die allermeisten welche da an der EU Außengrenze anbranden eben keine Flüchtlinge im Sinne dieses Abkommens sind. Entsprechend haben sie in Wahrheit eigentlich auch kein Recht einen solchen Antrag zu stellen. Explizit deshalb hat die EU den zusätzlichen sogenannten subsidiären Schutz geschaffen. Aber selbst für diese gilt, dass nach Artikel 19 der EU Charta lediglich keine Kollektivabschiebungen erlaubt sind, und keine Abschiebungen in Länder in welchen die Todesstrafe, Folter etc droht. Es wäre problemlos möglich in beschleunigten Verfahren entsprechende illegale Einwanderer in andere Länder als ihr Herkunftsland zu verbringen, dass würde uns natürlich etwas kosten, wäre aber immer noch kostengünstiger als sie hierzulande zu verwahren. Und wenn man jeden der da ankommt entsprechend in Abschiebegewahrsam nimmt, würde auch dies in erheblichem Umfang die Zahl der illegalen Einwanderer reduzieren, weil deren ökonomische Rechnung nicht mehr aufgeht.
Aber um allem noch die Krone aufzusetzen:
Die Genfer Flüchtlingskonvention welche in Artikel 18 der EU Charta als die Grundlage genannt wird, kennt nicht einmal ein definiertes Recht auf Asyl ! Sie begründet also kein Einreiserecht, sondern sie regelt lediglich wie dann das Asylrecht anzuwenden ist, wenn man es anwendet und darüber hinaus definieren eigentlich die Staaten selbst was Flüchtlinge sind und was nicht. Noch darüber hinaus ist die Flüchtlingskonvention eigentlich nicht auf Kriegsflüchtlinge anwendbar (Syrer, Afghanen) und auch nicht auf Personen die vor Umweltkatastrophen, Hunger oder Armut fliehen.
Entsprechend hat niemand ein Einreiserecht in die EU wenn diese das nicht will. Und zwar höchst einfach deshalb, weil die EU jederzeit erklären könnte, dass die illegalen Einwanderer keine Flüchtlinge sind, völlig egal was sie selbst behaupten.
Warum aber wird dies nicht getan?! Ganz einfach, weil man es politisch nicht will.
Stattdessen hat man 2018 ff den Globalen Pakt zu Flüchtlingen und den Globalen Migrationspakt unterzeichnet.
Und entsprechend zitiert man heute sehr gerne diese beiden um den Umgang mit den illegalen Einwanderern zu legitimieren. Aber eigentlich sind das keine völkerrechtlich verbindlichen Verträge und würden wir sie einfach nicht einhalten wäre die Konsequenz daraus einfach mal rein gar nichts.
Warum aber wird dies nicht getan. Weil es politisch nicht gewollt ist.