https://www.reservistenverband.de/magazi...g-50-2022/
Zitat:Die meisten Gewehre sollen dann zwischen 2028 und 2032 in der Truppe ankommen.
https://twitter.com/Bjoern__M/status/160...50-2022%2F
Zitat:Zulauf der Serienwaffen dann von 2025 bis 2031.
Rein persönlich gehe ich davon aus, dass durchaus auch schon vor 2028 regelmässig kleinere Margen zulaufen werden, man damit auch die ganze dazugehörige Infrastruktur aufbaut usw, aber dass man diese Beschaffung überhaupt derart lange ausdehnt und immer wieder verdächtig das Jahr 2028 genannt wird für den Beginn der Massenlieferung gehe ich rein persönlich auch davon aus, dass der Zulauf die ersten Jahre eher mickrig sein wird und wirklich erst ab 2028 massiv umgestellt wird. Den von mir dafür vermuteten Grund nannte ich ja schon: die Lieferung an Frankreich wird 2028 abgeschlossen, damit wird dann entsprechend die Produktionskapazität frei.
Das möglichst lange Strecken von Aufträgen zieht sich ja ohnehin durch die ganze sogenannte deutsche Rüstungsindustrie.
(19.12.2022, 14:45)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]die Lieferung an Frankreich wird 2028 abgeschlossen, damit wird dann entsprechend die Produktionskapazität frei.
Das ist ja auch absolut nachvollziehbar und sinnvoll. Wäre ja dämlich, alle Abnehmer auf einmal zu bedienen und dann mit enormen Überkapazitäten ohne Folgeauftrag dazustehen, weil dann alle ausgestattet sind.
Der Fehler liegt also nicht bei der Industrie, sondern beim Auftraggeber und wurde schon vor vielen Jahren gemacht.
Wir hätten schon längst exakt dieses System (mit geringfügigen und völlig irrelevanten Abweichungen) einfach haben können, ohne diesen ganzen bizarren Zirkus. Seit Jahren schon. Was für eine Clownswelt ist die Sicherheitspolitik dieser Bundesrepublik....
Aber ich kann da die Rüstungsindustrie auch nicht ganz rausnehmen. Denn das ganze ist in vielen (anderen) Bereichen auch ein gewisses Wechselspiel in welchem der Einfluss der Rüstungsindustrie auf die Politik einfach zu weit geht.
Das die Industrie immer dem Prinzip der Gewinnmaximierung nach handelt werfe ich ihr dabei explizit nicht vor, aber es gibt einfach zu viele nicht mehr akzeptable Verbandelungen von den rein profit-orientierten Unternehmen in Streitkräfte und Politik hinein und HK ist auch so ein Beispiel dafür.
Absolut schwachsinnige Entscheidung, will gar nicht wissen wer da wieder mit H&K gekungelt hat.
Einfach die G36 allesamt auf G36A11 (H&K Beschreibung) nachrüsten - ich weiß, QF sagte mal, das ginge aufgrund des bürokratischen SCHWACHSINN nicht, man müsste die gleichen ollen Schießprügel wie damals ordern, oder so - und HK416A7 weiterhin für spezialisierte Jungs.
Inzwischen eine modulare Neuentwicklung für die 6.8x51mm fit machen, sodass man die dann zeitlich gut einführen kann, also alles dafür vorbereiten.
Nebenbei auch mal über allen anderen Waffen/Kaliber nachdenken ...
(6.8x51mm = 5.56x45mm / 7.62x51mm) (StG, lMG)
(.338 NM = 7.62x51mm) (GSSG, mMG, koax-MG)
(.375 SWISS P= .338 LM) (SSG)
etc.
Das würde jeder schwarzafrikanische selbsternannte PickUp-Warlord besser beherrschen.
Es ist nur noch zum Haare raufen.
Oder einfach HK416A7 für alle. Warum sollte die Kreissparkasse krampfhaft irgend was anderes haben müssen als die anderen. Was für die gut genug ist, sollte auch für alle anderen gehen. Das man krampfhaft eine Version HK416A8 schaffen musste - nur weil das A7 die ebenso schwachsinnige wie vollkommen willkürliche Gewichtsobergrenze die man sich da krampfhaft eingebildet hat ganz knapp überschreitet (und das ist schon alles), ist einfach nicht mehr nachvollziehbar.
