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Normale Version: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
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Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation (lat. Sacrum Imperium Romanum Nationis Germanicae) war die offizielle Bezeichnung für das alte deutsche Reich, das sich im 10. Jahrhundert aus dem karolingischen Ostfrankenreich herausbildete und bis 1806 bestand.

Mit der Krönung des Frankenkönigs Karls des Großen zum Kaiser durch Papst Leo III. im Jahr 800 entstand der Anspruch auf die Nachfolge des antiken römischen Imperiums. Nach dem Zerfall des Frankenreichs wurde es durch Otto I. den Großen 962 wieder begründet.

1254 wurde erstmals der Titel "Sacrum Romanum Imperium" ("Heiliges Römisches Reich") gebraucht, um den Gegensatz zum antik-heidnischen Römischen Reich, aber auch das Streben nach der sakral begründeten Vorherrschaft deutscher Herrscher im Abendland zum Ausdruck zu bringen; der Zusatz "Deutscher Nation" (Nationis Germanicae) erscheint im Spätmittelalter. Bis 1806 war "Heiliges Römisches Reich deutscher Nation" die offizielle Bezeichnung Deutschlands (oft abgekürzt als SRI für Sacrum Romanum Imperium auf lateinisch oder HRR auf deutsch). Zur Einhaltung des Landfriedens und für militärische Zwecke war das Reich in Reichskreise geteilt.

Das Heilige Römische Reich war ein vor- und übernationales Gebilde, das sich niemals zu einem Nationalstaat, wie etwa Frankreich oder Spanien entwickelte. Es gab einige zentrale Institutionen, wie Reichstag, Reichskammergericht, Reichshofrat und die im Kriegsfall zusammengestellte Reichsarmee, aber keine Reichsregierung und auch keine Hauptstadt im eigentlichen Sinne. Vor allem nach dem Westfälischen Frieden 1648 war es nurmehr ein lockerer Verband deutscher Territorien; oder wie Voltaire spottete: weder heilig, noch römisch, noch ein Reich. Eine engere Zusammenarbeit scheiterte meist am Partikularismus der größeren Fürsten und zuletzt am Dualismus Preußen-Österreich.

Das Reich zerbrach während der Napoleonischen Kriege, als auf Veranlassung Napoleons ein Teil der deutschen Fürsten den Rheinbund bildeten. Die Säkularisationen durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 hatten bereits das prekäre politisch-konfessionelle Gleichgewicht des Reiches zerstört, das mit dem Westfälischen Frieden konstituiert worden war. 1806 legte Kaiser Franz II. (schon ab 1804 als Franz I. Kaiser von Österreich) die Krone des Heiligen Römischen Reiches nieder. Auf dem Wiener Kongress im Jahre 1815 schlossen sich die deutschen Einzelstaaten zum Deutschen Bund zusammen.

Liste der römisch-deutschen Kaiser und Römischen Könige
<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kaiser_des_Heiligen_R%C3%B6mischen_Reiches">http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_ ... en_Reiches</a><!-- m -->

glaubt man kaum die letzten 400jahre des reiches haben nur noch ösis das staatsoberhaupt gestellt.
Jo, seit dem 15. Jahrhundert hatten es die Habsburger geschafft sich die Krone des Heiligen Römoschen Reiches praktisch fast als erblich zu sichern.
Dabei war dann besonders wichtig, dass das Königreich Böhmen seit 1526 auch beständig von einem Habsburger regiert wurde bzw. auch vom jeweiligen Kaiser, da der böhm. König einer von 7 Kürfürsten war, die den Kaiser offiziell
wählten.

Denn damals war das Königreich Böhmen ein integraler Bestandteil des Hl. Röm. Reiches Deutscher nation.

