Zunächst einmal - es gibt durchaus einen interessanten Ansatz:
wenn sich einer der beiden (i.d.R. der Mann) den GV unter Angabe falscher Behauptungen erschleicht (Motto: "ich möchte Dich heiraten") und dann die Frau gutgläubig mitmacht .... ok, darüber kann man reden - auch (aber das ist dann schon sehr wackelig) wenn der eine irgendwelche Gegenleistungen verspricht ("ich verschaffe Dir eine größere Wohnung").
Nach Ansicht des Obersten isrelischen Gerichts handelt es sich dann auch um eine Vergewaltigung, wenn ein Mann in wichtigen Fragen einer „vernünftigen Frau“ nicht alles sage und sie auf der Grundlage dieser falschen Angaben dann Geschlechtsverkehr mit ihm habe. Israelische Opferorganisationen begrüßten damals die höchstrichterliche Klarstellung und hielten daher auch das jüngste Urteil für angemessen. Es sei gleichgültig, ob sich ein Araber als Jude oder ein armer Mann als Pilot ausgebe, wenn das wesentlich für die Entscheidung sei, Sex zu haben, teilte etwa das Noga-Zentrum für Verbrechensopfer mit.
Allerdings würde ich das nicht unter Vergewaltigung werten (gerade die Gewalt fehlt !) sondern als arglistige Täuschung bzw. Betrug - und weil es nicht um Geld geht sondern etwas sehr persönliches, nämlich die eigene Sexualität, die Würde des Menschen und auch die (seelische und ggf. sogar körperliche) Unversehrtheit sogar als Betrug "im besonders schweren Fall".
§ 263 (1) StGB geht beim Betrug nur vom rechtswidirgen Vermögensvorteil aus, und ahndet den mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.
Das Ganze Thema "sexueller Missbrauch" ist in Deutschland im StGB, 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184 g) geregelt. Das "Erschleichen des Beischlafes" war früher nach früher nach § 179 StGB strafbar. Inzwischen ist die Bestimmung ziemlich geändert, auch, weil man wohl davon ausgehen kann, dass zwei erwachsene Menschen reif genug sind, über sich und ihre Sexualität selbst zu bestimmen. Der § 179 BGB nimt nur noch die Fälle auf, in denen eben die Selbstbestimmung nicht mehr vorhanden ist.
Die Gesetzgebung in Israel hat diesen Schritt offenbar noch nicht vollzogen. Und dass die Frage, welcher Ethnie jemand angehört - huh,
"das war ja ein Araber" und nicht -
"der Kerl ist ja verheiratet" zu den tragenden Säulen der Entscheidung gehört, lässt tief blicken.