Wir könnten bereits hier und heute die ganze Bundeswehr mit HK416A7 ausgerüstet haben. Seit 2019 hätte diese Waffe auch für alle zulaufen können, aber man will es einfach krampfhaft nicht.
Wenn man schon einen unnötigen Modellwechsel wegen einem überzogenen Medienrummel und dem persönlichen Profilierungsdrang einer Verteidigungsministerin durchzieht, dann aber auch bitte das volle Programm, ohne Rücksicht auf Sinnhaftigkeiten.
Wo wären wir denn hingekommen, wenn nach dem Skandal um das vollkommen untaugliche G36 dann einfach so ohne ernsthaften Wettbewerb, der selbe Hersteller einfach wieder den Auftrag bekommen hätte? Undenkbar!
wer Ironie finden sollte, .....
Hier noch eine Randnotiz zu Haenels C223. Das überrascht mich von der Heftigkeit:
"GERICHT: HAENEL MUSS CR223 ZURÜCKRUFEN UND VERNICHTEN
So geht Vernichtungskrieg. HAENEL hat nicht nur den Gipfel erreicht, nämlich die Ausschreibung für das nächste Sturmgewehr der Bundeswehr gewonnen, sondern schreitet jetzt auch durch ein tiefes Tal. Laut Oberlandesgericht Düsseldorf hat Haenel die Patentrechte von Heckler & Koch verletzt. Nun kann die Firma Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
Und nicht nur das: HAENEL GmbH sei verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten, ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern und der Klägerin Auskunft über den mit dem bisherigen Verkauf der Gewehre erzielten Gewinn zu erteilen. Im Klartext: HAENEL hat mit MK556 gegen HECKLER & KOCH bei der Beschaffung verloren, jetzt muss auch noch das zivile Derivat der Waffe, der Halbautomat CR223 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden – auch verkaufte Exemplare – und vernichtet werden. Wobei das CR223 auch in Sachsen und Hamburg als deutsche Polizeiwaffe im Dienst ist. Letztendlich kann HK aufgrund der Verkaufszahlen der Zivilwaffe Schadensersatz einfordern."
https://www.spartanat.com/2022/12/gerich...ernichten/
Was teilweise kompletter Unfug ist, weil nicht alle diese Waffen von Haenel das von HK beanspruchte Patent haben. Gerade die CR223 weisen die patentierten Eigenheiten oft gar nicht auf. Das entsprechende Bauteil könnte man darüber hinaus auch austauschen, da Haenel es ja auch in einer Form produziert welche das Patent nicht verletzt. Und noch darüber hinaus klagt ja Haenel aktuell noch ob das Patent von HK überhaupt rechtmässig ist, also nicht gegen die Patentverletzung, sondern ob das Patent selbst überhaupt so bestehen darf oder aufgrund von Fehlern / Formfehlern ? gar nicht gültig ist.
Das wird alles noch sehr spannend.
(31.12.2022, 23:28)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Und noch darüber hinaus klagt ja Haenel aktuell noch ob das Patent von HK überhaupt rechtmässig ist, also nicht gegen die Patentverletzung, sondern ob das Patent selbst überhaupt so bestehen darf oder aufgrund von Fehlern / Formfehlern ? gar nicht gültig ist.
Nö, tun sie nicht. Den Prozess haben sie im September verloren.
Ich zitiere dazu mal aus der Pressemitteilung des Gerichts zur aktuellen Entscheidung:
Das dem Rechtsstreit zugrundeliegende Klagepatent EP 2 018 508 B1 ist in der von der Klägerin in diesem Verfahren geltend gemachten Fassung mit erstinstanzlichem Urteil des Bundespatentgerichts vom 30.09.2022 (Az. 7 Ni 29/20 (EP)) für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten worden. Eine Veranlassung zur Aussetzung des hiesigen Rechtsstreits nur aufgrund eines möglichen Berufungsverfahrens über den Bestand des Patents bestand daher nach Auffassung des Senats nicht.
