Nightwatch schrieb:....
Das ist keine obskure Meinung, das ist einfach das geltende Recht.
Was von der Staatengemeinschaft wie so oft ignoriert wird.
Israel ist Mitglied der Uno und damit den Menschenrechten, dem Völkerrecht und dem Humanitären Völkerrecht verpflichtet. Es hat sich wie jedes andere Land an das Recht zu halten, und jeglicher Verstoss dagegen müsste geahndet werden.
Der Internationale Gerichtshof, IGH (frz. Cour internationale de Justice, CIJ, engl. International Court of Justice, ICJ), ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen.
Die Annexion Ost-Jerusalems ist völkerrechtlich illegal und von den Vereinten Nationen scharf verurteilt (Verurteilung durch die Resolution 478 (1980) des Un-Sicherheitsrates vom 20. August 1980 als eine Verletzung des Internationalen Rechts und hinzugefügt, „that all legislative and administrative measures and actions taken by Israel, the occupying Power, which have altered or purport to alter the character and status of the Holy City of Jerusalem ... are null and void.” Er forderte die anderen Staaten auf, “not to recognize the ‘basic law’ and such other actions by Israel that, as a result of this law, seek to alter the character and status of Jerusalem.”).
zum nachlesen
In einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag zur von Israel errichteten Sperranlagen im Westjordanland wird weiter klar von der Grundlage ausgegangen, dass es sich beim Land, das vor 1967 jordanisch verwaltet wurde, um von Israel okkupiertes und zum Teil (Ostjerusalem) um völkerrechtlich nicht gültig annektiertes Land handelt. Der Internationalen Gerichtshofs (IGH) hat in seinem
Gutachten vom Juli 2004 den Bau der Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten als völkerrechtswidrig verurteilt. Diese Sicht des Völkerrechts gilt umso mehr − auch wenn nicht in einem internationalen Rechtsgutachten behandelt − durch Analogieschluss für die früher syrisch besetzten Golanhöhen.
Bereits 2003 hatte die Generalversammlung in einer Resolution (ES 10/13) gefordert, den Mauerbau in den besetzten palästinensischen Gebieten rückgängig zu machen. Unter Bezugnahme auf das Gutachten des IGHs verabschiedete die Generalversammlung im August 2004 eine weitere Resolution (ES 10/15), in der sie den Mauerbau verurteilt. Der UNMenschenrechtsrat hat den Mauerbau zuletzt im Mai 2009 als Bruch des Völkerrechts verurteilt (Resolution 10/18 und Resolution 10/20).
Nightwatch schrieb:...
Ob es dir und deinesgleichen passt oder nicht, Juden haben ein historisches und juristisch verbrieftes Recht im Westjodanland zu leben.
Wer damit ein Problem hat ist ein Antisemit und Rassist.
....
Ob es Dir und deinesgleichen passt oder nicht: Juden sind Angehörige einer sehr achtbaren Religionsgemeinschaft, die in der ganzen Welt besteht und der Angehörige unterschiedlichster Ethnien und Völker angehören.
Was Juden in den von Israel besetzten Gebiete dürfen oder nicht richtet sich nach international gültigen Völkerrecht, das nicht zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Glaubensbekenntnisse differenziert.
Es geht ausschließlich um israelische oder palästinensiche Bürger und die Verantwortung der israelischen Regierung. Was Palästinensern erlaubt ist - unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit - ist den Angehörigen der Besatzungsmacht - ebenso unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit - noch lange nicht erlaubt.
Ausdrücklich verboten sind der Besatzungsmacht die Annexion besetzten Territoriums – also Ost‐Jerusalems und der Golan‐Höhen – (Art. 2.3 u. 2.4 UN‐Charta), die Besiedlung mit eigenen Staatsangehörigen sowie die Verschleppung von Teilen der Bevölkerung (Art. 147 IV. Genfer Abkommen, Art. 85.4 des 1.Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1976).
Der Verstoß gegen diese Verbote ist als Kriegsverbrechen zu ahnden, wofür der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig ist (Art. 8.2 a, b Statut des Internationalen Strafgerichtshof ‐ IStGH ‐ von 1998).
Als Besatzungsmacht muß Israel vielmehr die Versorgung der Bevölkerung mit den lebensnotwendigen Nahrungsmitteln und medizinischen Gütern (Art. 55 ff. IV. Genfer Abkommen) gewährleistem, den Schutz der Menschenrechte, der religiösen und anderen Gebräuche (Art. 27 IV. Genfer Abkommen) sowie die Achtung der innerstaatlichen Rechtsordnung (Art. 64 IV. Genfer Abkommen) sicherstellen.
Wer da die "Rassismus" und "Antisemiten"-Keule schwingt, sollte einmal selbst in den Spiegel schauen.
Quellen:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/diverse/paech041215.html">http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/diver ... 41215.html</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://salam-shalom.org/events/2010-01-30-Norman-Paech/paech-und-seifer-2009.pdf">http://salam-shalom.org/events/2010-01- ... r-2009.pdf</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009/nr2-vom-1212009/zur-situation-im-gaza-streifen/">http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009 ... -streifen/</a><!-- m -->