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Normale Version: Sturmgewehre der Bundeswehr
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Die Wundvermögen eines Projektils zeigt sich prinzipiell in einem Wirkungscluster. Die prominentesten sind hierin die geschwindigkeitsevozierten:
Kaviation und Schockwirkung.
Die Kaviation meint die Wundhöhlen, davon gibt es immer eine permanente und geschwindigkeitsabhängig auch eine temporäre.
Die Schockwirkung wiederum ist immer eine neurogene und eventuell eine hydrodynamische.

Dazu kommen noch physikalische Effekte und biologische Effekte.
Formell gesprochen: Ein gegebener physikalischer Effekt nimmt bei erhöhter Raumforderung an Letalität zu. Oder einfacher ausgedrückt: Ein Schnitt wirkt umso schneller tödlich, je länger er ist. Oder "gar nicht eindringende" Schrotkugeln wirken auch dann tödlich, wenn sie nur viele sind.

Und schließlich ist die Projektilarchitektur ein terminalballistisch gewichtiger Faktor. Der hier oft genannte Taumeleffekt ist nicht nur der 5.56er eigen, sondern jedem Projektil mit hecklastigem Masseschwerpunkt oder einfach nur hinreichender Länge (bspw. die .22lr Aguila SSS).

Die .22lr ist mit guten Gründen als "das" Killerkaliber der Mafia oder des Mossad bekannt geworden. Ein Kopfschuß mit einer .22er aus nächster Nähe ist tödlicher als eine 9mm Para. Die letzten Attentate auf weibliche Politiker in den USA waren alle mit Kopfschüssen ausgeführt - Kaliber 9mm Para - alle Frauen haben überlebt. Die chronologisch letzte war Gabby Giffords.

Schneller Einwurf:
Die 5.56er und die .22lr sind das gleiche Kaliber, aber völlig andersartige Patronen.

Wirkung am Ziel ist also vielmehr ein Wirkungskomplex am Ziel. Und es muß beileibe nicht die stärkste Patrone sein, auch nicht die schnellste. Die richtige muß es sein!
https://www.faz.net/aktuell/politik/inla...48d3d65707

Das Verteidigungsministerium hat entschieden: Die Firma C.G. Haenel darf das neue Sturmgewehr der Bundeswehr nicht liefern. Nun ist nur noch Heckler&Koch im Rennen. Aber auch diese Firma ist belastet.
Vergaberechtlich muss meinem Verständnis nach jetzt eine neue Ausschreibung erfolgen, aber was heißt das schon in Farcistan. Um den wichtigsten Punkt noch mal heraus zu greifen: Die Forderungen des Bundeswehr in Bezug auf Größe, Gewicht usw des neuen Sturmgewehres waren von Anfang an falsch.

Heckler und Koch selbst hat diese Forderungen daher von Beginn an erheblich kritisiert und das mit Recht. Wenn man jetzt eine HK Waffe nimmt welche diese Forderungen erfüllt hat man de facto erneut den G36 Effekt - dass man also etwas exakt so kriegt wie es bestellt wurde - das aber nicht als echtes Sturmgewehr geeignet ist.

Eine neue Ausschreibung mit anderen Anforderungen könnte diese Fehler korrigieren und wäre daher rein kriegshandwerklich dringend geboten. Die nächsten Jahre aber wird da so wie es aussieht nichts mehr geschehen bis der ganze juristische Kram mit Haenel durch ist. Und der Berg kreiste und gebar eine weitere Farce.
https://www.n-tv.de/politik/Sturmgewehr-...95170.html