(31.12.2022, 23:28)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Was teilweise kompletter Unfug ist, weil nicht alle diese Waffen von Haenel das von HK beanspruchte Patent haben. Gerade die CR223 weisen die patentierten Eigenheiten oft gar nicht auf. Das entsprechende Bauteil könnte man darüber hinaus auch austauschen, da Haenel es ja auch in einer Form produziert welche das Patent nicht verletzt.
Da darf man erst mal auf den exakten Wortlaut des Gerichtsurteils warten (kommt irgendwann diese Woche). Grundsätzlich ist ein Herstellungsverbot nach §140a PatG auch
"[sinngemäß] auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben".
Es geht dabei auch ganz konkret nicht um das Bauteil, sondern um das Gesamtprodukt "in der angegriffenen Bauform". Und gerade bei dem einen Loch Unterschied ist auch eher nicht davon auszugehen dass Haenel separate Produktionslinien hat. Von daher heißt das Einstampfen der Gesamtproduktionslinie für das CR223.
Zitat:
Zitat:Da die Klägerin das Klagepatent in hiesigem Verletzungsrechtsstreit durch eine Kombination der erteilten Patentansprüche nur in einer eingeschränkten Fassung geltend gemacht hat, sah die Kammer sich nicht dazu veranlasst, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundespatentgericht anhängige Nichtigkeitsverfahren (Az.: 7 Ni 29/20) auszusetzen.
Zitat:Die Klägerin ist Inhaberin des Europäischen Patents EP 2 018 508 B1 (Klagepatent), das sich mit einer bestimmten Ausgestaltung eines Waffenverschlusssystems beschäftigt. Die Beklagte zu 1) bietet ein Sturmgewehr mit der Bezeichnung "Haenel CR 223" (angegriffene Ausführungsform) an.
Im übrigen könnte man noch anmerken, dass das CR223
kein Sturmgewehr ist, sondern ein Halbautomat.
Und die Frage aufwerfen, was mit den Versionen dieses Halbautomaten in anderen Kalibern ist, wie dem CR300, CR6,5 und CR308 ?! Denn im Urteil wird nur von einem Sturmgewehr CR223 gesprochen.
Hab übrigens gerade gesehen, dass sie es jetzt geändert haben und nun von einem Gewehr CR223 sprechen:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoe.../index.php
Und was ich auch nicht kapiere: der Bundeswehr wurde ja das MK556 angeboten, nicht das CR223. Und viele CR223 haben das beklagte Verschlusssystem überhaupt nicht.
Und was wenn das Nichtigkeitsverfahren dann zu einem erneut anderen Urteil führt ? Dann gilt das Patent nicht mehr, aber das Urteil des Landgerichts Düsseldorf weiter ?
Und was ich bei dem Urteil von Düsseldorf auch nicht verstehe: das Bundespatentgericht hat in seinem Urteil vom September geschrieben - Zitat:
Zitat:Durch Urteil des 7. Senats des Bundespatentgerichts wurde das Patent dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass es die beschränkte Fassung gemäß dem Hauptantrag der Beklagten erhielt.
https://www.bundespatentgericht.de/Share...92022.html
Wenn es also teilweise nichtig ist, wie kann man dann in Düsseldorf erklären, dass das Klagepatent aufrecht erhalten worden sei ?!
Beschließend könnte Haenel immer noch beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.
(01.01.2023, 12:15)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Und was ich auch nicht kapiere: der Bundeswehr wurde ja das MK556 angeboten, nicht das CR223. Und viele CR223 haben das beklagte Verschlusssystem überhaupt nicht.
Was der Bundeswehr angeboten wurde ist egal, damit hat sich
keins der beiden Verfahren befasst.
(01.01.2023, 12:15)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Wenn es also teilweise nichtig ist, wie kann man dann in Düsseldorf erklären, dass das Klagepatent aufrecht erhalten worden sei ?!
H&K hat in beiden Verfahren sich auf eine "eingeschränkte Fassung" seines Patents bezogen. Das im September abgeschlossene Verfahren hat diese eingeschränkte Fassung ausdrücklich bestätigt und durch diese die frühere Fassung (für nichtig erklärt und) ersetzt.
kato:
Da komm ich nicht mehr mit, dass ist mir ehrlich gesagt zu hoch.
