@Bastian,
Du hast Recht, die Bundeswehr ist ein "ausführendes Organ" - allerdings vermag ich Deiner Argumentation nicht ganz zu folgen, denn wenn ich Dich richtig interpretiere (korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege) dann muss ein Soldat auch einen rechtswidrigen Befehl ausführen, selbst wenn dieser Befehl für ihn erkennbar rechtswidrig ist ....
das kanns doch nicht sein - der Befehl eines Vorgesetzten, eine Bank zu überfallen oder in der Schweiz einzumarschieren würde doch auch nicht befolgt werden, oder?
Wir haben nun einen Soldaten, der - gegen die Mehrheitsmeinung in der Truppe - der Auffassung ist, ein ihm erteilter Befehl sei rechtswidrig.
Er verweigert die Ausführung dieses Befehls, wohl wissend, dass ihm dann ein Strafverfahren nach §20 WehrstrafG droht - mit möglicherweise existentiellen Konsequenzen.
Das verlangt erst mal Mut, und schon alleine deshalb erwarte ich einen fairen Umgang mit dem Betroffenen.
Nun ist es auch nicht so, dass der Einsatz von diesem einzigen Soldaten abhängig ist - der Einsatz wird mit oder ohne den Betreffenden durchgeführt. Es ist also für Europa, für Deutschland, für die Bundeswehr, nicht einmal für die engsten Kameraden existentiell wichtig, dass der Betreffende den Befehl ausführt, wo also ist das Problem?
Ich bin nicht befugt, in der Sache zu richten. Jetzt warten wir also mal die Entscheidung des zuständigen Gerichts ab, und dann sind eindeutige Konsequenzen zu ziehen, z.B. dass der Betreffende die BW verlässt, dass er nach Afghanistan zieht - oder auch, dass seine Einschätzung bestätigt würde; das Gericht ist unabhängig und wird wohl eine richtige Entscheidung finden.
Nein rechtswidrige Befehle kann und muss ein Soldat verweigern. Das ist im Soldatengesetz festgeschrieben.
http://www.soldatengesetz.de/
Zitat:§ 11 Gehorsam
(1)
Der Soldat muß seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2)
Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, daß dadurch eine Straftat begangen wird.
Cluster schrieb:Nein rechtswidrige Befehle kann und muss ein Soldat verweigern. Das ist im Soldatengesetz festgeschrieben.
http://www.soldatengesetz.de/
Zitat:§ 11 Gehorsam
(1)
Der Soldat muß seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2)
Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, daß dadurch eine Straftat begangen wird.
Ok, nur welche Straftat würde man begehen, wenn man an dem Einsatz der Tornados teilnimmt???
Führen eines Angriffkrieges???
In dem Fall gilt das Urteil, welches einige Beiträge weiter vorn angebracht worden ist (ich glaube es war in einem Beitrag von bastian).
Völlig überraschende Entscheidung...
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-036.html">http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 7-036.html</a><!-- m -->
Zitat:Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
@ Erich
Werde noch antworten, bin nur ein wenig im Stress momentan.
@Erich
Nein ein Soldat muss einen Befehl, der für ihn erkennbar rechtswidrig ist nicht befolgen, er muss ihn sogar verweigern.
Aber jetzt kommt mein Problem mit dieser Geschichte; der fragliche Oberstleutnant wird nach meiner Kenntnis keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten habe, da kein Strafverfahren eingeleitet worden ist, sondern der Mann einfach versetzt worden ist.
Sonstige Konsequenzen: keine.
Zitat:Nun ist es auch nicht so, dass der Einsatz von diesem einzigen Soldaten abhängig ist - der Einsatz wird mit oder ohne den Betreffenden durchgeführt. Es ist also für Europa, für Deutschland, für die Bundeswehr, nicht einmal für die engsten Kameraden existentiell wichtig, dass der Betreffende den Befehl ausführt, wo also ist das Problem?
Es geht ums Prinzip, es geht bei der BW nicht nach dem Lustprinzip. Außerdem sollte man die negative Vorbildwirkung nicht unterschätzen. Fängt man einmal damit an, solche Verhaltensweisen zu dulden, hat ein Offizier unter Umständen ein Problem mit der Durchführung seiner Befehle durch seine Untergebenen, weil diese irgendwelche Bedenken haben.