Patentstreit um Haenel-Waffe
Sturmgewehr-Deal geht an Heckler & Koch

Das Verteidigungsministerium hatte die Vergabe an Haenel im Oktober zunächst zurückgezogen. Es wird nun erwartet, dass Haenel eine Beschwerde bei der Vergabekammer vorbringt oder im weiteren Verlauf klagt. Dies kann zu möglichen Schadenersatzzahlungen führen, hieß es. Haenel hatte bereits Klage angekündigt, falls das Unternehmen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden sollte. "Dann werden wir unsererseits den Rechtsweg beschreiten", sagte Geschäftsführer Olaf Sauer der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" im Januar. "Wir vertrauen auf das Verfahren und sind weiterhin zuversichtlich, dass wir den Zuschlag bekommen. Nach unserer Auffassung wäre ein Ausschluss vom Verfahren nicht gerechtfertigt."
https://augengeradeaus.net/2021/03/bunde...-bekommen/

Bundeswehr soll HK416 von Heckler&Koch als neues Sturmgewehr bekommen

Das Sturmgewehr HK416 des Oberndorfer Herstellers Heckler&Koch soll die neue Standardwaffe der Bundeswehr werden. Nachdem zunächst der Zuschlag für eine Waffe der Thüringer Firma C.G.Haenel vorgesehen war, führten Patentrechtsprobleme zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, wie das Verteidigungsministerium offiziell mitteilte. Heckler&Koch hatte sich unter anderem mit dem HK416 um die Nachfolge der bisherigen Standardwaffe G36 beworben.

Der Ausschluss Haenels war bereits am (gestrigen) Montagabend bekannt geworden; am (heutigen) Dienstag teilte das Ministerium die Entscheidung dem Verteidigungsausschuss des Bundestages offiziell mit und nahm auch zu den Gründen Stellung:

Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente (u. a. eines anderen Bieters) verletzt hat, wurde das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt.
Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei. Diese patentanwaltlichen Gutachten zur Beurteilung möglicher Patentrechtsverletzungen stehen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages seit dem 12. Januar 2021 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Im Ergebnis liegen nach der Feststellung der Gutachter Patentverletzungen bezüglich der Over-the-beach-Fähigkeit des Waffenverschlusssystems und bezüglich des Magazins vor. Gegen eines der Patente hat der Bieter eine sog. Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht eingereicht. Diese Nichtigkeitsklage hat nach Einschätzung der beauftragten Patentanwaltskanzlei Aussicht auf Erfolg. Da es sich aber um ein europäisches Patent handelt und das Bundespatentgericht die Nichtigkeit des Patents nur für Deutschland feststellen könnte, würde das Patent in den anderen europäischen Ländern weiter gelten, bis es auch dort für nichtig erklärt wird.
Die vergaberechtliche Bewertung kam zum Ergebnis, dass das Angebot dieses Bieters wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist.
Um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu entsprechen, wurde der betroffene Bieter vor einer endgültigen Entscheidung gebeten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Bieters wurde eingehend geprüft. Im Ergebnis ändern sich die patentrechtliche und die vergaberechtliche Bewertung jedoch nicht. Das Angebot des Bieters ist daher vom weiteren Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber wird den Bieter über diese Entscheidung in Kürze informieren.
Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag auf das Angebot des Unternehmens Heckler & Koch GmbH bezüglich des Gewehrs HK 416 zu erteilen.
@Quintus Fabius: "...nicht als Sturmgewehr geeignet..." kann ich für das HK416 nicht nachvollziehen. Sowohl Frankreich als auch die US Marines haben sich erst kürzlich dafür entschieden und sind glücklich. Die Alternative HK433 hat in der Bewertung Platz 3 und somit die letzte Position belegt.
https://soldat-und-technik.de/2021/03/be...-vergeben/

Das Bundesministerium der Verteidigung will den zunächst siegreichen Bieter Haenel vom Verfahren zur Vergabe eines neuen Sturmgewehres ausschließen und den Zuschlag dem Konkurrenten Heckler & Koch erteilen. Der Parlamentarische Staatssekretär im BMVg, Peter Tauber, führte heute in einer schriftlichen Mitteilung an die Obleute des Verteidigungsausschusses Patentrechtsverstöße als Begründung für die Entscheidung an.