Wie schon geschrieben, eie zentrale Staatsgewalt wie n anderen Ländern existierte nicht bzw. kaum. zwar gab es auch ein Reichsheer, doch war jenes recht schwach und keine eigenständige Institution, sondern nur eine Art Allianzheer, das aus Kontigenten der diversen deutschen Kleinsaaten gebildet wurde.
Spätestens seit dem Westfälischen Frieden sah es dann ganz bitter aus. DE facto bestand das Reich ab dem Zietpunkt dann aus gut 300 selbstsändigen Nittel- und Kleinstaaten, wobei teilweise sogar winzige Ritterschaften sogar selbststänige "Staaten" wurden und mit fremden Staaten verträge abschließen durften.
Der kaiser konnte sich nur auf seine Hausmacht stützen, bei den Habsburgern also Böhmen, Österreich und Ungarn.
Ansonsten hatte er im reich nicht viel zu vermelden.
Neben Preußen stachen auch zeitweise Bayern ( stellte im Österreischen Erbfolgekrieg 1740 -1748 einen Gegenkaiser) , Sachsen ( in Personalunion 1697-1706, 1709-1763 mit dem Königreich Polen) und das 1714 neu erhobene Kürfürstentum Hannover ( war das 8. Kürfürstentum, Personalunion mit Großbritannien ab 1714 ) heraus.
hmmmm - ob das passt?
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/staatenbund-oder-bundesstaat-heiliges-roemisches-europa-11957028.html">http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/s ... 57028.html</a><!-- m -->
Zitat:Staatenbund oder Bundesstaat
Heiliges Römisches Europa

10.11.2012 · Weder Staatenbund noch Bundesstaat: Lange galt das Heilige Römische Reich als undurchschaubares Zwitterwesen. Für die Zukunft Europas könnte es ein Vorbild sein. Eine Geschichtsstunde mit unserem Autor Ralph Bollmann.
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Dabei könnte das „Alte Reich“ für Europa ein Vorbild sein. Über den Nationalstaat alten Typs ist das heutige Europa Brüsseler Prägung ohnehin längst hinaus. Nach dem Ende der klassischen Moderne mit ihren starren Hierarchien ist es wieder bei einer Organisationsform angekommen, die dem Heiligen Römischen Reich auffallend ähnelt. Daran wird sich mutmaßlich auch nichts ändern, ganz gleich, wie die Debatte um Währungskrise und mögliche Integrationsschritte weitergeht.

So schlecht, wie es im Rückblick schien, hatte dieses Gebilde gar nicht funktioniert, dem am Schluss rund 300 Vollmitglieder angehörten - bis hinunter zum winzigen „Reichsdorf“. Statt einer einheitlichen Verfassung besaß das Reich eine Reihe von „Grundgesetzen“, etwa den Ewigen Landfrieden von 1495, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 oder den Westfälischen Frieden von 1648. Das erste und wichtigste war die Goldene Bulle von 1356, die das Verfahren bei der Kaiserwahl regelte. Zur Stimmabgabe waren fortan nur die sieben Kurfürsten berechtigt - neben den Bischöfen von Mainz, Köln und Trier die weltlichen Herrscher von Böhmen, Sachsen, Brandenburg und der Pfalz.

Die Erfahrung des Heiligen Römischen Reichs zeigt: Ein derart komplexes und kompliziertes Gebilde kann über Jahrhunderte hinweg funktionieren, wahrscheinlich sogar besser als ein starres und stringentes Regelwerk, das an der nächsten Änderung der Zeitläufte zerbricht.

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So blieb der Reichsverband bis zum Schluss funktionsfähig, vor allem durch Rechtsnormen und Rechtsprechung. Das zuletzt in Wetzlar angesiedelte Reichskammergericht gilt Historikern und Juristen als die am besten funktionierende Institution des Alten Reichs. Alternativ konnten sich Rechtssuchende auch an den Wiener Reichshofrat wenden, der zwar vom Kaiser abhängig, dafür aber schneller und effizienter war. Eine Konkurrenz wie heute zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den Verfassungsgerichten der Einzelstaaten muss also nicht von Nachteil sein.

Die Gipfeltreffen hießen „Reichstag“
Politische Beschlüsse fielen ursprünglich auf unregelmäßigen Gipfeltreffen der Staatsoberhäupter, die den Namen „Reichstag“ trugen und mit einem „Reichsabschied“ endeten, dem Pendant zu den „Schlussfolgerungen“ des Europäischen Rats. Im Jahr 1663 gelang den Fürsten schließlich, was die EU-Regierungschefs noch nicht geschafft haben: An die Stelle des Gipfelzirkusses mit seinem hypertrophen Erwartungsmanagement trat ein kontinuierlich arbeitender Gesandtenkongress, der „Immerwährende Reichstag“ in Regensburg.
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