Israel argumentiert aber, dass das Syrien mit welchem man Abkommen hatte (Stichwort Vertrag von 1974) nicht mehr existiert und wegen dieser Nicht-Existenz beispielsweise die Pufferzone nicht mehr anerkannt wird, man mit Truppen in diese vordringen darf usw usf
Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Islamisten die da jetzt gesiegt haben überhaupt Rechtsnachfolger des Assad-Regimes sind. Ist das Verhältnis noch das gleiche? Mit welchem Recht erklärt dann Israel geltende Verträge für null und nichtig mit der Begründung dass dieses Verhältnis nun ein völlig anderes sei.
Darüber hinaus erlaubt ein rein juristischer Kriegszustand nicht nach belieben Jahrzehnte (!) später offen mit militärischer Gewalt zuzuschlagen, nur weil de jure der Krieg nicht beendet wurde.
Nur weil auf dem Papier kein Friedensvertrag geschlossen wurde, gibt dies nicht nach Belieben das Recht den anderen beliebig anzugreifen.
Und bisher hat Israel sich ja auch nie zu den Angriffen in Syrien bekannt, diese waren bis dato immer de jure von einer unbekannten Partei. Allein schon diese Kongludenz und das Gebaren der Israelis auf den Golanhöhen aktuell zeigen auf, dass sich Israel einfach der Bequemlichkeit halber das Recht hier nach Belieben hin und her biegt wie es halt gerade nützlich ist.
Aber selbst wenn man einen Angriffskrieg hier rein juristisch verneinen mag, so liegt dennoch ein solcher rein praktisch vor, völlig gleich ob er de jure sich aus einem uralten nicht durch Friedensvertrag beendeten Kriegszustand ableitet oder nicht. Aber auch hierfür gibt es im Völkerstrafgesetzbuch einen Begriff:
Den der sonstigen Angriffshandlung, welche eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt.
Aber natürlich habt ihr trotzdem Recht: es spielt ja gar keine Rolle ob irgend etwas völkerrechswidrig ist oder nicht, Freiwild jagt Freiwild, Israel hat immer Recht weil alles andere Antisemitismus ist, und der Schwache hat keine Rechte.
Und damit kann Israel ja per definitionem auch nie ein Verbrechen der Agression verüben. Das können immer nur die anderen.
Zitat:„Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt.“
(1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet ‚Verbrechen der Aggression‘ die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(2) Im Sinne des Absatzes 1 bedeutet ‚Angriffshandlung‘ die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:
Aber selbst das ist ja irrelevant, denn Israel ist immer der in der Defensive befindliche Verteidiger, ohne Ausnahme. Und damit fällt das alles ja in den Graubereich der präventiven Selbstverteidigung. Und jede andere Sichtweise ist natürlich antisemitische Hetze, völlig klar.