Der Auftraggeber werde den Bieter über diese Entscheidung, ihn vom weiteren Verfahren auszuschließen, in Kürze informieren. „Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen“, heißt es weiter. Es sei beabsichtigt, den Zuschlag auf das Angebot des Unternehmens Heckler & Koch GmbH bezüglich des Gewehrs HK 416 zu erteilen.

Hintergrund der Entscheidung sind Patentrechtsverletzungen durch Haenel. Nach Angaben von Tauber wurde nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente eines anderen Bieters verletzt hat, das Verfahren zur Beschaffung eines neuen Sturmgewehres wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt. Daraufhin sei eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei erfolgt.

„Im Ergebnis liegen nach der Feststellung der Gutachter Patentverletzungen bezüglich der Over-the-beach-Fähigkeit des Waffenverschlusssystems und bezüglich des Magazins vor“, heißt es in der Mitteilung. Gegen eines der Patente habe der Bieter – also Haenel – eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht eingereicht, die nach Einschätzung der beauftragten Patentanwaltskanzlei Aussicht auf Erfolg habe.

„Da es sich aber um ein europäisches Patent handelt und das Bundespatentgericht die Nichtigkeit des Patents nur für Deutschland feststellen könnte, würde das Patent in den anderen europäischen Ländern weiter gelten, bis es auch dort für nichtig erklärt wird“, schreibt der Staatssekretär.

Die vergaberechtliche Bewertung sei zum Ergebnis gekommen, dass das Angebot dieses Bieters wegen der Patentverletzungen auszuschließen sei. Um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu entsprechen, wurde der Bieter laut Tauber vor einer endgültigen Entscheidung gebeten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme sei eingehend geprüft worden, habe die patentrechtliche und die vergaberechtliche Bewertung jedoch nicht geändert. Das Angebot des Bieters sei daher vom weiteren Verfahren auszuschließen.

“Wer den Inhalt der vertraulichen Patentgutachten kennt, den überrascht die Entscheidung des Verteidigungsministeriums nicht“, kommentiert der Verteidigungsexperte der Grünen, Tobias Lindner, den Vorgang. „Die Tatsache, dass der einstige Sieger der Ausschreibung nun aus dem Verfahren ausgeschlossen wird, zeigt, wie fehlerbehaftet der Prozess zur Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs gelaufen ist.“

Nach Einschätzung von Lindner ist das Bundeswehr-Beschaffungsamt offenkundigen Hinweisen nach Patentverletzungen viel zu spät nachgegangen. Dadurch sei nicht nur Zeit verloren gegangen, auch das Vertrauen in das Vergabeverfahren werde damit beschädigt. „Auch nach der heutigen Entscheidung scheint es, als würde die Frage, welches Sturmgewehr die Truppe erhält, am Ende durch Gerichte entschieden”, so Lindner abschließend.
Weiterer Zeitplan

Ursprünglich war vorgesehen, die Einsatzerprobung für die einzelnen Varianten (kurzes und langes Rohr) des neuen Sturmgewehres rund ein halbes Jahr nach dem Vertragsschluss zu beginnen. Die Tests sollten dann nach etwa einem Jahr abgeschlossen werden. Knapp eineinhalb bis zwei Jahre nach Vertragsschluss sollten dann die ersten der insgesamt 118.718 georderten Sturmgewehre in die Truppe kommen. Die Gesamtdauer für die Umstellung der Waffen sollte über ein halbes Jahrzehnt in Anspruch nehmen, da in der Ausschreibung eine jährliche Liefermenge von bis zu 20.000 Gewehren vorgesehen war.