Das Völkerrecht ist da auch nicht wirklich eindeutig, so kann der Tod von Zivilisten rechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn das militärische Ziel dies rechtfertigt.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Faelle/sezessions-loesung2.htm">http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/F ... esung2.htm</a><!-- m -->
Zitat:Mit dem Kriegsvölkerrecht wäre dies noch vereinbar, soweit der Schaden für die Zivilbevölkerung noch in einem akzeptablen Verhältnis zu dem unmittelbaren militärischen Vorteil steht (siehe hierzu Ipsen, § 69 Rn. 4 ff.; Seidl-Hohenveldern/Stein, Rn. 1840 f.), wovon hier auszugehen ist.
Mein Fazit: Der Mann hat einen Befehl verweigert und es gibt kein Gerichtsverfahren, was ich für ein verheerendes Signal an die Truppe halte.
Achja abschliessend möchte ich Kurt Kister, SZ vom 24.06.05 zitieren:
"Ein Offizier, der ... sein Gewissen zum Maßstab der Welt macht und Offizier bleiben will, ist in jedem Fall falsch am Platz"
EDIT
Sorry, ich habe das Urteil des BVerwG nicht genau gelesen, da steht genau das drin, was die BW jetzt macht;
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/3059.pdf">http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... e/3059.pdf</a><!-- m -->
Zitat:Hält der betroffene Soldat ungeachtet dessen daran fest, dass sein Gewissen ihm die
Ausführung des Befehls verbietet und ist dies im dargelegten Sinn nachvollziehbar, muss ein
für beide Seiten schonender Ausgleich angestrebt werden (anderweitige Verwendung, Wegkommandierung,
Versetzung o.ä.)
Auch wenn ich das nach wie vor für falsch und unsinnig halte, setzt die BW mit der Entscheidung das Urteil des BVerwG um.
ein interessanter artikel aus der
neuen zürcher zeitung:
Zitat:Deutschland - die ängstliche Grossmacht
Berlin sucht nach einer neuen Rolle in der Weltpolitik
Zum zweiten Mal seit dem Jahr 1999 hat Deutschland den Vorsitz bei EU und G-8 inne. Berlin übernimmt international Verantwortung, wie dies früher undenkbar gewesen wäre. Doch die Mehrheit des Volkes plädiert für eine Aussenpolitik mit isolationistischen Zügen. [...]
vor allem der letzte abschnitt faßt die problem der auslandseinsätze und einer pragmatischen außen- und sicherheitspolitik gut zusammen:
Zitat:An der «Heimatfront» beansprucht der Bundestag ein derart weit gefasstes Entscheidungsrecht für die Auslandeinsätze, dass das Parlament selbst über taktische Fragen wie die Verlegung von Flugzeugen befindet. [...] So besitzt die Bundesrepublik Streitkräfte und Nachrichtendienste; wenn diese aber beispielsweise in der Terrorbekämpfung zum Einsatz kommen, entziehen ihnen Politik und öffentliche Meinung rasch die Unterstützung. Auf einem derart wackligen Fundament ruht keine feste Aussenpolitik.
bastian schrieb:....
EDIT
Sorry, ich habe das Urteil des BVerwG nicht genau gelesen, da steht genau das drin, was die BW jetzt macht;
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/3059.pdf">http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... e/3059.pdf</a><!-- m -->
Zitat:Hält der betroffene Soldat ungeachtet dessen daran fest, dass sein Gewissen ihm die
Ausführung des Befehls verbietet und ist dies im dargelegten Sinn nachvollziehbar, muss ein
für beide Seiten schonender Ausgleich angestrebt werden (anderweitige Verwendung, Wegkommandierung,
Versetzung o.ä.)
Auch wenn ich das nach wie vor für falsch und unsinnig halte, setzt die BW mit der Entscheidung das Urteil des BVerwG um.
ok - soweit sind wir uns einig,
und dass man Urteile unterschiedlich bewerten und für richtig oder falsch halten kann ist jedermann zugestanden,
und dass die Urteile in einem Rechtsstaat letztendlich auch respektiert werden müssen (selbst wenn sie einem nicht gefallen) - darüber werden wir uns nicht streiten
EDIT:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,475029,00.html">http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 29,00.html</a><!-- m -->
Zitat:31. März 2007
EINSATZ IN AFGHANISTAN
Bundeswehr schickt sechs Tornados plus Pannen-Reserve
Zehn Bundeswehr-Jets machen sich am Montag auf den Weg Richtung Afghanistan - damit sechs am Ziel ankommen und am Ende vier einsatzfähig sind. Das Verteidigungsministerium räumt ein, dass auf diese Weise möglichen Pannen an den Jets vorgebeugt werden soll.