Wenn keines der beiden Verfahren etwas mit dem Gewehr für die Bundeswehr zu tun hatte, warum wurde dieses dann mit der Begründung dass man hier Patentrechte verletzte abgelehnt ?
Allgemein:
Farcistan die nächste: Die Polizei welche das CR223 beschafft hat weigert sich es zurück zu geben.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/h...e-100.html
Zitat:"Das Urteil des OLG Düsseldorf verpflichtet die Lieferfirma zum Rückruf bei gewerblichen Abnehmern. Das ist die Polizei nicht", erklärte dazu das Innenministerium in Dresden.
Die Bundeswehr wäre auch kein gewerblicher Abnehmer. Und jetzt ?
Ganz allgemein haben wir zu wenig Techniker, zu wenig Ingenieure, zu wenig Soldaten und viel zu viele Juristen in diesem Land. Diese Juristen richten Deutschland zugrunde.
Zitat:PIZ Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Beschaffung des neuen Sturmgewehrs für die Bundeswehr läuft an
Die Bundeswehr erhält das neue "System Sturmgewehr" für die Truppe. Auf Einladung der Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) kamen heute sowohl Vertreter der Geschäftsführung des Hersteller Heckler und Koch als auch die Projektleitenden des BAAINBw zum Abschluss von letzten vertraglichen Details zusammen. [...]
Ab 2026 erhält die Bundeswehr das Gewehr mit der Bezeichnung G95A1 als neue Standardwaffe und das G95KA1 in einer kurzen Ausführung für spezialisierte Kräfte. Im Rahmen dieses Vorhabens können nunmehr in den kommenden Jahren neue Sturmgewehre für die gesamte Bundeswehr beschafft werden. Das neue Gewehr basiert auf dem HK416 A8 des Herstellers Heckler und Koch.
Die Auswahlentscheidung für diese Waffe fiel bereits im Frühjahr 2021. [...] In einem ersten Schritt werden 390 Nachweismuster an die Bundeswehr ausgeliefert. Hiervon werden der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition 40 Sturmgewehre zur Qualifizierung übergeben. Die restlichen 350 Waffen erhält die Truppe zur Einsatzprüfung, welche unter anderem in verschiedenen Klimazonen stattfinden wird.
https://www.presseportal.de/pm/147341/5423256
Schneemann
(06.01.2023, 11:38)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Wenn keines der beiden Verfahren etwas mit dem Gewehr für die Bundeswehr zu tun hatte, warum wurde dieses dann mit der Begründung dass man hier Patentrechte verletzte abgelehnt ?
Das Gewehr wurde nicht mit der Begründung abgelehnt dass (genau) dieses Patentrechte verletzen würde.
Sondern mit der Begründung bzw. zu jenem Zeitpunkt Unterstellung, dass Haenel eine Art "gewerbliche Verfehlung" begangen hätte, indem sie (bei anderen Produkten) Patentrechte verletzten - und damit als Auftragnehmer nicht mehr geeignet waren.
Bei den Gerichtsverfahren ging es quasi darum diese Unterstellung auch festzustellen.
Vielen Dank für deine Antwort. Jetzt wird das ganze mal klarer. Aber das ist ja noch mehr der Oberhohn: weil ein anderes Gewehr angeblich ein Patent verletzt, und deshalb der Hersteller nicht geeignet sei, soll das ausgesuchte Gewehr nicht beschafft werden. Wenn man sich mal ansieht was andere Hersteller schon alles abgezogen haben, insbesondere HK, wie soll dann HK geeignet sein ?!
Der BGH hat offiziell festgestellt, dass sich HK beispielsweise Exportgenehmigungen illegal erschlichen hat, weshalb HK sogar den Umsatz aus diesen illegalen Rüstungsgeschäften an die Staatskasse abführen musste.
Eine Patentverletzung ist zunächst mal eine zivilrechtliche Sache. HK hingegen beging hier Straftaten, entsprechend wurden ja sogar Mitarbeiter von HK verurteilt, unter anderem wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung usw.
Entsprechend könnte man ja HK absolut jeden Vertrag einfach streichen mit der Begründung HK sei nicht geeignet.
Meiner Meinung nach ist das alles nur noch systemische Korruption, absurde juristische Winkelzüge werden dazu verwendet Pseudorecht durchzudrücken um sich zu berreichen.