Beobachter erwarten, dass die zeitliche Sequenz nun auch mit Heckler & Koch in ähnlicher Art und Weise verhandelt wird. Fraglich ist nur, wann der Vertrag unterzeichnet werden kann. Sollte Haenel den Klageweg ausschöpfen, würde dies das Verfahren erheblich – womöglich um Jahre – verzögern.
Es verbleibt schlicht dabei auch eine Frage:
Selbst wenn Haenel nachträglich juristisch zum Sieger des Wettbewerbs erklärt würde, besteht seitens des BMVg keien Verpflichtung zum Kauf, denn meines Wissens nach ist nicht festgeschrieben, dass der Sieger des Wettbewerbs automatisch ein Verkausfrecht von 120.000 StG an den Bund besitzt.

Anders ausgedrückt:
Das BMVG entschädigt HK und Haenel für die Kosten der Entwicklung, sofern Ausschreibungs vertraglich nötig, und erklärt den Wettbewerb für beendet und nicht wiederaufgenommen.

Denn:
Das HK416A7 ist bereits EINGEFÜHRT in der BW (als G95, KSK); und eingeführte Waffensysteme können somit ohne neuen Wettbewerb und ohne toiefergehende Befründung einfach mit um 5000% erhöhter Stückzahl vom BMVg nachgeordert werden.

Zur Frage, ob das HK416 das ideale Sturmgewehr ist?:
Nun ja, ich persönlich finde das HK433 innovativer und auf den ersten Blick die logische Zusammenfassung von 416 und G36 Technologien (bei niedriger Silhouette, aber G36 Bediensystem (Ausbildung bleibt gleich)) ist.
Das war aber entweder leistungstechnisch zu schlecht oder zu teuer...wir wissen es nicht!

Das HK416 ist aber weltweit im Einsatz und F, NL, POL, NOR, US Marines etc. werden doch wohl nicht irren ?
Lässt zumindest mehr Einheitlichkeit in der NATO zu.

P.
Vergabeverfahren Sturmgewehr: C.G. Haenel vom Vergabeverfahren ausgeschlossen

Zitat: Nach Auswertung aller vorgelegten Unterlagen ist das Angebot der Firma C.G. Haenel vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen worden. Die Firma wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Nunmehr ist beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen.

https://www.bmvg.de/de/presse/sturmgeweh...en-5037318

Offizielle Pressemitteilung des BMVG.
Allgemein:

Ein HK416Bw, ein M27, ein HK416A7 "20, ein HK416F, ein G95, ein HK416A8 der aktuellen Ausschreibung oder ein HK416D10RS unterscheiden sich untereinander allesamt derart drastisch dass es eben falsch ist einfach die K416 des einen Landes mit denen eines anderen Landes gleichzusetzen, als wären es diesselben Waffen.

Ottone:

Das Problem ist die Gewichtbeschränkung weshalb nicht mal das bereits eingeführte G95 des KSK die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen konnte da es kanpp über der Gewichtsgrenze liegt. Das HK416F der Franzosen würde sie knapp einhalten, ist aber ebenso kein echtes Sturmgewehr, sondern eben nur ein Maschinenkarabiner. Es ist eigentlich ganz einfach: ein Sturmgewehr muss in der Lage sein auch die Aufgaben eines leichten Maschinengewehres zumindest einige Zeit lang übernehmen zu können. Es muss in der Lage sein größere Mengen an Schüssen abzugeben ohne zu überhitzen und ohne Präzisionseinbußen.

Das geht rein physikalisch eben nur mit mehr Gewicht, zwingend. Die Waffe ist dann zudem ruhiger im Feuerstoß, sie steigt weniger im Rückstoß, Schießfehler des Schützen werden eher ausgeblichen, Zittern und Unruhe des Schützen übertragen sich weniger etc etc

Selbst scheinbar geringe Gewichtsunterschiede können da bereits einiges ausmachen.

Und ob die Franzosen damit glücklich sind sei mal so dahin gestellt. Zweifelsohne ist das ein sehr guter Maschinenkarabiner, aber gerade in Frankreich gab es etlichen Gegenwind, wenn auch aus den üblichen nationalen Reflexen und weniger aus Sachgründen.