....
hock: haben die Tornados wirklich so eine hohe Ausfallquote ????
ne spiegel online hat in diesem fall einfach wenig ahnung von der materie. genaueres kann ich zwar auch nicht sagen, aber eine geheimnisvolle ausfallrate kann nicht der grundsein ... oder wie verlegen dann die tornados nach goose bay oder el paso in new mexico? möglicherweise handelt es sich bei den 4 übrigen flugzeugen auch um tanker oder andere begleitflugzeuge (ecr / sead?) etc.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/verteidigung/3897370-Tornados-zu-erstem-Aufklaerungsflug-in-Afghanistan-gestartet,cc=000000160300038973701quECa.html">http://portal.gmx.net/de/themen/nachric ... quECa.html</a><!-- m -->
Zitat:15.04.2007
Tornados zu erstem Aufklärungsflug in Afghanistan gestartet
Unter dem Kommando der NATO sind zwei Tornados der Bundeswehr im nordafghanischen Masar-i-Scharif zu ersten Aufklärungsflügen gestartet.
....
Zwischenfall bei einer Landung von Tornados in Masar-i-Scharif.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.n24.de/politik/article.php?articleId=116474&teaserId=118459">http://www.n24.de/politik/article.php?a ... rId=118459</a><!-- m -->
Die Bundeswehr setzt ihre Aufklärungsflüge nach der Bruchlandung eines Tornados gestern, wieder am Montag fort.Der havarierte Tornado wird nach Möglichkeit in Masar-i-Scharif repariert.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://onnachrichten.t-online.de/c/10/91/04/32/10910432.html">http://onnachrichten.t-online.de/c/10/9 ... 10432.html</a><!-- m -->
NDR Info exklusiv: Teurer Tornado Sprit - Flugbenzin für deutsche Kampfjets kommt per LKW aus Pakistan
08.05.2007
Hamburg (pressrelations) - NDR Info exklusiv: Teurer Tornado Sprit - Flugbenzin für deutsche Kampfjets kommt per LKW aus Pakistan
Zitate aus der Meldung frei bei Nennung „NDR Info“
8. Mai 2007 - Die für den Tornado-Einsatz in Afghanistan eingeplanten 35 Millionen Euro werden nicht ausreichen. Jürgen Koppelin, FDP Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestages und dort zuständig für den Etat der Bundeswehr, sagte dem Radioprogramm NDR Info, er rechne mit Kosten von weit über 50 Millionen Euro. Auch bei der Bundeswehr sind sich viele Experten inzwischen darüber einig: Bei all den bestehenden Problemen werde die Tornado-Mission deutlich teurer als geplant.
So wird zum Beispiel das Flugbenzin für die deutschen Kampfjets rund 2500 Kilometer auf dem Landweg von Karachi in Pakistan zum Bundeswehr-Camp nach Masar-i-Sharif gefahren. Zehn Tage lang sind die Fahrer der Tanklastwagen unterwegs - über schlechte Straßen, zwei Gebirgspässe quer durch Pakistan und Afghanistan. Ein pakistanischer Fahrer berichtete NDR Info über die lange und anstrengende Reise. Er habe Angst, so der Fahrer, mit seinem Tanklastwagen Ziel von Anschlägen der radikal-islamischen Taliban zu werden.
Auch die Bundeswehr bestätigte erstmals gegenüber NDR Info den ungewöhnlichen Lieferweg für den Tornado-Treibstoff. Da es in Afghanistan keine Raffinerien gebe, habe man aber keine andere Möglichkeit, als den Treibstoff aus Pakistan zu holen, so Oberstleutnant Michael Fricke, zuständig für die logistische Versorgung bei Auslandseinsätzen. Und das habe Auswirkungen auf die Kosten der Tornado-Mission. „Wenn der Transport aufwendig und lang ist“, so Fricke, „dann werden auch die Gesamtkosten ansteigen – das lässt sich nicht vermeiden.“
NDR Presse und Information
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.ndr.de">www.ndr.de</a><!-- w -->
<!-- e --><a href="mailto:presse@ndr.de">presse@ndr.de</a><!-- e -->
Ich versteh das nicht??? Wie machen das die anderen, Briten und Amerikaner betreiben auch Kampfflieger aus aus Afghanistan. Bekommen die den Sprit billiger, oder tut denen das nicht so weh.
Aber was ich auch nicht versteh im Nachinein, warum hat man sich an die Amis gehenkt und das ganze von Baghram aus durchgeführt, dort ist die Infrastrucktur schon vorhanden.
ich vermute mal, dass die amerikaner - wenn sie ihren treibstoff nicht auch wie die bundeswehr aus pakistan beziehen - ihren treibstoff mit hilfe von kc-135 und kc-130 einfliegen. das is wahrscheinlich zwar teurer, aber die wahrscheinlichkeit, dass er unbeschadet und schnell eintrifft, ist erheblich höher ...