Marinefan:

Zitat:Das HK416A7 ist bereits EINGEFÜHRT in der BW (als G95, KSK);

Das G95 ist eben nicht die HK416 Variante welche hier bei der Ausschreibung angeboten wurde, weil es knapp über 3,6 kg wiegt. Es wurde deshalb extra eine neuere, andere und geringfügig gewichtsreduzierte Variante angeboten. Der "Sieger" der Ausschreibung ist daher nicht das G95! und daher auch nicht eingeführt.
(02.03.2021, 22:31)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Allgemein:

Das HK416F der Franzosen würde sie knapp einhalten, ist aber ebenso kein echtes Sturmgewehr, sondern eben nur ein Maschinenkarabiner. Es ist eigentlich ganz einfach: ein Sturmgewehr muss in der Lage sein auch die Aufgaben eines leichten Maschinengewehres zumindest einige Zeit lang übernehmen zu können. Es muss in der Lage sein größere Mengen an Schüssen abzugeben ohne zu überhitzen und ohne Präzisionseinbußen.

Ich würde da gern mal wiedersprechen:
Alle gängigen heutigen STG sind definitiv keine Hilfs MG ...und wollen es auch nicht sein.
Selbst das Ur STG (STG 44) war das nicht.
Auch ein gehärteter Lauf macht aus einem STG kein MG.

Das letzte "Infantrie Einsatzgewehr" das diesen Anspruch hatte, war das FschJ-Gewehr 42.
Relativ Klein, kompakt , noch tragbar (4,2Kg ungeladen), hohe Feuerkraft mit 7,62er Mun, dicker Lauf.
Etwas unergonomischer Pistolengriff...war aber wohl recht beliebt bei der EDW-luftwaffe.
...Konstruktiv ebenfalls sehr gut....Aber in Stückzahlen ein Außenseiter.

Das geforderte Gewichtslimit von <3,5Kg oder so für die G36 Nachfolge Ausschreibung ist Tinneff !
Da darf es keins geben!....
Dann kann man theoretisch 5.56 behalte mit echt dickem Lauf und stabilem verschluss/Picatinny etc. bauen.
Mir ist das nur erklärlich, durch die immer mehr zunehmende Anzahl weiblicher Soldateinnen, die wohl querschnittlich einfach nicht genug Kraft haben, um ein 4,2Kg "echtes STG" zu stemmen...aber die neue Querschnittwaffe müssen die aben auch nutzen.
Israel hat u.a. deshalb auch ein "Bullpup" Design als Std. Waffe....Kompakter am Körper und weniger Kopflastig...beser für Frauen "zu stemmen"
Ich persönlich mag Bullpup auch gern (Steyr AUG) ...hat aber auch einige Nachteile (Muntionsauswurf etc.)

Der Vorteil des G36 war eben auch:
.Es war immer recht leicht...als Kurzlauf G36C sogar extrem leicht,
wegen des 100% Polymergehäuses....es gibt nix handlicheres mit konventionellerer Bauweise.
Ein Kumpel ist Jäger und hat eine SIG Sauer MCX Virtus mit 14,5 Zoll Lauf...die ist Vollmetall alles (außer Schulterstütze) und schon irgendwie gefühlt ganz schön schwer im Vergleich zum G36 gleicher Lauflänge.

P.
Wie erwartet:

https://www.spiegel.de/politik/deutschla...9ce76577a3

Zitat:Der Thüringer Waffenhersteller C.G. Haenel will im Streit über einen Sturmgewehr-Großauftrag nicht klein beigeben. Das Unternehmen hat angekündigt, die Entscheidung des Bundes zu überprüfen und »alle notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um unsere Interessen zu wahren.«

Wenn man bedenkt, dass die ganze Sache im Prinzip schon 2015 angefangen hat und 6 Jahre später stehen wir nun hier, bei einem bloßen Maschinenkarabiner.

Marinefan:

Zitat:Alle gängigen heutigen STG sind definitiv keine Hilfs MG ...und wollen es auch nicht sein.

Weshalb sie auch keine Sturmgewehre sind, sondern Maschinenkarabiner. In der DDR und anderen Oststaaten wurden sie gar als Maschinenpistolen bezeichnet, im englischen Sprachraum als Assault Rifle und von der Battle Rifle geschieden und das ursprüngliche Sturmgewehr-Konzept wurde eigentlich kaum je wirklich umgesetzt.

Das eigentliche ursprüngliche Konzept eines Sturmgewehres war und ist es durchaus, die im WK2 paraellt verwendeten Waffen, als da waren: Maschinenpistolen, Selbstladegewehre, Repetiergewehre und leichte Maschinengewehre mit nur 1 Waffe abzulösen welche alle Aufgaben der genannten Systeme erfüllen kann. Es sollte eben explizit auch ein leichtes Maschinengewehr sein, gerade das machte das Sturmgewehr als Waffe aus.

Das UR Sturmgewehr hatte genau diese Aufgabe. Sowohl Gewehre wie MP wie lMG in einem System zu ersetzen und ihre Funktionen wahrzunehmen. Nun kann man darüber streiten wie weit das der Fall war, aber eigentlich ist genau das der Unterschied zwischen einem Sturmgewehr und einem Automatikgewehr / Maschinenkarabiner etc

Zitat:Das letzte "Infantrie Einsatzgewehr" das diesen Anspruch hatte, war das FschJ-Gewehr 42.

Genau genommen nicht. Die letzte und aktuellste Waffe die genau diesen konzeptionellen Anspruch hat, ist das M27 des USMC. Dass vom USMC entworfene Konzept der sogenannten Infantry Automatic Rifle unterscheidet sich eben von dem einer Assault Rifle oder einer Battle Rifle und entspricht eins zu eins dem was ursprünglich mit dem Sturmgewehr angedacht wurde. Genau deshalb wurden zuerst die lMG in den Infanterie-Gruppe mit dieser Waffe ersetzt. Schon bei der Beschaffung der Waffe konnte bei MCOTEA Tests nachgewiesen werden, dass damit im gleichen Zeitraum real mehr Feuer auf den Gegner abgegeben werden konnte als mit einem gurtgefütterten M249. Wenn zudem alle Marines einer Gruppe ein M27 führen, gibt es keinen Schwerpunkt welchen der Feind gezielt angreifen kann, während insgesamt die Feuerkraft der Gruppe deutlich steigt im Vergleich zu einer Gruppe mit einem gurtgefütterten lMG und leichten Maschinenkarabinern = ein echtes Sturmgewehr-Konzept.

Ebenso fallen viele Varianten des Ultimax100 (ab Mark 4 de facto alle) unter das was ein Sturmgewehr darstellt. Ebenso das Galil ARM der israelischen Armee, das MA-2 Sturmgewehr der Burmanen, ebenso das HK416Bw oder andere HK416 Varianten mit einem stärkeren Lauf usw usf

Gerade das HK416 könnte also durchaus die Plattform für ein echtes Sturmgewehr sein, man müsste dazu eben nur die Gewichtsbegrenzung aufheben und die Waffe entsprechend dahin gehend anpassen.

Zitat:Mir ist das nur erklärlich, durch die immer mehr zunehmende Anzahl weiblicher Soldateinnen, die wohl querschnittlich einfach nicht genug Kraft haben, um ein 4,2Kg "echtes STG" zu stemmen...aber die neue Querschnittwaffe müssen die aben auch nutzen.

Gewicht zu sparen ist gerade bei der Infanterie im Prinzip durchaus richtig, und es liegt nicht an den Soldat*innen*ixe welche keine schwereren Waffen mehr führen könnten, ganz im Gegenteil: gerade wenn die eigene Körperkraft geringer ist - gerade dann ist die etwas schwerere Waffe eher noch besser, weil man sie gewichtsbedingt im Feuer leichter kontrollieren kann, insbesondere bei Feuerstößen.
Eine Beurteilung mal rein von der Optik her:

[Bild: 155858239_341791057133380_90497085002372...59x500.jpg]

Schlecht:

Handschutz zu kurz - Visierlinie zu kurz - Waffe zu filigran - keine Klapp-Schulterstütze - Schulterstütze zu bulkig - Waffe zu rücklastig - Griffstück unergonomisch - AR15-System

Gut:

45 Grad Sicherung - Over-the-Beach Befähigung - von den vorhandenen AR15 Systemen immerhin das beste - verstellbare Gasabnahme - Schalldämpfergeeignet ohne jeden Umbau - gute Farbgebung (mehrere verschiedene Farben an einer Waffe) - sehr gutes Magazin - extrem leicht
Zunächst eine allgemeine Kritik am Beschaffungswesen und dem aktuellen Modus Operandi der Bundeswehr:

https://esut.de/2021/03/meldungen/26004/...ormbedarf/

Zitat:So hat der Konflikt um Bergkarabach gezeigt, dass ein kleines 10-Millionen-Einwohner-Land wie Aserbaidschan mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von etwa 5.000 Dollar zum modernen Drohnenkrieg in der Lage ist, gegen den die heutige Bundeswehr vermutlich kaum Abwehrmöglichkeiten hätte. Dass hier schnell Abhilfe geschaffen werden könnte, scheint unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen illusorisch. Denn selbst politisch hoch priorisierte Projekte wie eben der Kauf eines Sturmgewehres kommen nur gemächlich voran.

Schieben wir mal Berg-Karabach beiseite und bleiben im ganz allgemeinen: Eine Armee die ihr Land nicht verteidigen kann, hat keinerlei Daseinsberechtigung mehr! Und die Bundeswehr ist aktuell unfähig dazu und zeigt keinerlei Anstalten diesen Zustand ernsthaft und nachhaltig zu überwinden.

Die einzige mögliche Reaktion darauf sollte und müsste es sein, den Verantwortlichen, also den hochrangigen Offizieren, Staatssekretären etc. eine präzise Frist zu geben bestimmte Leistungsparameter zu erfüllen und sie bei nicht-erreichen unehrenhaft unter Aberkennung sämtlicher finanzieller Leistungen und Ansprüche aus dem Staatsdienst hinaus zu werfen. In einem Land in dem jedoch schon gegen Beförderungen von Kameraden der Anwalt für sinnloses monatelanges aufwärts prozessieren eingeschaltet wird natürlich ein Ding der Unmöglichkeit, weshalb folgerichtig:

https://esut.de/2021/03/meldungen/26065/...-auf-hold/

Zitat:Das Vergabe für das Sturmgewehr der Bundeswehr verzögert sich weiter. Die Firma C.G. Haenel, die ursprünglich den Wettbewerb gewonnen, dann aber wegen einer möglichen Patentverletzung wieder verloren hat, hat nun die Entscheidung der Vergabestelle zu Gunsten der Firma Heckler und Koch und den Ausschluss des eigenen Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren gerügt. Damit darf eine Vergabe an Heckler & Koch solange nicht erfolgen, bis eine rechtskräftige Entscheidung getroffen ist.

Man sollte diese Vaterlandslosen Gesellen allesamt ohne Ausnahme zumindest wegen Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln anklagen.

In einem Land, indem jedoch die Staatsanwaltschaften im Besonderen und die Justiz im allgemeinen der Exekutive hörig sind natürlich ebenso ein Ding der Unmöglichkeit.
Ähem - sprichst Du von Russland? Ich glaube da has Du Dich jetzt beim letzten Absatz vergallopiert. Wenn es einen Rechtsweg gibt, dann darf man diesen auch gehen, ansonsten ist die Rechtsstaatlichkeit dahin, und die ist für Deutschland elementar wichtig.

Wie Ausschreibungen und die gesetztlichen Regelungen hierzu gestaltet werden ist dann ein anderes Thema.
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